Hätte man auf die Forderungen, der Alliierten eingehen sollen?

Griffel

Mitglied
Ich wage mich jetzt mal auf ein kompliziertes Gebiet vor! Der 1. WK und seine Folgen, waren ja für Deutschland nicht ohne! Was auch dazu geführt hat, dass der VV, solche Erbitterung ausgelöst hat.:cool::mad: Nichts desto trotz, frage ich mich, ob man auf die Forderung der Allierten, nach Auslieferung von "Kriegsverbrechern" hätte eingehen sollen?

Klar ist doch, dass dieser Krieg, eine "riesen Eselei" gewesen ist. Und klar ist auch, dass Krieg, nicht die besten Seiten im Menschen zum Vorschein bringt.

Das Völkerrecht, war damals ein anderes, als nach dem 2. WK! Nun könnte man natürlich behaupten, dass sämtliche Beschuldigen, keinen neutralen Prozess zu erwarten gehabt hätten, da die Richter des von den Alliierten geplanten Gerichtshofes, alle samt aus den Siegerstaaten gekommen wären. Es kann jedoch nicht bestritten werden, dass es zum Teil massive Verstöße gegen das Völkerrecht gegeben hat; auf beiden Seiten.:rolleyes:


Ebenso wenig, kann man bestreiten, dass die im Nachgang abgehaltenen Leipziger Prozesse, wohl eher eine Zeitverschwendung und ein Witz waren. Die damaligen Deutschen, waren natürlich gekränkt. Was zu einem gewissen Teil verständlich ist. Aber! Speziell im Falle von Belgien, kann man eine deutsche Schuld nicht bestreiten, der Schlieffenplan war illegal. Belgien war Neutral. Was vom Kaiserreich bzw. seiner Armee, nicht respektiert wurde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger_Prozesse
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlieffen-Plan

Wenn, man es hätte darauf ankommen lassen, und man den "internationalen Prozessen" zugestimmt hätte, wäre Deutschland bzw. die Weimarer Republik dann besser weck gekommen? Natürlich hätten die Auslieferungen, die Stimmung nicht unbedingt gebessert. Aber die war sowieso schon auf dem Hund. Allerdings hätte man im Zuge der Verfahren vielleicht doch eine Besserung des Völkerrechtes erreichen können. Zu dieser kam es ja erst nachdem 2. WK.

Da bleibt dann die Frage nach der Verteidigung. Wenn, man einen ordentlichen Prozess hätte führen wollen, wäre es unabdingbar gewesen, auch Verteidiger zu benennen. Uns sofern man nicht vorhatte die Sache, schnell abzuhandeln, hätten die Prozesse Tage oder Wochen gedauert. Wobei noch interssant gwesen wäre, was man den einzelnen Angeklagten eigentlich vorgeworfen hat. Kanzler Bethmann Hollweg war ja doch eher harmlos wenn, man ihn mit Admiral von Tirpitz vergleicht.

Es kann wohl als gesichert angenommen werden, dass einige der Herren, auf den Listen, am Galgen oder vor dem Erschießungskommando geendet hätten. Die radikale Rechte, hätte damit ein paar Ikonen gehabt. Aber das hätte an ihrer grundsätzlich radikalen und zum Teil uneinsichtigen Haltung, sicherlich nichts geändert.

Die Weimarer Republik hatte ihre Fehler! Aber es bleibt bestehen, dass diejenigen, die nach dem Krieg den Karren aus dem Dreck ziehen mussten, nicht dahinein gefahren hatten. :) Es ist im nachhinein immer leicht, jemand anderem die Schuld zu geben. Was ja durch die sogenannte Dolchstoßlegende auch geschah. Dabei wurde schon ein paar Jahre nachdem Krieg festgestellt, dass an diesem Vorwurf nichts dran war.

Wenn, man die einfachen Leute gefragt hätte, überall nicht nur in Deutschland, dann wäre dieser dumme Krieg schon 1917 zu Ende gewesen. Aber das wollte und konnte keine Seite zulassen.
 
Ich wage mich jetzt mal auf ein kompliziertes Gebiet vor! Der 1. WK und seine Folgen, waren ja für Deutschland nicht ohne! Was auch dazu geführt hat, dass der VV, solche Erbitterung ausgelöst hat.:cool::mad: Nichts desto trotz, frage ich mich, ob man auf die Forderung der Allierten, nach Auslieferung von "Kriegsverbrechern" hätte eingehen sollen?

Klar ist doch, dass dieser Krieg, eine "riesen Eselei" gewesen ist. Und klar ist auch, dass Krieg, nicht die besten Seiten im Menschen zum Vorschein bringt.

