Gründungsurkunde von Hennersdorf (Heinrichsdorf)

S

segula

Gast
Es freut mich, dass ich hier einige fachmännische Lateiner gefunden habe. Darf ich Euch bitten, nachstehenden lateinischen Text mal anzusehen? Es handelt sich um die Gründungsurkunde des Dorfes Hennersdorf (früher Heinrichsdorf) am Flusse Zschopau (copova) in der Nähe des Schellenberges (Schallenberch, heute Augustusburg). Ausgestellt wurde sie im April 1280 durch einen Mönch namens Heinrich im Kloster Hersfeld. Es wird berichtet, dass ein Jakob Heinrich aus Worpswede mit seinen Begleitern Konrad Morgenstern und Nikolaus Hunger die Gründer dieses Dorfes seien.
Mich würde die getreue Übersetzung interessieren. Auch glaube ich, dass sich durch vieles Abschreiben Tippfehler eingeschlichen haben. Vielleicht könntet ihr diese korrigieren?
Vielen Dank im voraus! - Heiner!

HEINRICUS DEI GRATIA ABBAS ECLESIE HERSFELTENSIS NOTUM ESSE CUPIMUS UNIVERSIS CHRISTI FIDELIBUS HANE LITERAM INSPECTURIS QUOD JACOBUS HEINRICUS A WORPSWENDENSIS, CONRADUS MORGENSTERN ET NICOL. HUNGERN HABET ET HARERE DEBET IN FEUDO A NOBIS ET A NOSTRA ECÖESIE IN MARCHIONATU MYSNENSIS OMNIA SUBSCRIPTIS INFERIUS ET NOTATA FIDELIBUS PREDIUM HERSFELTENSIS ECLESIE A LOCO UBI MAYOR SCHAPE FLUVIUS COMUNICAM HEINRICHSDORPENSIS QUOD HEINRICUS EDIFIKAVERAT ET AB AMNE QUI PREDERFLUIT ANCE HEINRICHSDORPENSIS ADHOC PERDINET AD PROPERIATEM ILLAM MONS SCHALLENBERCHI CASTRUM ET VILLIS ET INCIPIT PREDIUM HEINRICHSDORFENSIS UBI MAJOR COPOVE SECUNDUM CURSUM ILLIUS SLAVO HAN UBI COPOVE, HEC OMNIA ET SINGULA SUPRADICTA SI QUOD ABSIT DICTUS JACOBUS HEINRICUS ABSQUE HEREDIBUS DISCRETERET AB HAC LUCE AD ILLUSTRES PRICIPES(DEUS) TRANSIENT ET TRANSIBUNT A NOSTRA ECLESIA.
HERSFELTENSIS ANNO DOMINI MCCLXX, APRILIS XV,
 
Ausgestellt wurde sie im April 1280 durch einen Mönch namens Heinrich im Kloster Hersfeld.


"Abbas" ist der Abt, also der Chef des Klosters Herfeld. Als Erbauer des Dorfes ist Jakob Heinrich von Worpswende


Auch glaube ich, dass sich durch vieles Abschreiben Tippfehler eingeschlichen haben.

Das glaube ich auch. Sichere Lese- oder Schreibfehler sind:

ECÖESIE = ecclesiae
HANE = hanc
HARERE = habere
EDIFIKAVERAT = aedificaverat
ANCE = ante
PROPERIATEM = proprietatem
PRICIPES = principes?

Etwas merkwürdige Schreibweisen sind PREDERFLUIT = praeterfluit und
PERDINET = pertinet, sowie die uneinheitliche Schreibweise MAYOR und MAJOR.

Muß MCCLXX nicht MCCLXXX heißen? Du schreibst ja von 1280.

Unklar ist mir SLAVO HAN

Einige Wörter bringe ich grammatisch nicht unter, vielleicht gibt es noch mehr Schreibfehler?
 
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"Abbas" ist der Abt, also der Chef des Klosters Herfeld. Als Erbauer des Dorfes ist Jakob Heinrich von Worpswende ...
...
Muß MCCLXX nicht MCCLXXX heißen? Du schreibst ja von 1280.

Unklar ist mir SLAVO HAN

Einige Wörter bringe ich grammatisch nicht unter, vielleicht gibt es noch mehr Schreibfehler?

Das Dokument aus dem Jahre 1938 ist eine "Festschrift zum Schul- und Heimatfest in Hennersdorf. Es ist eine Schreibmaschinenkopie, mit Tippfehlern durchsetzt.

