Hallo,
ich habe zwar Geschichte studiert und mich auch intensiv mit dem Osmanischen Reich / Harem befasst, jedoch kann ich zu keinem entschluss kommen, ob man die Frauen des Sultans (nicht alle) als Sultanin bezeichnen kann.
Nach Islamischem Recht durfte ein Mann vier Frauen ehelichen, diese waren dann auch seine rechtmäßigen Gattinnen, aber er durfte auch zu Odalisken Ehe ähnliche beziehungen haben. Die Kinder aus diesen beziehungen waren auch seine legitimen Kinder.
Kann man also die erste Frau eines Sultans als Sultanin bezeichnen? Was denkt ihr darüber?
ich habe zwar Geschichte studiert und mich auch intensiv mit dem Osmanischen Reich / Harem befasst, jedoch kann ich zu keinem entschluss kommen, ob man die Frauen des Sultans (nicht alle) als Sultanin bezeichnen kann.
Nach Islamischem Recht durfte ein Mann vier Frauen ehelichen, diese waren dann auch seine rechtmäßigen Gattinnen, aber er durfte auch zu Odalisken Ehe ähnliche beziehungen haben. Die Kinder aus diesen beziehungen waren auch seine legitimen Kinder.
Kann man also die erste Frau eines Sultans als Sultanin bezeichnen? Was denkt ihr darüber?