Das Völkerrecht, war damals ein anderes, als nach dem 2. WK! Nun könnte man natürlich behaupten, dass sämtliche Beschuldigen, keinen neutralen Prozess zu erwarten gehabt hätten, da die Richter des von den Alliierten geplanten Gerichtshofes, alle samt aus den Siegerstaaten gekommen wären. Es kann jedoch nicht bestritten werden, dass es zum Teil massive Verstöße gegen das Völkerrecht gegeben hat; auf beiden Seiten.:rolleyes:


Ebenso wenig, kann man bestreiten, dass die im Nachgang abgehaltenen Leipziger Prozesse, wohl eher eine Zeitverschwendung und ein Witz waren. Die damaligen Deutschen, waren natürlich gekränkt. Was zu einem gewissen Teil verständlich ist. Aber! Speziell im Falle von Belgien, kann man eine deutsche Schuld nicht bestreiten, der Schlieffenplan war illegal. Belgien war Neutral. Was vom Kaiserreich bzw. seiner Armee, nicht respektiert wurde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger_Prozesse
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlieffen-Plan

Wenn, man es hätte darauf ankommen lassen, und man den "internationalen Prozessen" zugestimmt hätte, wäre Deutschland bzw. die Weimarer Republik dann besser weck gekommen? Natürlich hätten die Auslieferungen, die Stimmung nicht unbedingt gebessert. Aber die war sowieso schon auf dem Hund. Allerdings hätte man im Zuge der Verfahren vielleicht doch eine Besserung des Völkerrechtes erreichen können. Zu dieser kam es ja erst nachdem 2. WK.

Da bleibt dann die Frage nach der Verteidigung. Wenn, man einen ordentlichen Prozess hätte führen wollen, wäre es unabdingbar gewesen, auch Verteidiger zu benennen. Uns sofern man nicht vorhatte die Sache, schnell abzuhandeln, hätten die Prozesse Tage oder Wochen gedauert. Wobei noch interssant gwesen wäre, was man den einzelnen Angeklagten eigentlich vorgeworfen hat. Kanzler Bethmann Hollweg war ja doch eher harmlos wenn, man ihn mit Admiral von Tirpitz vergleicht.

Es kann wohl als gesichert angenommen werden, dass einige der Herren, auf den Listen, am Galgen oder vor dem Erschießungskommando geendet hätten. Die radikale Rechte, hätte damit ein paar Ikonen gehabt. Aber das hätte an ihrer grundsätzlich radikalen und zum Teil uneinsichtigen Haltung, sicherlich nichts geändert.

Die Weimarer Republik hatte ihre Fehler! Aber es bleibt bestehen, dass diejenigen, die nach dem Krieg den Karren aus dem Dreck ziehen mussten, nicht dahinein gefahren hatten. :) Es ist im nachhinein immer leicht, jemand anderem die Schuld zu geben. Was ja durch die sogenannte Dolchstoßlegende auch geschah. Dabei wurde schon ein paar Jahre nachdem Krieg festgestellt, dass an diesem Vorwurf nichts dran war.

Wenn, man die einfachen Leute gefragt hätte, überall nicht nur in Deutschland, dann wäre dieser dumme Krieg schon 1917 zu Ende gewesen. Aber das wollte und konnte keine Seite zulassen.

Das sind doch wieder mal Gedankenspielereien, die der Grundlage entbehren!

Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung war der Meinung, dass es nicht in Frage kommt, Mitglieder des eigenen Volkes auszuliefern, damit sie vor ein Tribunal gestellt werden, bei dem man befürchten konnte, dass ein faires Verfahren nicht zu erwarten war. Das mochten Riesen-Arschlöcher sein, die im Verlauf des Krieges allerhand menschenverachtenden Unsinn verbockt hatten, sie aber einfach so ausliefern das ging gar nicht- war die einhellige Meinung über alle politischen Gruppierungen hinweg.

Wer sollte unter dieser Voraussetzung sich einfach über den Willen der Bevölkerung hinwegsetzen mit der ebenso naiven wie zynischen Begründung, dass die Stimmung eh schon so mies war, dass man der Bevölkerung das ruhig noch zumuten konnte, sich einfach über ihren Willen hinwegzusetzten, und in vorauseilendem Gehorsam Mitglieder des eigenen Volkes auszuliefern und dabei Schauprozesse und Justizmorde in Kauf zu nehmen, in der Hoffnung günstigere Konditionen zu bekommen?

