paracelsus
Neues Mitglied
Ich habe schon des Öfteren gelesen, dass eine Hexe sich mit ihrem Leben und ihrem gesamten Hab und Gut als Bürgschaft die Freiheit erkaufen konnte (freilich nicht während der größten Verfolgungswellen sondern entweder davor oder erst, als die Prozesse ohnehin schon zurückgingen). Was ich mich frage ist vielmehr, ob auch Schöffen, Notare oder sogar einfache Bürger sich für eine Hexe verbürgen konnten? Mir ist klar, dass sich in den meisten Fällen überhaupt kein Williger gefunden hätte, denn mit der Unterstützung einer Hexe oder eines Hexers machte man sich ja selbst schuldig. Die Beamten hätte es zusätzlich um ihr Kopfgeld gebracht und überdiesglaubten ja sogar die hohen Geistlichen tatsächlich, Gott ließenicht zu, dass Unschuldige der Hexerei angeklagt würden. Ich kann mir auch denken, dass Beichtväter sich durchaus nicht verbürgen konnten ohne ihre Stellung, wenn nicht sogar ihr Leben,zu riskieren, denn sonst hätte es einiedrich Spee bestimmt getan. Und dennoch: Es sind in den Hexenprozessen so viele groteske Verfahren angewendet worden, weshalb nicht auch das des Schwurs für einen Angeklagten? Einen liebenden Ehemann, eine Mutter, auch einen guten Freund hättenkommerzielle Gedanken gewiss nicht abgehalten, ebensowenig die Sorge um die eigene Zukunft. :devil:
Vielen Dank schon einmal!!
LG paracelsus
Vielen Dank schon einmal!!
LG paracelsus