Germanisches Recht...

Dieses Thema im Forum "Völkerwanderung und Germanen" wurde erstellt von Marbod, 5. September 2004.

  1. hyokkose

    hyokkose Gast

    Lautgesetzlich kann das nicht sein.

    Was lautgesetzlich allerdings sehr gut passen würde, wäre das niederdeutsche "tien" = hochdeutsch "zeihen" = "beschuldigen, bezichtigen".

    Ob das tatsächlich die korrekte Erklärung für den "Thiestein" ist, kann ich nicht garantieren, aber der Bezug zur Rechtsprechung wäre jedenfalls absolut plausibel.
     
  2. Strupanice

    Strupanice Neues Mitglied

    Im fränkischen Reich und späteren Deutschen Reich galt das die Gerichtsbarkeit des Grundherren. Sämtliche Gerichte zur Austragung der niederen Gerichtsbarkeit und der oberen Gerichtsbarkeit wurden je nach Befugniss vom Lehnsherren bestellt. Diese hatte für die Ausübung einen Schulzen und mehrere Gerichtsschöffen. Die Dorfgemeinde selbst hatte keine Befugnisse gerichtliche Entscheidungen zu treffen, immer nur das vom Lehnsherren bestellte Gericht. Dabei kann es in einem einzigen Ort durchaus vorkommen daß völlig verschiedene Gerichtsherren auftreten, je nachdem, wer alles Besitz hatte.
     
  3. askan

    askan Neues Mitglied

    Deswegen, war wahrscheinlich, wie oben schon erwähnt, immer ein Graf oder Baron, dabei anwesend.
     
  4. Marbod

    Marbod Mitglied

    Nur um Askans Aussage nochmal mit einer hieb und stichfesten Internetquelle ;) zu bestätigen.Hier kann man von einem Thiestein in der Gemeinde Adenstedt lesen.
     
  5. Mercy

    Mercy unvergessen

    was heisst hier hieb- und stichfest? Dieser Beleg kommt genau aus der Ecke, in der es "Thie-"strassen, plätze usw. gibt. Und warum gibt es die nur auf einem so kleinen Raum?
     
  6. Marbod

    Marbod Mitglied

    hmm... Mercy, das gibt mir jetzt zu denken :confused: Ich dachte eigentlich du würdest den ironischen Gegensatz von Internet und "Hieb- und Stichfest" verstehen! :p :rofl:

    Aber vielleicht sollten wir uns wirklich damit abfinden, dass es soetwas wie Thiesteine gibt ;)
    Im Ernst, der Hinweis auf "tien" von Hyokkose klingt plausibel. Wie kannst du eigentlich dieses Phänomen geographisch so stark eingrenzen und uns nichts davon sagen? Oder übernimmst du einfach Askans Aussage "bei uns zuhause heißen die so"?
     
  7. Paul

    Paul Gast

    Ich frage mich dann natürlich, welches Recht für die verbliebenen Freien galt bzw. wer darüber wo urteilte, die keinem Grundherren abhängig waren, sondern nur einen deutschen König hatten, als gewählten Fürsten/Interessenvertreter des Volkes. In den meisten Dörfern gab es bis zur Abschaffung der Leibeigenschaft noch Freie.
    Es gab ja den Sachsenspiegel u.a. regionale Rechtssammlungen. Es ist schon interessant wer wann welches Recht durchsetzen konnte, z.B. Reichsrecht u. regionales Recht. Einzelne Grundherren, z.B. im Verhältnis zueinander, Zu Städten u. Gemeinden u. zu Freien.
     
  8. Mercy

    Mercy unvergessen

    Freie in den Dörfern? Wo gab es denn das?
     
  9. askan

    askan Neues Mitglied

    In Dithmarschen, dort kam es zur einer Revolte, weil man dort das Adelsrecht einführen wollte. "Soldat pass auf, der Bauer kommt!"

    Zitat:" Und warum gibt es die nur auf einem so kleinen Raum?"

    Vielleicht gibt es ja woanders auch noch Thieorte? Keine Ahnung, ich hielt diesen Ausdruck nur für eine mundartliche Verschleifung für Thing, da dort fast dieselben Aufgaben erledigt wurden.

    Schaut doch mal in einem Routenplaner, wieviele Thie- strasse bzw plätze als Strassennamen eingetragen sind!
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2004
  10. Strupanice

    Strupanice Neues Mitglied

    Für die "Freien waren die Landgerichte zuständig. Diese Gerichte traf man in fast jeder größeren Stadt an. Dort saß der sogenannte Landrichter, der vom Landesherren (König, später Fürsten) eingesetzt wurde. Welche Bezeichnung die Landgerichte nun regional hatten? Das kann durchaus unterschiedlich sein.
     
  11. Paul

    Paul Gast

    Hallo Mercy,
    hier in Hessen hatten in den letzten Jahren viele gemeinden ihre 1200 u. mehr Ersterwähnungsfeiern. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Dorfstrukturen u. Eigentumsverhältnisse berichtet. Es war genau meist ganz genau bekannt, wieviel "Adelshöfe", Freihöfe u. Abhängigenhöfe existierten u. von wem diese abhängig waren.
    Kleine "Adlige" waren im Prinzip mit den Freien zu vergleichen. Beide Gruppen von Freien hatten schon noch Bedeutung z.B. in Mittelhessischen Gemeinden, so gab es in Rechtenbach bei Wetzlar 1 Edelinghof, 1. Freinenhof u. mehrere Abhängigenhöfe.
     
  12. Mercy

    Mercy unvergessen

    Hallo Paul,
    diese Feiern gab es nicht nur in Hessen sondern in (fast) allen Gemeinden, die in irgendeinem Kodex (zB im Lorscher oder Fuldaer Kodex) erwähnt wurden.

    Es gab zu diesen Anlässen Festschriften zu hauf, von guter und minderer Qualität. Da produziert sich mitunter ein Orts-Chronist, der da einfach was schreiben musste. Ich spreche da aus Erfahrung (und habe meine erste Publikation (1979) Materialien zu einer Ortsgeschichte genannt.
    Höfe sind in diesem Zusammenhang immer interessant, die müssen aber im Detail untersucht werden, da sie meist verpachtet waren. Die Pächter aber waren keine "Freien".
     
  13. Aragorn

    Aragorn Neues Mitglied

    Kleine Zwischenfrage:

    Kann man die Volksabstimmungen, die jährlich in den Schweizer Kantonen stattfinden eigentlich mit einem germanischen Thing vergleichen? Waren diese Volksabstimmungen vielleicht sogar einmal Thingversammlungen? :confused:

    Gruß

    Aragorn
     
  14. Mercy

    Mercy unvergessen

    Zumindest leiten sie sich davon her:
    Die freien Bewohner eines Dorfes waren miteinander verwandt und bildeten eine Sippe, grössere Gebiete einen Gau (das alte Wort kommt noch in den Kantonsnamen Aargau und Thurgau vor). Oberstes politisches Organ war die Landsgemeinde (altgermanisch: Thing, Ding)
    http://www.geschichte-schweiz.ch/alamannen.html
     

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