Wenn die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung so darüber dachte, wenn über alle Parteigrenzen diese Überzeugung herrschte- Wer wollte es dann auf sich nehmen, vor das Volk zu treten und ihm erklären, weshalb man sich über den Willen des Volkes hinwegsetzt und sich zu einer Handlungsweise entschließt, die als schäbig, würdelos betrachtet wurde?

Wie wollte man denn hinterher vor dieses Volk treten und ihm erklären, dass man s
 
Nichts desto trotz, frage ich mich, ob man auf die Forderung der Allierten, nach Auslieferung von "Kriegsverbrechern" hätte eingehen sollen?

Rückwirked betrachtet?
Wenn man bedenkt, was im Besonderen Hindenburg und Ludendorff im Hinblick auf das spätere Schicksal Deutschlands noch für eine Rolle spielten, wäre es wahrscheinlich das beste gewesen sie den Ententemächten zu überlassen und sie auf diese Weise los zu sein.

Sachliche Begründungen hätte es hinreichende gegeben.

Auf der anderen Seite ist vollkommen unklar, wie sich Bevölkerung und Reichswehr verhalten hätten, hätte man tatsächlich Annstalten gemacht, dass in die Tat umzusetzen und dementsprechend durchaus verständlich, dass die provisorische Regierung das lieber nicht riskieren wollte, wenn es sich vermeiden ließ.

Klar ist doch, dass dieser Krieg, eine "riesen Eselei" gewesen ist. Und klar ist auch, dass Krieg, nicht die besten Seiten im Menschen zum Vorschein bringt.
Das ist sehr zurückhaltend ausgedrückt.

Das Völkerrecht, war damals ein anderes, als nach dem 2. WK! Nun könnte man natürlich behaupten, dass sämtliche Beschuldigen, keinen neutralen Prozess zu erwarten gehabt hätten, da die Richter des von den Alliierten geplanten Gerichtshofes, alle samt aus den Siegerstaaten gekommen wären. Es kann jedoch nicht bestritten werden, dass es zum Teil massive Verstöße gegen das Völkerrecht gegeben hat; auf beiden Seiten.

Auch wenn der Stand des Völkerrechts ein anderer war als heute, verschiedene Handlungen, wie die der Einsatz von Giftgas in seinem historischen Ausmaß und der unbeschränkte U-Boot-Krieg, warenn ganz offensichtliche Verstöße, an denen es nichts zu deuteln gab.
Was den Prozess selbst angeht, hätte man sicherlich insofern einen Kompromiss finden können, als dass es den internationalen Gerichtshof in Den Haag bereits vor dem ersten Weltkrieg gab, zwar eher mit der Funktion eines Schiedsgerichts und nicht in diesem Sinne als Kriegsverbrechertribunal, aber man hätte sich ja zwischen der Entente und Deutschland darauf einigen können, die Kompetenzen des internationalen Gerichts in Den Haag entsprechend zu erweitern und potentielle Kriegsverbrecher in die Niederlande auszuliefern um sie dort vor einem neutralen Gericht anklagen zu können.
Das wäre sicherlich möglich gewesen.

Ebenso wenig, kann man bestreiten, dass die im Nachgang abgehaltenen Leipziger Prozesse, wohl eher eine Zeitverschwendung und ein Witz waren.
Das waren sie, aber das war bereits in dem Moment klar, in dem die Entente-Mächte ihre Forderung an Deutschland die Kriegsverbrecher auszuliefern zurückzog und man sich auf Prozesse vor einem deutschen Gericht einigte.

(soviel übrigens zu der Vostellung der Versailler Friedensvertrag wäre ein reines Diktat gewesen, war er, zumindest im Bezug auf einige Randthemen, die tatsächlich verhadelt und nachverhandelt wurden nicht).

Speziell im Falle von Belgien, kann man eine deutsche Schuld nicht bestreiten, der Schlieffenplan war illegal.

Der Schlieffenplan war illegitim, nicht vor dem Hintergrund des damaligen Völkerrechts illegal, insofern dass stand 1914 noch kein dezidiertes Verbot von Angriffskriegen gab (daran hatten die europäichen Großmächte, die ja regelmäßig in anderen Teilen der Welt andere Länder/Völker überfielen um sich Kolonien unter den Nagel zu reißen vor dem 1- Weltkrieg auch kein Interesse).
Der Briand-Kellogg-Pakt, der Krieg als Mittel der Politik endgültig verbot, kam erst 1928 zustande.

Insofern war der Schlieffenplan selbst und die Planung des Überfalls auf Belgien zum damaligen Zeitpunkt nicht unbedingt ein belangbares Verbrechen.
Etwas anderes ist dann das konkrete Vorgehen beim tatsächlichen Angriff auf Belgien, bei dem in der Ausführung einiges anfiel, was definitiv illegal war (Kriegsverbechen).