Hyokkose ist auf dem richtigen Weg. Ich habe noch einmal verglichen:
Als römische Jahreszahl der Ortsgründung ist "MCCLXXX" angegeben, im weiteren Text von 1280 die Rede.
Unter SLAVO HAN wird im weiteren Text eine schon vorher bestandene slavische Unterkunft erwähnt.
Ich habe noch einmal verglichen:


ECÖESIE = ecclesiae = Es steht ECÖESIE da, sicher ein Tippfehler, das Ö liegt neben dem L
HANE = hanc = Es steht HANE da
HARERE = habere = Fehler von mir - es heißt habere
EDIFIKAVERAT = aedificaverat = Fehler von mir - Edificaverat
ANCE = ante = hier steht ance sicher ein Druckfehler
PROPERIATEM = proprietatem = properiatem
PRICIPES = principes? = sicher principes, hier aber fehlt das n
Schon mal herzlichsten Dank!!!
 

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Ich habe noch einmal verglichen:

[...]
PRICIPES = principes? = sicher principes, hier aber fehlt das n

Das könnte evtl. durch einen "Längenstrich" über dem i erklärt werden:
Steht da vielleicht prīcipes? Man hat manche Buchstaben gerne - um Platz zu sparen - v.a. auf wertvollem Schreibmaterial wie Pergament - über andere Buchstaben geschrieben. So ist das portugiesische <[FONT=&quot]ã>, das spanische <ñ> oder unsere Umlaute <ä, ö, ü> entstanden. [/FONT]
 
Das könnte evtl. durch einen "Längenstrich" über dem i erklärt werden:
Steht da vielleicht prīcipes? Man hat manche Buchstaben gerne - um Platz zu sparen - v.a. auf wertvollem Schreibmaterial wie Pergament - über andere Buchstaben geschrieben. So ist das portugiesische <[FONT=&quot]ã>, das spanische <ñ> oder unsere Umlaute <ä, ö, ü> entstanden. [/FONT]

Tatsächlich, im Schreibmaschinentext heißt es PRICIPES, aber auf der Facsimile ist der kleine Überstrich deutlich zu sehen.
 
Hast Du die Urkunde eigentlich auch nur in diesem Format, oder kannst Du sie größer einscannen und schneiden, so dass man die fehlerhaft abgeschriebenen Worte selber beurteilen kann?
 
Hast Du die Urkunde eigentlich auch nur in diesem Format, oder kannst Du sie größer einscannen und schneiden, so dass man die fehlerhaft abgeschriebenen Worte selber beurteilen kann?

Ich will es versuchen. Wegen der Dateigröße werden es zwei Teile sein.
Die Urkunde enthält noch eine Skizze der damaligen Immobilien.
 

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Ich will es versuchen. Wegen der Dateigröße werden es zwei Teile sein.
Die Urkunde enthält noch eine Skizze der damaligen Immobilien.


Mit dem Lesen der mittelalterlichen Schrift mit ihren zahlreichen Kürzeln und Ligaturen bin ich leider überfordert. Ich will trotzdem versuchen, den Text ungefähr richtig zu stellen:


HEINRICUS DEI GRATIA ABBAS ECCLESIE HERSFELDENSIS NOTUM ESSE CUPIMUS UNIVERSIS CHRISTI FIDELIBUS HANC LITERAM / INSPECTURIS QUOD JACOBUS HEINRICUS A WORPSWEDENSIS, CONRADUS MORGENSTERN ET NICOL. HUNGERN HABET ET HABERE DEBET / IN FEUDO A NOBIS ET A NOSTRA ECCLESIE IN MARCHIONATU MYSNENSIS OMNIA SUBSCRIPTIS INFERIUS ET NOTATA FIDELIUM PREDIUM / HERSFELTENSIS ECLESIE A LOCO UBI MAIOR SCHAPE FLUVIUS COMUNICAM[???] HEINRICHSDORFENSIS QUOD HEINRICUS EDIFICAVERAT ET AB AMNE / QUI PRAETERFLUIT ANTE HEINRICHSDORFENSIS ADHUC PERTINET AD PROPERIATEM[?] ILLAM MONS SCHALLENBERCHI CASTRUM ET VILLIS ET / INCIPIT PREDIUM HEINRICHSDORFENSIS UBI MAJOR COPOVE SECUNDUM CURSUM ILLIUS SLAVO HAN UBI COPOVE / HEC OMNIA ET SINGULA SUPRADICTA SI QUOD ABSIT DICTUS JACOBUS HEINRICUS ABSQUE HEREDIBUS DISCRETERET AB HAC / LUCE[?] AD ILLUSTRES PRINCIPES TRANSIENT ET TRANSIBUNT A NOSTRA ECCLESIA/ HERSFELTENSIS ANNO DOMINI MCCLXXX, XV APRILIS


