Die Einführung des Maréchalat 1804

Savary

Neues Mitglied
Mit dem Senats-Beschluß vom 18.5.1804 wurde ein Gesetz verabschiedet, in dem die Republik einen Kaiser mit dem Titel,, Kaiser der Franzosen,, anvertraaut wird.Napoleon wir somit Kaiser und steht somit auf den 1.Rang in der Hierachie des Kaiserreiches.In dem Beschluß, der 142 Artikel unfaßt, steht in Artikel 48 die Einführung von Groß-Offizieren, zu denen an erster Stelle die Marschälle gehören. Die Anzahl wurde auf 16 festgelegt. Sie werden in der Hierachie des Kaiserreiches den 5. Rang einehmen. Es wurde sehr klar festgehalten, daß es sich um den Titel um keinen miitärischen, sondern ausschließlich um einen zivilen handelt.Der Titel soll eine herausragende Stellung am Hofe ausdrücken. Nach Worten des Kanzlers Pasquier: ..sind sie einnotwendiges Zubehör der Krone''.
Die Bedingungen für die Auswahl waren: Rang eines Divisionsgen., mind. eine Schlacht gewonnen oder zwei verstärkte Plätze erobert haben. Dabei mußten noch die vorhandenen Rivalitäten zwischen den Gen. der Rheinarmee und der Italienarmee berücksichtigt werden. Die letzte Entscheidung wurde von Napoleon getroffen.Bei der Erstellung der Liste kam es schon zu Unstimmigkeiten. Die Reihenfolge wurde nicht alphabetisch festgelegt, sondern es wurde das Datum der Beförderung zum Div.-General herangezogen.
Am 19.5.1804 wurden folgende Maréchaux titulaires ernannt in folgender Reihenfolge:
Berthier,Murat, Moncey, Jourdan, Masséna, Augereau, Bernadotte, Soult, Brune, Lannes, Mortier, Ney, Davout, Bessières.
Maréchaux honoraires : Kellermann, Lefebvre, Pérignon, Séruier.
Sie erhielten ein Bâton de Maréchau, in Holz, umfaßt mit Velours, bedeckt mit Bienen oder Adler, Länge 50cm, durchmesser 4,5 cm.
Die Stellung eines Marschalls war unabsetzbar. Sollte er jedoch von besondere Umstände (Versetzung in Ruhestand, Undank, ohne Funktion) betroffen sein, so behält er seinen Tiel, seinen Rang, seine Vorrechte und die Hälfte seines Gehalts.
Standard-Uniform war die eines Divi.-Gen.,wobei es jedoch im weiteren Verlauf bei Paradeuniformen zu fantasievollen Ausschmückungen kam(z.B, Murat). Epauletten 4 Sterne in Silber, lt. A. Pigeard auch zwei gekreuzte Kanonenrohre. Der Sold betrug 40 000 Fr. pro Jahr in Kriegs.- und Friedenszeiten.
(ZumVergleich:ein Leutnant 2. Klasse 1100Fr. pro Jahr).
Um den luxeriösen und repräsentativen Lebensstil, der von Napoleon ausdrücklich gefordert wurde, mußten enorme Summen bereit gestellt werden.
Mit der Verleihung des Groß-Kreuz der Ehrenlegion war die Zuordnung zu einer Cohorte, insgesamt 14, verbunden. Eine Cohorte umfaßte Sclösser, ehemaliger Kirchenbesitz, Ländereien u.a. Daraus wurden dann entsprechende Einnahmen gewonnen, z.B. Bernadotte 632 000Fr.,Lannes 177 837 Fr.
Weitere Einnahmen waren Dotationen, die von Napoleon bewilligt wurden. Im Zeitraum von 1808-1813 erhielt z.B. bei 8 Dotationen 1 060 411 Fr, Kellermann bei 2 die Summe von 55 000 Fr.Brune und Jourdan erhielten keine Dotationen. Hier sehen wir eine gewisse Wertigkeit aber auch Gunstbezeugungen.
Weitere Einkünfte, jedoch in unbestimmter Höhe erfolgten durch Erpressungen bei den Eroberungszügen, teilweise durch Raub und Geschäfte, die auf eigene Rechnung gemacht wurden.
Alle Marschälle, bis auf 2 (Brune und Jourdan ) wurden geadelt und erhielten Titel als Prince, Duc und Comte. Dazu wurden einige als Senatoren und Staatsräte ernannt.
In verschiedenen Büchern oder Schriften taucht noch der Name eines Groß-Marschalls (Grand-Maréchau) auf. Diese Stellung war eine rein zivile und hatte alle organisatorische Belange des Hofes zu regeln. Eingesetzt war zuerst Duroc, ein General, aber nicht aktiv. Nach seinen Tod 1813 folgte Bertrand, der Napoleon in die Verbannung nach Elba und Sankt- Helena folgte.
 
Zurück
Oben