Entstehung der deutschen Sozialgesetzgebung Bismarcks

derBraune

Neues Mitglied
Hallo Leute, bin durch Google auf euer Forum gestoßen und dachte ich versuch mal mein Glück das jemand mal drüberlesen kann, ich solle für die Schule eine kleine Zusammfassung über die damalige Sozialgesetzgebung Bismarcks machen, dazu haben wir einen Abschnitt aus einer früheren Spiegel Ausgabe "Die Revolution von Oben", worüber ich größtenteils auch meine Quelle beziehe.

Zu einem würde ich mich über eventuelle Fehler freuen die ich gemacht habe dazu aber auch Vorschläge was ich noch hereinbringen kann.

Der 17. November 1881 gilt als Geburtsstunde der deutschen Sozialversicherung. Durch eine Thronrede von Wilhelm dem I, ich zitiere: " Geben Die dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern sie ihm Versorgung wenn er alt ist", kam so langsam alles ins Rollen, inspiriert davon setzte sich Reichskanzler Bismarck im Jahr 1883 über die Bedenken seiner Berater hinweg und führte am 15. Juni gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland ein. Das Krankenversicherungsgesetz sah vor, dass grundsätzlich alle Arbeiter, und darüber hinaus bestimmte Berufsgruppen, die weniger als 6,66 Mark am Tag verdienten, pflichtversichert waren. Sie waren überwiegend auf die Arbeiterschaft ausgerichtet. Im Jahr 1884 entstand am 6. Juli dann die Unfallversicherung, sie garantierte dem Betroffenen den vollen Ersatz der Heilkosten sowie eine Rente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die Beitrage hatten Unternehmen alleine aufzubringen. Ab dem 22. Juni 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern. Sie waren Pflichtversichert, die Beiträge wurden zur Hälfte von den Arbeitgebern entrichtet. Die Invalidenrente, die frühstens nach fünfjähriger Mitgliedschaft gezahlt wurde, setzte sich aus einem Grundbetrag von 60 Mark, eine Reichszuschuß von 50 Mark und einer Restsumme zusammen, die sich nach den Beitragsleistungen richtete. Sie konnte von 114 bis 415 Mark im Jahr betragen. Die Altersrente, die nach 30 Beitragsjahren frühstens mit 70 zur Auszahlung kommen konnte, betrug höchstens 191 Mark im Jahr. Das garantierte gerade das Existensminimum.
Diese drei Gesetze, deren Qualität auch heute noch nicht in allen Ländern – wie etwa den Vereinigten Staaten von Amerika – zur Selbstverständlichkeit geworden ist, waren vor hundert Jahren ein absolute Sensation.Dabei war es gar kein so großes Wunder, dass dieses progressive Gesetzeswerk zuerst in Deutschland verwirklicht wurde. Die Sehnsucht nach Sicherheit haben alle Menschen gemeinsam, Deutschland aber war durch seine zentrale Lage seit Jahrhunderten besonderen Bedrohungen ausgesetzt gewesen. Immer wieder waren Kriegsscharen raubend und plündernd durch Land gezogen. Auch die Veränderung der sozialen Struktur durch die stürmiche Industralisierung hatte das beklemmende Gefühl verstärkt, hoffnungslos einem unabänderlichen Schicksal ausgeliefert zu sein. Aus überzähligen Handwerksburschen, Tagelöhnern und Bauernkinder waren Frabrikarbeiter geworden, davon sah sich jeder einzelne an einen Arbeitsplatz gestellt, an dem nur seine Leistung galt und der Lohn, der er für sie erhielt, solange er sie erbrachte. Was aber sollte geschehen, wenn er das einmal nicht mehr konnte? In diesem Sinne gründete im Jahre 1825 der von der Hamburger Elbinsel Finkenwerder stammende David Hansemann, der als Kaufmann in Westdeutschland zu Wohlstand gekommen war, seine ,,Spar- und Prämienkasse“ um ärmeren Schichten Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und sie durch Prämien zum Sparen zu ermutigen.
Am 17. Juni 1837 reichte der Barmer Fabrikant Schuchard den Antrag ein, es solle per Gesetz erreicht werden, dass die Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren verboten und für Kinder unter 16 Jahren auf zehn Stunden begrenzt würde. Am 9. März 1839 erreichte er das die preußische Regierung seine Forderungen zum Gesetz machten. Aus dem gleichen landschaftlichen und politischen Raum wie er stammte der Bankier August von der Heydt, der in der preußischen Nationalversammlung saß und 1848 Handelsminister wurde. Er setzte im Mai 1853 durch, wonach die Kinderarbeit in den Fabriken erst vom 12. Lebensjahr an gestattet war und die tägliche Arbeitszeit von bis zum 14. Lebensjahr auf sechs Stunden begrenzt wurden. Die Sozialgesetzgebung der achtziger Jahre des vorigen Jahrhundert hatte also eine lange Vorgeschichte, an der Bismarck der seit 1862 preußischer Ministerpräsident, seit 1871 deutscher Reichskanzler war, lebhaft Anteil genommen hatte, bevor er selber entscheidend in die Entwicklung eingriff.
Das Deutsche Reich nahm durch das Gesetzeswerk der Jahre 1881 bis 1889 unter allen Staaten der Welt im Bereich der sozialen Sicherung den ersten Rang ein.
Die deutsche Sozialversicherung ist noch heute, im großen Versicherungssystem, ein wichtiger Bestandteil, der wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfällen und Pflegebedürftigkeit bietet. Die Sozialversicherung garantiert einen stabilen Lebensstandard jedes Einzelnen.
Freue mich schon auf eure Verbesserungsvorschläge, vielen Dank für die Aufmerksamkeit