Wenn, man es hätte darauf ankommen lassen, und man den "internationalen Prozessen" zugestimmt hätte, wäre Deutschland bzw. die Weimarer Republik dann besser weck gekommen?
Naja, das wäre reine Spekulation.

Hätten Kapp-Lüttwitz und später Hitler ohne Mitwirken Ludendorffs ihre Putschversuche unternommen?
Wer wäre an Stelle Hindenburgs später Reichspräsident geworden?
Hätte sich die NSDAP in München zu einer entsprechend gut vernnetzten Veranstaltung entwickeln können, wenn sie nicht mitunter auch auf Ludendorffs Popularität hätte zurückgreifen können?

Alles nicht zu beantworten.

Genau so wenig wie die Frage, ob im Besonderen die Reichswehr stillgehalten hätte, wenn man einen Großteil der Generalität ehemaligen Generalität tatsächlich ausgeliedert hätte oder ob es dann zu einer Militärrevolte gekommen wäre und welche Folgen das ghabt hätte.

Allerdings hätte man im Zuge der Verfahren vielleicht doch eine Besserung des Völkerrechtes erreichen können. Zu dieser kam es ja erst nachdem 2. WK.

Das stimmt so nicht, nach dem 1. Weltkrieg wurde in Sachen Völkerrecht einiges novelliert.

Sowohl die Genfer Konventionen , als auch die haager Landkriegsordnung wurden in der Zeit zwischen den Weltkriegen durchaus weiterentwickelt, als auch weitere eichtige Grundlagen des modernen Völkerrechts, wie eben der Briand-Kellog-Pakt geschaffen, neben dem als stäniger Plattform vorgesehenen Völkerbund, der am Ende Scheiterte, aber mit durchaus versucht wurde die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen weiter voran zu treiben.

Da bleibt dann die Frage nach der Verteidigung. Wenn, man einen ordentlichen Prozess hätte führen wollen, wäre es unabdingbar gewesen, auch Verteidiger zu benennen.
Zuerst mal und das sprach dann wohl dafür dass der nationalen Gerichtbarkeit zu überlassen, hätte man Straftatbestände schaffen müssen, nach denen annzuklagen gewesen wäre.

Diverse Dinge, die während des Weltkriegs liefen, waren zwar nach dem Völkerrecht illegal, insofern es ohne internationalen Strafgerichtshof, aber auch kein kodifiziertes internationales Strafrecht gab, nicht unbedingt dezidiert strafbewehrt, was man durchaus als Konstruktionsfehler wird betrachten dürfen.

Kanzler Bethmann Hollweg war ja doch eher harmlos wenn, man ihn mit Admiral von Tirpitz vergleicht.

Wie mann's nimmt.
Tirpitz hatte innerhalb des Krieges (U-Boot-Krieg) mehr auf dem Kerbholz, aber Bethmann wird man vorwerfen können an der Entstehung des Krieges gannz maßgeblich mitgewirkt und ihn als politischer verantwortlicher Regierungschef mitgetragen zu haben, auch als man bereits mit Schweinereien wie dem Gaseinsatz und dem unbeschränkten U-Boot-Krieg angefangen hatte.

Die radikale Rechte, hätte damit ein paar Ikonen gehabt.
Vor allem hätte sie ein paar Galeonsfiguren verloren.
Wobei ich allerdings nicht voraussetzen würde, dass man die Herren unbedingt hingerichtet und sie damit zu "Märtyrern" gemacht hätte, Strafkolonien hatten die Ententemächte ja zu genüge.
Gut möglich Hindenburg, Ludendorff und Konsorten wären im Anschluss wie damals Dreyfuß, irgendwo auf die "Teufelsinsel" oder wie Napoleon nach St. Helena oder sonstwo hin verfrachtet worden und bis zu ihrem Lebensende dort verschimmelt.
 
Wenn die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung so darüber dachte, wenn über alle Parteigrenzen diese Überzeugung herrschte- Wer wollte es dann auf sich nehmen, vor das Volk zu treten und ihm erklären, weshalb man sich über den Willen des Volkes hinwegsetzt und sich zu einer Handlungsweise entschließt, die als schäbig, würdelos betrachtet wurde?

Zumal man das Ganze auch noch vor dem Hintergrund der Friedensverhandlungen und der deutschen Position dabei sehen muss.
Ein Kriegsverbrecherprozess auf internationaler Ebene, hätte ja auch vorausgesetzt internationalen Vertretern Zugang zum Reichsarchiv und anderen Stellen zu verschaffen, die relevants Material vorhielten.

