C
crisu
Gast
Ich hätte eine Frage bez. der Zeit zwischen 1933 und 1938 in Österreich: eigentliche wird allgemein in Österreich sowohl von Austrofaschismus als auch von Ständestaat gesprochen, ohne diese Begriffe allerdings voneinander wirklich zu unterscheiden. Der "Ständestaat" wird als die reale Ausprägung des Austrofaschismus ("österreichische Ausprägung" des Faschismus) erklärt.
Bei nährer Betrachtung dieser beiden Begriffe scheint es aber auch eine Diskussion darüber zu geben, ob es überhaupt zulässig ist beide Begriffe zu verwenden: so schreibt z.B. das "Wörterbuch Geschichte" (dtv):
"Im polemischen Sinne wurde der Begriff F.früh auf alle Bestrebungen ausgedehnt, die seit den Erschütterungen des Ersten Weltkriegs auf eine Ablösung der parlamentar.Demokratien durch "nationale Diktaturen" sowie den autoritär geführten Einparteienstaat abzielten. Diese Verallgemeinerung zum Gattungsbegriff ist angesichts der weitgehenden Verschiedenheiten nationaldiktaturstaatl. Verwirklichungsversuche wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen (...). (...) Man hat an dem speziellen Inhalt des F. als einer historisch-politischen Erscheinungsform des Nationalismus Italiens festzuhalten."
Jetzt stellt sich für mich die Frage: wenn man von "Ständestaat" in Österreich für die Jahre '33-'38 spricht, wird damit nicht der diktat. Charakter außer Acht gelassen, bzw. zu wenig betont? Bzw. kann man die beiden Begriffe "Austrofaschismus" und "Ständestaat" einer politischen Richtung zuschreiben (rechts-links)?
Danke für die Hilfe!
Bei nährer Betrachtung dieser beiden Begriffe scheint es aber auch eine Diskussion darüber zu geben, ob es überhaupt zulässig ist beide Begriffe zu verwenden: so schreibt z.B. das "Wörterbuch Geschichte" (dtv):
"Im polemischen Sinne wurde der Begriff F.früh auf alle Bestrebungen ausgedehnt, die seit den Erschütterungen des Ersten Weltkriegs auf eine Ablösung der parlamentar.Demokratien durch "nationale Diktaturen" sowie den autoritär geführten Einparteienstaat abzielten. Diese Verallgemeinerung zum Gattungsbegriff ist angesichts der weitgehenden Verschiedenheiten nationaldiktaturstaatl. Verwirklichungsversuche wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen (...). (...) Man hat an dem speziellen Inhalt des F. als einer historisch-politischen Erscheinungsform des Nationalismus Italiens festzuhalten."
Jetzt stellt sich für mich die Frage: wenn man von "Ständestaat" in Österreich für die Jahre '33-'38 spricht, wird damit nicht der diktat. Charakter außer Acht gelassen, bzw. zu wenig betont? Bzw. kann man die beiden Begriffe "Austrofaschismus" und "Ständestaat" einer politischen Richtung zuschreiben (rechts-links)?
Danke für die Hilfe!