derBraune
 
Also, es wundert mich schon, dass sowas vorkommt
Deutschland aber war durch seine zentrale Lage seit Jahrhunderten besonderen Bedrohungen ausgesetzt gewesen. Immer wieder waren Kriegsscharen raubend und plündernd durch Land gezogen.
Aber sowas nicht Sozialistengesetz ? Wikipedia

Und, auch wenn dein Zitat in der Thronrede Wilhelms vorkam, heißt das trotzdem nicht, dass Wilhelm Bismarck inspirierte, sondern es war eher umgekehrt.
Die Verhältnisse in Deutschland waren zwar noch vergleichsweise wenig demokratisch, aber trotzdem schon ungefähr so:
Thronrede ? Wikipedia
 
Der 17. November 1881 gilt als Geburtsstunde der deutschen Sozialversicherung. Durch eine Thronrede von Wilhelm dem I[1], ich zitiere: "Geben Die dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern sie ihm Versorgung wenn er alt ist", kam so langsam alles ins Rollen. Davon inspiriert davon, setzte sich Reichskanzler Bismarck im Jahr 1883 über die Bedenken seiner Berater hinweg und führte am 15. Juni gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland ein. Das Krankenversicherungsgesetz sah vor, dass grundsätzlich alle Arbeiter, und darüber hinaus bestimmte Berufsgruppen, die weniger als 6,66 Mark am Tag verdienten, pflichtversichert waren. Sie[2] waren überwiegend auf die Arbeiterschaft ausgerichtet. Im Jahr 1884 entstand am 6. Juli[3] Am 6. Juli 1884 wurde dann die Unfallversicherung veröffentlicht[?]; sie garantierte dem Betroffenen den vollen Ersatz der Heilkosten sowie eine Rente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die Beitrage hatten die Unternehmen alleine aufzubringen. Ab dem 22. Juni 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern. Sie waren pflichtversichert, die Beiträge wurden zur Hälfte von den Arbeitgebern entrichtet. Die Invalidenrente, die frühstens nach fünfjähriger Mitgliedschaft gezahlt wurde, setzte sich aus einem Grundbetrag von 60 Mark, eine Reichszuschuß[4] von 50 Mark und einer Restsumme zusammen, die sich nach den Beitragsleistungen richtete. Sie konnte von 114 bis 415 Mark im Jahr betragen. Die Altersrente, die nach 30 Beitragsjahren frühstens mit 70 zur Auszahlung kommen konnte, betrug höchstens 191 Mark im Jahr. Das garantierte gerade das Existenzminimum.
Diese drei Gesetze, deren Qualität auch heute noch nicht in allen Ländern – wie etwa den Vereinigten Staaten von Amerika – zur Selbstverständlichkeit geworden ist, waren vor hundert Jahren eine absolute Sensation._Dabei war es gar kein so großes Wunder, dass dieses progressive Gesetzeswerk zuerst in Deutschland verwirklicht wurde. Die Sehnsucht nach Sicherheit haben alle Menschen gemeinsam, Deutschland aber war durch seine zentrale Lage seit Jahrhunderten besonderen Bedrohungen ausgesetzt gewesen. Immer wieder waren Kriegsscharen raubend und plündernd durch Land gezogen. Auch die Veränderung