Rurik
Aktives Mitglied
Bei den Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung stimme ich Dir natürlich zu. In der Wehrmacht gab es genug Nazis, die mit Vernichtungsbefehlen sicher kein Problem hatten. Die waren dann auch hier und dort stimmungsangebend und rissen andere mit. Das muss unwidersprochen bleiben.Das ist eine unzulässige Verallgemeinerung. Sicher: Offen gegen das Regime zu argumentieren führte zu üblen Konsequenzen. Eine andere Sache war es aber z. B., wenn man "verbrecherische" Befehle verweigerte. Hier ist bislang kein Fall bekannt, dass jemand "an die Wand gestellt" wurde.
Als Beispiel kann das Verhalten der Kompanieführer Hermann Kuhls, Josef Sibille und Friedrich Nöll dienen, die von ihrem Vorgesetzten den Befehl bekamen, die jüdische Bevölkerung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erschießen. Kuhls führte den Befehl umstandslos aus, Nöll bat um eine schriftliche Bestätigung und führte den Befehl dann ebenfalls aus, Sibille lehnte den Befehl ausdrücklich ab - ohne dafür belangt zu werden.
Dokumentiert wurde dieser Fall u.a. in der zweiten "Wehrmachtsausstellung". Leider ist die Seite zur Zeit down. http://www.verbrechen-der-wehrmacht.de/pdf/vdw_de.pdf
Mir kam es eher auf Situationen im "normalen" Krieg an. Jetzt nicht einmal Kampfsituationen, sondern außerhalb davon. Patrouille, Wachdienst, wo man mit der allgemeinen Bevölkerung des besetzten Landes in Kontakt kommt. Keine konkreten Befehle, sondern eigenständiges Handeln. Man kann z.B. Kriegsgefangene bespucken, verprügeln, verstümmeln und erschießen, muss es aber nicht. Wenn dann noch ein Partisanen- oder Guerillakrieg ins Spiel kommt, dann bekommt man einen "nervösen" Finger. Mord und Folter von vorher ganz normalen Leuten sind dann nicht weit, wie, um mal willkürlich die Franzosen zu nehmen, im Algerienkrieg.