In Brandenburg und Berlin wurde dies durch eine Volksabstimmung von 1996 verhindert. Mir erscheint das auch ein legitimer Weg. Von daher scheint aber auch das Überstimmen von Ländern, die per Volksabstimmung nunmal nicht beitreten wollen, wie hier im Falle Badens der Fall gewesen, doch auch etwas fragwürdig.
Aber ich möchte darauf hinweisen, dass hier kein Ort für politische Meinungsbekenntnisse ist und ich bitte meine Äußerung auch nicht zu solchen zu zählen. :winke:
Ein interessanter Punkt den Du hier ansprichst.
Mal etwas Hintergrund zur Entstehung des Südweststaates:
Ein Blick auf die Landkarte des Südwestens 1817-1945 macht deutlich, dass hier für die Regionalverwaltung fürchterliche Probleme auftraten. Durch die Zonengrenze quer durchs Land erhöhten sich diese dann nochmals.
Die ersten ernsthaften Bestrebungen zur Gründung eines "Südweststaates" gab es unmittelbar nach Ende des 1. WK.
1921 erklärte dann Preußen, dass es die Hohenzollerischen Lande gerne an einen neuen "Südweststaat" abtreten würde, aber auf gar keinen Fall an selbständiges Baden oder Württemberg.
Die Weimarer Republik hatte andere, weit größere Probleme, so blieb die Sache ungelöst.
Nach dem Krieg ging die Grenze der Besatzungszonen, wie geschrieben Quer durch beide Länder. (es war eine wirkliche Grenze, scharfen Zollkontrollen und Ein- und Ausfuhrverboten für vieles. Lediglich gemildert, dass die Zöllner anscheinend überaus bestechlich waren) Auf alle Fälle potenzierte dies die Nachkriegsprobleme. Während von der US-Militäradministration umstandslos ein Württ.-Baden in ihrer Zone gegründet wurde, behielten die Franzosen die bisherigen Ländergrenzen bei, womit zuerstmal 3 Bundesländer entstanden.
Die Bestrebungen, Verwirrungen usw. Karlsruher Entwurf, Bühler Entwurf usw. lasse ich mal weg. Lediglich noch eine Anekdote, die ich in einem Heft der LpB BW gelesen habe, sie wird deshalb einen gewissen Wahrheitsgehalt haben. Leo Wohleb (Südbaden) hätte bei einer dieser Verhandlungen auf dem Neuffen in den Saal gerufen "es würde neue Forschungserkenntnisse über Judas Ischariot geben, er wäre ein Schwabe gewesen." Reinhold Maier (Württemberg-Baden) soll ihn daraufhin einen "Gelbfiasler" und "vorderösterreichischen Hinterwäldler" genannt haben.
Mit dem Grundgesetz erhielt die Sache dann Schwung, Artikel 29 sah überhaupt eine Neugliederung des Bundesgebiets vor, und einer Initiative Gebhard Müllers (Württemberg-Hohenzollern) entstammte der Artikel 118, eine Sonderregelung für den Südwesten. Neugliederung durch Vereinbarungen der Länder, wenn diese nicht zustande kam, durch Bundesgesetz.
Im September 1950 einigte man sich auf eine "Informative Volksbefragung"
Ergebnis: Württemberg-Baden und Südwürtt.-Hzl. über 70% für den Südweststaat, Südbaden 40% südweststaat, 60% Wiederherstellung Badens. In Baden insgesamt 49,3 Südweststaat 50,3 dagegen. Insbesondere Gebhard Müller hat in der Folge Dutzende "Metzgersgänge" nach Freiburg gemacht, das Njet Wohlebs wurde immer kategorischer.
Deshalb: 2. Neugliederungsgesetz ordnete eine Volksbefragung an, und bestimmte die Folgerungen aus dem Ergebnis. Freiburg zog vor das Bundesverfassungsgericht, dort wurde am 23. Okt. 1951 die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt. Die Volksabstimmung am 9.12.51 hatte dann die bekannten Ergebnisse, die zur Vereinigung zu einem Bundesland am 25. April 1952 führte.
Soweit so gut, und jetzt kommen wir zu Brisos Punkt:
Die "Altbadener" des Heimatbundes Badener-Land wollten sich damit nicht zufrieden geben. Sie erreichten schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht am 30. Mai 1956 die Zulassung eines Volksbegehrens über die Durchführung eines Volksentscheids zur Wiederherstellung des Landes Badens. Wobei das BVG sich hierbei auf die Gültigkeit des Artikels 29GG auch für das ehem. Land Baden bezog. Der Artikel 118 nicht in Zweifel gezogen wurde!
Das Volksbegehren wurde im Sept. 1956 in den ehemals badischen Landesteilen durchgeführt, und erreichte mit 15.1 % (8.7 Nord, 22.9 Südbaden) die erforderliche Stimmenzahl.
Jetzt stellte sich Bundestag, -Rat und -Regierung quer. Man wollte eine umfassende Neugliederung des Bundesgebietes nicht zur Entscheidung stellen, und Teillösungen lehnte man ab. Am 11. Juni 1961 entschied das BVG gegen diese Auffassung. Die Bundesregierung schlug Ende 1962 eine Regelung vor, über die aber weder in dieser noch in der folgenden Legislaturperiode entschieden wurde.
Erst im Sommer 1969 ermöglichte die Änderung des Artikels 29GG und ein entsprechendes Bundesgesetz einen Volksentscheid in Baden.
Der Volksentscheid am 7.6.1970: 18% für ein unabhängiges Baden, 82% für Baden-Württemberg.
Man sieht, ein überaus demokratischer Prozess mit am Ende einem eindrucksvollen Ergebnis "Pro"
Vor 10 Jahren, als BW 50wurde, gab es sehr viele Publikationen der LpB zum Thema, (Gelbfiasler ond Schwobaseckel hieß eine) inwieweit die derzeit noch lieferbar sind, weiß ich nicht. Gestützt habe ich mich bei obigem überwiegend auf Weller Württ. Geschichte Stgt. 1972