Ich habe vor einigen Jahren mal die Gerichtsakten eines Universitätsgerichts ausgewertet. Der Zeitraum erstreckte sich über ca. zwei Jahrzehnte, zwei Richter waren in dieser zeit (nacheinander) zuständig. Beim zweiten Richter konnte ich feststellen, dass er eigentlich am Oberlandesgericht tätig war. Die studentischen Prozesse fanden meist in der Wohnung des Richters statt und wurden i.d.R. mit kleineren Geld- oder Karzerstrafen belegt (länger als zwei volle Tage Karzer gab es selten). Selbst in zwei politischen Fällen war der Richter hier äußerst maßvoll.
Die meisten Fälle werden solche gewesen sein*, wo ein Studierender Schulden hatte (bei ehem. Vermietern, Kommilitonen oder Handwerkern, in einem ganz konkreten Fall waren es keine Geld- sondern Buchschulden, die da eingefordert wurden) gefolgt von nächtlichen Ruhestörungen mit und ohne Reibereien mit anderen Studenten. Einen Fall hatte ich unter meinen Fingern, wo ein Student behauptete in einer anderen Stadt als solcher immatrikuliert zu sein, aber er trieb sich eben nicht in der Stadt herum, wo er eingeschrieben war sondern in der seiner ehem. Alma mater und da war er wohl ehem. Professoren als jemand aufgefallen, welcher herumlungerte und die ehem. Kommilitonen von der studentischen Pflicht abhielt. Er wurde tatsächlich der Stadt verwiesen. Ein anderer Fall, leider war die Gerichtsakte unvollständig, bzw. sie war vollständig, soweit es den Studienstandort des Studenten betraf, betraf einen Studierenden, der ein Mädel geschwängert hatte. Der Akte war letztlich nur zu entnehmen, dass der Studierende wegen seiner Vaterschaft nicht von dem Akademiegericht beurteilt werden konnte sondern nur von dem lokalen Gericht des Ortes, wo das Mädel lebte und er dieses geschwängert hat.
*Das ist immer dasselbe, nur die Namen, Summen und Gewerke ändern sich.