studium123
Neues Mitglied
Seit vier Jahren forsche ich zu Behelfsheimen in Hamburg. Im Rahmen dieser Arbeit habe ich folgenden Satz erfasst:
Es darf auch keine Farbe, weder für Innen noch für Außen zur Verfügung gestellt werden.
Beim Schreiben meiner Texte ist mir nun aufgefallen, dass ich versehentlich die Quelle nicht erfasst habe. Nun setzte ich meine ganze Hoffnung auf dieses Forum, dass irgend jemand weiß in welchem Zusammenhang dieser Satz gefallen ist. Denn ich kann ihn trotz intensiver Suche nicht wieder finden.
Denn in der Rede vor Gaukommissaren in München (die ich für die Quelle gehalten habe) steht der Satz nicht.
Dabei habe ich den Druck förmlich vor Augen, denn die Rede war meiner Erinnerung nach in einer Zeitung abgedruckt.
Es darf auch keine Farbe, weder für Innen noch für Außen zur Verfügung gestellt werden.
Beim Schreiben meiner Texte ist mir nun aufgefallen, dass ich versehentlich die Quelle nicht erfasst habe. Nun setzte ich meine ganze Hoffnung auf dieses Forum, dass irgend jemand weiß in welchem Zusammenhang dieser Satz gefallen ist. Denn ich kann ihn trotz intensiver Suche nicht wieder finden.
Denn in der Rede vor Gaukommissaren in München (die ich für die Quelle gehalten habe) steht der Satz nicht.
Dabei habe ich den Druck förmlich vor Augen, denn die Rede war meiner Erinnerung nach in einer Zeitung abgedruckt.