Lafayette II.
Aktives Mitglied
Volkmer unterscheidet zwischen
a) Suzeränitätsverhältnissen, die bloße rechtliche Konstrukte waren, aber keine konkreten Folgen hatten (de iure, aber nicht de facto)
und
b) Suzeränitätsverhältnissen, die sehr wohl konkrete Folgen hatten ("de iure und de facto" in Volkmers Formulierung)
Solange ich diesen Unterschied beachte, finde ich keinen Widerspruch zwischen den zitierten Aussagen.
Ich vermute, dass Du diesen Unterschied ignorierst. Anders kann ich mir Dein Beharren auf dem Vorhandensein eines Widerspruchs nicht erklären.
Nein, siehst du nicht mein Problem? Laut deinem Zitat, was ich bereits hervorgehoben hatte, bestanden zwei Suzeränitätsverhältnisse parallel, einmal "de jure" und "de facto", einmal nur "de jure". Aber ZWEIMAL de jure parallel. Und DAS iritiert mich.