Mein Übersetzungsversuch (für Korrekturen bin ich dankbar):

Wir, Heinrich, von Gottes Gnaden Abt der Kirche zu Hersfeld, wünschen, daß es allen Gläubigen Christi, die diesen Brief einsehen, bekannt sei, was Jakob Heinrich von Worpswende, Konrad Morgenstern und Nikolaus. Hungern hat und haben muß im Lehen von uns und unserer Kirche in der Markgrafschaft Meißen - alles, was unten verzeichnet und angegeben ist, der Gläubigen [?] Hersfelder Besitz von dem Ort, wo der größere Fluß Schape ["COMUNICAM" kann ich nicht einordnen] Heinrichsdorfer, welches Heinrich erbaut hat, und von dem Strom, der vor Heinrichsdorf vorüberfließt. Bis hier erstreckt sich zu jenem Besitz der Berg Schallenberch, die Burg und die Dörfer, und beginnt der Heinrichsdorfer Besitz, wo die größere Zschopau (ist), gemäß dem Verlauf jenes Slavo Han, wo die Zschopau (ist).
Wenn - was nicht geschehen möge - der besagte Jakob Heinrich ohne Erben verscheiden sollte, dann geht (und wird gehen) von diesem Zeitpunkt an dieses alles und im einzelnen oben angeführte, von unserer Kirche übergehen zu den erlauchten Fürsten.
Hersfeld, im Jahre des Herrn 1280, am 15. April
 
Danke, vielen Dank, Hyokkose!
Das war sicher keine leichte Aufgabe!
Wenn man nun vor dem Dokument sitzt, und dann durch die Übersetzung den Sinn dessen versteht, was vor 727 Jahren geschrieben wurde mit einem Federkiel ... Man könnte eine Gänsehaut kriegen.
Das Dorf Hennersdorf liegt idyllisch im Zschopautal nahe der Augustusburg, welche um 1570 auf dem Schellenberg erbaut wurde anstelle der durch Blitzschlag zerstörten Schellenburg.
Das Kloster Hersfeld ist nur noch eine Ruine, zerstört 1761 im siebenjährigen Krieg. Der Autor dieser Gründungsurkunde war der Abt Heinrich IV, der von 1278 - 1300 dort fungierte.
Man kann sehen, wie lebendig sich die historische Vergangenheit erschließt, wenn man die lateinische Sprache beherrscht und dadurch den Sinn von Dokumenten erfasst.
Nochmals Dank an Hyokkose.
 
Nachdem ich dank Hyokkose den lateinischen Text der Gründungsurkunde Heinrichsdorfs, Haynersdorfs resp. des heutigen Hennersdorfs im mittleren Erzgebirgskreis kenne, möchte ich mit dem folgenden Dokument einen weiteren Geschichtsstein dieses Dorfes vorstellen. Es handelt sich um einen Brief der „Kinderlehrer auf den allhier zu Augustusburg und Schellenberg eingepfarrten Dörfern“ aus dem Jahre 1782, wo diese sich über den ungenügenden Besuch der „Sonntäglichen Betstunde“ beschweren. Zunächst – wegen der zulässigen Dateigröße – nur eine grobe Gesamtansicht der verschnörkelten Federkielschrift. In den nächsten Beiträgen will ich dann noch detailliertere Abbildungen einblenden.
 

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Und nun die bessere Ansicht wieder in 2Teilen. vielleicht kann einer das entziffern:
 

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Hier ein Versuch der Entzifferung. Vielleicht kann es jemand ergänzen?


Hochwohl Ehrwürdiger Großachtbar u. Wohlgelahrter Hochgeehrtester Herr Pastor!!​


Da die Kinderlehrer auf den allhier zu (Augustusburg und Schellenberg) eingepfarrten Dörfern schuldig sind, Sonntagsnachmittags, wenn in hiesigen Kirchen den Alten, Kränklich, Gebrechlichen, Schwangeren, Eltern, Kindern und sonstiglichen Comunicanten zur Lasten nicht geprediget wird in ihrer Schulstube Betstunde zu halten, schuldig sind, die Betstunden aber, wie glaubwürdig angezeigt wurde, von sehr wenigen Einwohnern besucht werden; Auch wurde auf Seiner hohen Ober-Consistorii zu Dresden dieserhalb an uns ergangenes Rescript Euerer Hochwohl Ehrwürden endlich veranlasset, für die Person aber verfüget, gedachte Betstunden mit Fleiß zu besuchen und strenge Aufsicht zu führen, dass dieselben nach Maßgabe des 17. § des revidischen Synodalischen General Decrets und des 17 General Articels nicht mehr vernachlässiget werden und verferne die von Ihnen an die Einwohner wiederholten Ermahnungen nicht fruchten, sondern die angewießenen Maßnahmen fortdauern sollten, biß Dieselben Renitenten zur gebührenden Bestrafung angingen mögen.
 
