Baden, Württemberg, und Hohenzollern wurden zu Baden-Württemberg

Bundesverfassungsgericht schrieb:
In diesen Vorschriften trägt das Grundgesetz dem demokratischen Prinzip Rechnung. Es verwirklicht ein Stück Selbstbestimmungsrecht des Volkes. Es geht hier also um ein zentrales Verfassungsprinzip. Soweit in Art. 29 GG der Bevölkerung ein Initiativrecht, Mitspracherecht und Mitbestimmungsrecht eingeräumt worden ist, kann sonach im Hinblick auf der Bedeutung dieser Rechte nicht angenommen werden, das sie irgendeinem Bevölkerungsteil im Neugliederungsprozess nach Art. 29 Abs. 2 bis 6 GG vorenthalten oder verkürzt werden sollte. Das hätte ohne Verletzung des Gleichheitssatzes auch nicht geschehen können.

DFR - BVerfGE 5, 34 - Baden-Abstimmung

Also ich stehe da ziemlich stabil am Fenster.
 
Also ich stehe da ziemlich stabil am Fenster.

Oder Du liegst mit dem Fensterrahmen in der Hand auf dem Bürgersteig.

Ich möchte doch darum bitten, die Torpfosten nicht zu verschieben. Das Bundesverfassungsgericht geht nicht davon aus, dass Artikel 3 GG durch einen anderen Artikel des Grundgesetzes verletzt wird.
 
Also ich habe keine Kompetenz in Jura. Ich werde höchstens davon inspiriert, dass meine Wohnung in Karlsruhe vorher acht Jahre von einem Bundesrichter bewohnt war. Aber das tut ja nichts zur Sache beitragen.

Beruflich habe ich seit einigen Jahren das schmerzhafte Vergnügen, die Urteile des XI. Zivilsenats durchzulesen. Dort kann man sehen, welche Bedeutung die Richter und deren Weltanschauung in der Rechtsprechung haben. War unter dem vorsitzenden Richter Nobbe die Urteile immer sehr bankenfreundlich, wurden die Urteile nach der Übernahme durch Jürgen Ellenberger meiner Meinung nach äußerst verbraucherfreundlich. Ich würde jetzt nicht wagen zu behaupten, dass der Senat ein gestörtes Verhältnis zum Geschäftsmodell einer Bank hat. Ellenberger geht nun bald in Rente. Die Finanzbranche wird mit der Trauer klarkommen.,

Warum dieser scheinbar themenfremde Abweg. Die Gesetze haben sich unter Nobbe und Ellenberger nicht unterschieden, trotzdem waren meines Erachtens deren Auslegung um 180 Grad abweichend.

Und das habe ich auch zum Bundesverfassungsgericht behauptet. Während in der Frühzeit des BVerfG man noch an den Buchstaben des GG hing, wird heutzutage eine emanzipierte Auslegung gelebt. Man wagt sich, den Text auch im Sinne seines Geistes auszulegen. Und deshalb wäre meines Erachtens das Urteil in der Badenfrage heute mutiger als es 1956 war.

Ich gehe davon aus, dass Du ein juristisches Studium belegt hast. Daher sehe ich bei einer juristischen Diskussion zugegebenermaßen schlecht aus. Aber Jura ist keine Mathematik oder Physik. Man kann nichts wiegen oder zählen. Daher wird Dir Dein hochbezahlter Rechtsanwalt gerne versichern, dass Deine Aussichten im Prozess nicht garantiert, aber doch rosig sind. Und nach verlorenem Prozess, nach vergeigter Revision und der abgeschmetterten Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH Dir erklären, es hätte auch anders ausgehen können.

Daher ziehe ich mich jetzt aus dem Faden zurück und gehe erstmal ohne Internet in den Urlaub.
 
Würdest Du sagen, dass die Badener die selben Rechte bekommen haben wie die Brandenburger? Und wie passt dies Artikel 3 Grundgesetz zusammen? Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seines Glaubens, seiner politischen Ansichten oder wegen einer Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden.


Als Brandenburg und Berlin zu einem gemeinsamen Bundesland verschmolzen wurden, durften die Einwohner jedes dieser beiden Bundesländer am 05.05.1996 abstimmen. Brandenburg stimmte dagegen, Berlin dafür. Schaut man sich im Vorfeld dieser Volksabstimmung die Planungen an, waren diese für Brandenburg vorteilhaft. Potsdam sollte zum Beispiel Hauptstadt des neuen Bundeslandes werden, also die Hauptstadtfunktion behalten.

Die Württemberger mussten den Badenern bei der damaligen Zusammenlegung nichts anbieten, weil man im Hintergrund erst die US-Amerikaner für die württembergische Pläne gewonnen hatte und dann die Bundespolitik das tat, was Württemberg wollte.

Schon im 19. Jahrhundert war es das geheime Ziel der württembergischen Regierung sich

- Baden
- das Großherzogtum Hessen
- die bayerische Pfalz
- das Elsass

einzuverleiben und die beherrschende Macht im Süddeutschland zu werden. In Kenntnis dieser Staatsräson ist die Trickserei bei der Vereinigung von Württemberg und Baden nur konsequent.

Ein paar Jahre später wurde dann das Saarland mit seiner Eigenständigkeit beschenkt. Plötzlich waren diese hehren Reden von funktionierenden größeren Einheiten, die angeblich Pate für den Südweststaat standen, nicht mehr bedeutsam. Im Vergleich zum Saarland wäre ein Bundesland Baden heute wirtschaftlich lebensfähiger als der Saarstaat.
Müsste man dann nicht auch Hamburg mit SLH - und Bremen mit Niedersachsen - zusammenwerfen?
 
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