der sozialen Struktur durch die stürmische Industrialisierung hatte das beklemmende Gefühl verstärkt, hoffnungslos einem unabänderlichen Schicksal ausgeliefert zu sein. Aus überzähligen Handwerksburschen, Tagelöhnern und Bauernkinder waren Frabrikarbeiter geworden. davon sah sich jeder einzelne an einen Am Arbeitsplatz gestellt, an dem galt nur seine Leistung galt und der Lohn, den er für sie erhielt, solange er sie erbrachte. Was aber sollte geschehen, wenn er das einmal nicht mehr konnte? In diesem Sinne gründete im Jahre 1825 der von der Hamburger Elbinsel Finkenwerder stammende David Hansemann, der als Kaufmann in Westdeutschland zu Wohlstand gekommen war, seine ,,Spar- und Prämienkasse“ um ärmeren Schichten Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und sie durch Prämien zum Sparen zu ermutigen.
Am 17. Juni 1837 reichte der Barmer Fabrikant Schuchard den Antrag ein, es solle per Gesetz erreicht werden, dass die Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren verboten und für Kinder unter 16 Jahren auf zehn Stunden begrenzt würde. Am 9. März 1839 erreichte er, dass die preußische Regierung seine Forderungen zum Gesetz machten. Aus dem gleichen landschaftlichen und politischen Raum wie er[5] stammte der Bankier August von der Heydt, der in der preußischen Nationalversammlung saß und 1848 Handelsminister wurde. Er setzte im Mai 1853 durch, wonach die Kinderarbeit in den Fabriken erst vom 12. Lebensjahr an gestattet war und die tägliche Arbeitszeit von bis zum 14. Lebensjahr auf sechs Stunden begrenzt wurden. Die Sozialgesetzgebung der achtziger Jahre des vorigen Jahrhundert hatte also eine lange Vorgeschichte, an der Bismarck der seit 1862 preußischer Ministerpräsident, seit 1871 deutscher Reichskanzler war, lebhaft Anteil genommen hatte, bevor er selber entscheidend in die Entwicklung eingriff.
Das Deutsche Reich nahm durch das Gesetzeswerk der Jahre 1881 bis 1889 unter allen Staaten der Welt im Bereich der sozialen Sicherung den ersten Rang ein.
Die deutsche Sozialversicherung ist noch heute, im großen Versicherungssystem, ein wichtiger Bestandteil, der wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfällen und Pflegebedürftigkeit bietet. Die Sozialversicherung garantiert einen stabilen Lebensstandard jedes Einzelnen.


Rotbuchstaben können entweder zu viel oder zu wenig sein.
[1] Ordnungszahlen im Deutschen immer mit Punkt! Artikel fällt weg, das liest man so mit: Wilhelm I.
[2] Wer ist "sie"?
[3] "Entstand" die Unfallversicherung aus dem Nichts heraus?
[4] Reichszuschuß entweder an die aktuelle Rechtschreibung anpassen (-schuss) oder als historisches Wort durch "Anführungszeichen" oder Kursiva kennzeichnen.

M.E. fehlt noch die hist. Kontextualisierung. Liest sich ja fast so, als sei Bismarck ein Freund er kleinen Leute gewesen.
 
Zurück
Oben