Die Entzifferung dieser Schreibschrift ist tatsächlich schwierig; dafür braucht es einige Zeit bzw. Leute, die das eingermaßen "schnell" hinbekommen. Ich bin da gerade etwas überfordert...

Aber etwas anderes:
Es handelt sich um einen Brief der „Kinderlehrer auf den allhier zu Augustusburg und Schellenberg eingepfarrten Dörfern“ aus dem Jahre 1782, wo diese sich über den ungenügenden Besuch der „Sonntäglichen Betstunde“ beschweren...

Spätestens jetzt wird es epochenübergreifend, weswegen ich den Thread einmal in die "Kulturgeschichte" verschiebe...
 
Ich habe zwar auch bei dieser Auflösung immer noch große Schwierigkeiten, den Text zu entziffern (die kleingeschriebenen Teile kann ich gar nicht lesen), aber einige Dinge sind mir doch aufgefallen:

Auch wurde auf Seiner hohen Ober-Consistorii zu Dresden

Muß "auf Eines hohen" heißen. "Dreßden" ist wohl mit scharf-ß geschrieben?

gedachte Betstunden mit Fleiß zu besuchen und strenge Aufsicht zu führen

Das hört sich zwar plausibel an, aber ich kann weder ein Wort, das "Fleiß" bedeuten konnte, noch das wort "strenge" entdecken. Letzteres könnte eher "scharfe" heißen, zu erstererm kann ich gar nichts sagen, weil ich selber gar nichts entziffern kann.

des revidischen Synodalischen General Decrets

Muß sicher "revidirten" heißen.


Ein Wort "verferne" dürfte wohl kaum existiert haben. Wahrscheinlich ist "woferne" zu lesen. (Wäre auch "soferne" möglich?)

die angewießenen Maßnahmen fortdauern

Statt "Maßnahmen" lese ich "Unordnungen". Bei "angewießenen" bin ich mir nicht sicher, ob es nicht auch "angerißenen" heißen könnte.

sollten, biß Dieselben Renitenten

Muß wohl "daß" heißen.

zur gebührenden Bestrafung angingen mögen.

Muß sicher "anzeigen" heißen.
 
@Hyokkose
Nochmals vielen Dank für die Mühe!
Deine Auslegungen sind allerdings auch zutreffend. Statt "Unordnung" könnte es auch "Anordnung" heißen. Das war ein Übersetzungsversuch von mir, wobei ich zugebe, dass ich manches eher durch Raten hinzugefügt habe. Leider habe ich persönlich keinen Scanner, die Bilder habe ich vor Jahren mal digitalisieren lassen. Ich will dennoch versuchen, einzelne Textpassagen zu vergrößern.
 
Ich habe die interessierenden Textstellen noch einmal vergrößert. Mehr bringt keinen Sinn, dann werden sie noch unleserlicher.
 

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Ich habe die interessierenden Textstellen noch einmal vergrößert. Mehr bringt keinen Sinn, dann werden sie noch unleserlicher.

Mein letzter Beitrag hatte sich mit Deinem überschnitten. In der neuen Vergrößerungen ist der Text viel besser zu lesen.

Nur mit dem ersten Abschnitt habe ich immer noch Mühe, die anderen sind jetzt klar:


"Ober Consistorii zu Dreßden dieserhalb an uns ergangenes Rescript Ew. Hochwohl Ehrwürden andurch veranlaßet, für die Person? aber ersuchet, gedachte Betstunden [?] dann u. wann zu besuchen u. scharfe[?] Aufsicht zu führen..."

"...sondern die eingerißenen Unordnungen fortdauern sollten, daß..."

"... Die wir mit aller Consideration beharren

Sig. Superintendur Chemnitz, und Amt Augustusb.

den 9. Fbr 1782."
 
