Würdest Du sagen, dass die Badener die selben Rechte bekommen haben wie die Brandenburger? Und wie passt dies Artikel 3 Grundgesetz zusammen? Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seines Glaubens, seiner politischen Ansichten oder wegen einer Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden.
Als Brandenburg und Berlin zu einem gemeinsamen Bundesland verschmolzen wurden, durften die Einwohner jedes dieser beiden Bundesländer am 05.05.1996 abstimmen. Brandenburg stimmte dagegen, Berlin dafür. Schaut man sich im Vorfeld dieser Volksabstimmung die Planungen an, waren diese für Brandenburg vorteilhaft. Potsdam sollte zum Beispiel Hauptstadt des neuen Bundeslandes werden, also die Hauptstadtfunktion behalten.
Die Württemberger mussten den Badenern bei der damaligen Zusammenlegung nichts anbieten, weil man im Hintergrund erst die US-Amerikaner für die württembergische Pläne gewonnen hatte und dann die Bundespolitik das tat, was Württemberg wollte.
Schon im 19. Jahrhundert war es das geheime Ziel der württembergischen Regierung sich
- Baden
- das Großherzogtum Hessen
- die bayerische Pfalz
- das Elsass
einzuverleiben und die beherrschende Macht im Süddeutschland zu werden. In Kenntnis dieser Staatsräson ist die Trickserei bei der Vereinigung von Württemberg und Baden nur konsequent.
Ein paar Jahre später wurde dann das Saarland mit seiner Eigenständigkeit beschenkt. Plötzlich waren diese hehren Reden von funktionierenden größeren Einheiten, die angeblich Pate für den Südweststaat standen, nicht mehr bedeutsam. Im Vergleich zum Saarland wäre ein Bundesland Baden heute wirtschaftlich lebensfähiger als der Saarstaat.