Hyokkose ist ein großer Meister im Lesen alter Schriften! Nochmals vielen Dank. :yes:
Nach diesen Hinweisen habe ich die Übersetzung noch einmal überarbeitet.
Hier der Text:


Hochwohl Ehrwürdiger Großachtbar u. Wohlgelahrter Hochgeehrtester Herr Pastor!!<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:eek:ffice:eek:ffice" /><o:p></o:p>

Da die Kinderlehrer auf den allhier zu (Augustusburg und Schellenberg) eingepfarrten Dörfern schuldig sind, Sonntagsnachmittags, wenn in hiesigen Kirchen den Alten, Kränklich, Gebrechlichen, Schwangeren, Eltern, Kindern und sonstiglichen Comunicanten zur Lasten nicht geprediget wird in ihrer Schulstube Betstunde zu halten, schuldig sind, die Betstunden aber, wie glaubwürdig angezeigt wurde, von sehr wenigen Einwohnern besucht werden; Auch wurde auf Seiner hohen Ober-Consistorii zu Dreßden dieserhalb an uns ergangenes Rescript Ew. Hochwohl Ehrwürden andurch veranlasset, für die Person aber ersuchet, gedachte Betstunden dann und wann zu besuchen und scharfe Aufsicht zu führen, dass dieselben nach Maßgabe des 17. § des revidierten Synodalischen General Decrets und des 17 General Articels nicht mehr vernachlässiget werden und soferne die von Ihnen an die Einwohner wiederholten Ermahnungen nicht fruchten, sondern die eingerissenen Unordnungen fortdauern sollten, daß Dieselben Renitenten zur gebührenden Bestrafung angingen mögen. <o:p></o:p>
Die wir mit aller Consideration beharren.<o:p></o:p>
Sig. Superintendur Chemnitz und Amt Augustusburg<o:p></o:p>
Den 9. Fbr.1882<o:p></o:p>
Verordnete Kirchen Inspectores zu Städtchen Schellenberg<o:p></o:p>
als<o:p></o:p>
Gnädig Befehligte<o:p></o:p>
und<o:p></o:p>
Ew Hochwohlehrwürden<o:p></o:p>
Dienstergebend<o:p></o:p>
D. Gottlieb [...], Sigs; [?]<o:p></o:p>
Johann Friedrich Engelbr. Gottschalt

Nach diesem verstehe ich ein Wort nicht: CONSIDERATION . Ich habe es nicht als deutschen Begriff gefunden. Lediglich als englisches Wort wird es mit 'Hinweis' bzw. 'Erwägung' übersetzt. Aber englische Ausdrücke 1782?...
<o:p></o:p>
<o:p></o:p>
 
Da das Thema nun übergreifend in die Abteilung Kulturgeschichte verlegt wurde, erlaube ich mir, auf die Geschichte des kleinen Dörfchens an dem Flusse Zschopau näher einzugehen.
<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:eek:ffice:eek:ffice" /><o:p></o:p>
Bleiben wir beim Schulwesen. Bereits im Jahre 1526, also im Gefolge der Reformation, wird von einem „Michael Heckerleyn“ berichtet, der als Schulmeister „Ufn Schellenbergk“ (heutiges Augustusburg) tätig war und wöchentlich zweimal nach Hennersdorf kam um im Erbgericht die Kinder zu unterrichten. Dort musste er, wie es heißt, eine kleine Glocke betätigen, um den Bewohnern den Schulbeginn zu verkünden. Die älteste Nachricht über sein Wirken ist diese Eintragung:
„Der Schulmeyster Michael Heckerleyn kann fordern von dero Gemeine Haynersdorpp:
32 Groschen von dero Gemeine, 10 Groschen Arthgeldt, so sie ihm nicht ackern, 1 Schock und 4 broth aff zweene umgänge, 1 garbe Habern von jedem Erbe(Erbgut), den heyligen Abend (gemeint ist hier der Ostersonnabend) zween Ostereyern aus jedem Hause, ferner zween Groschen Häuslergeldt jährlich an Stelle des salarie.“
<o:p></o:p>
Ca. 60 Jahre später hatte Hennersdorf einen eigenen Schullehrer, einen „Ortsschulkatechete“. Sein Name war Heinrich Klemm. Er war ein Leineweber und verwaltete das Schulamt nebenberuflich von 1585 bis 1639. Von ihm ist ein Ortsplan Hennersdorfs erhalten geblieben, den er für den Pastor „Uffn Schenbergk“ anfertigte, wo u.a. auch die Schule verzeichnet ist. Ausserdem sind noch die Höfe der Bauern Kempe und Bergkbauern Felber verzeichnet, Bauernfamilien, die sich bis mindestens 1938 immer wieder auf ihrem Gut vererbt haben. Sollte kulturgeschichtliches Interesse bestehen werde ich gern noch darauf eingehen. Anhand der Chronik einer solchen Ansiedlung kann man die geschichtlichen Epochen sozusagen "live" nachvollziehen.
Siehe Anhang.
 

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