Da der Regierung ja aus Kautskys Bericht über die Auswertung der Dokumente betreffend des Kriegsbeginns durchaus klar war, dass Deutschland am Ausbruch des Krieges jedenfalls mal deutlich mehr Verantwortung zu tragen hatte, als der Bevölkerung, möglicherweise auch der Entente klar war, deren Vertreter das sicherlich ahnten, aber nicht unbedingt beweisen konnten, sprach auch das dagegen einem Verfahren auf internationaler Ebene zuzustimmen, weil das zwangsläufig den Ententemächten Material in die Hand gepspielt hätte, dass in der Lage war deutschen Positionen in Sachen Nachverhandlungen (Reparationen) und vielleicht irgendwann mal Revisionen von Teilen des Versailler Vertrags nachhaltig zu schaden, weil die Ententemächte immer auf die darin belegte, mindestens Teilverantwortung Deutschlands hätten verweisen können, während sie selbst ihre Unterlagen niemandem zugänglich zu machen brauchte.
 
Ebenso wenig, kann man bestreiten, dass die im Nachgang abgehaltenen Leipziger Prozesse, wohl eher eine Zeitverschwendung und ein Witz waren. Die damaligen Deutschen, waren natürlich gekränkt. Was zu einem gewissen Teil verständlich ist. Aber! Speziell im Falle von Belgien, kann man eine deutsche Schuld nicht bestreiten, der Schlieffenplan war illegal. Belgien war Neutral. Was vom Kaiserreich bzw. seiner Armee, nicht respektiert wurde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger_Prozesse
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlieffen-Plan

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Gustav Radbruch, ein renommierter Jurist und Strafrechtslehrer der an den Verhandlungen beteiligt war, hatte überhaupt kein gutes Gefühl dabei und beklagte, dass viele Anklagen auf haltlosen Beschuldigungen basierten und dass viele Verfahren schließlich eingestellt wurden.

Bei einigen Beschuldigten fragte man sich, was sie auf der Anklagebank zu suchen hatten, und selbst die Typen, denen man das ein oder andere Kriegsverbrechen vorwerfen konnte, waren doch geradezu Waisenknaben im Vergleich zu den Nazi-Kriegsverbrechern (oder auch einigen der Japan).

Trotzdem eine "Zeitverschwendung" waren die Prozesse nicht und auch kein Witz!

Im Grunde haben die deutschen Richter sehr wertvolle Grundlagen geschaffen für Kriegsverbrecher-Prozesse, haben sich erstmalig mit Rechtfertigungsmustern wie "Kriegsnotwendigkeit" und "Befehlsnotstand", "Handeln auf Befehl" auseinandergesetzt.

Auch in der Welt wurden die Prozesse als Farce wahrgenommen, Briten und Amerikaner billigten den Deutschen zu, dass sie unabhängig agierten und nach individueller Schuld urteilten.

Es ist da durchaus auch der eine oder andere vor den Kadi gezogen worden, der ekelhafte Dinge getan hatte.

In einem Fall war ein U-Boot-Kommandant angeklagt, der Seeleuten nicht nur das Schiff versenkt hat, sondern mit dem MG auf Schiffsbrüchige und Rettungsboote gefeuert hatte.

In der österreichischen Armee kam es vor, dass Soldaten wegen lächerlicher Vergehen von Offizieren Stunden lang bei heftiger Kälte angebunden wurden. Im Zuge von Kriegsverbrecher-Prozessen waren solche und ähnliche Verbrechen dann doch noch geahndet worden.

Bei früheren Kriegen waren in der Regel Kriegsverbrechen aller Seiten stillschweigend amnestiert worden. Im 1. Weltkrieg hatte es bereits beachtliche Kriegsverbrechen gegeben: Die Massaker von Deutschen an Zivilisten in Belgien und Nordfrankreich, der Österreicher in Serbien und Galizien, die Verwendung von Giftgas, die Verwendung von Dum Dum Geschossen, eine Seeblockade, deren Opfer vor allem Zivilisten waren, erbärmliche Zustände in bestimmten Gefangenen-Lagern und zuletzt der Völkermord an den Armeniern

Die Richter in Leipzig waren zumindest unabhängig, und sie haben die Anklagen objektiv und nach individueller Schuld verhandelt. Die Urteile waren überaus milde. Immerhin wurden aber auch einige recht ekelhafte Kriegsverbrechen noch geahndet, und es handelte sich im Allgemeinen um faire Urteile- das war in der überhitzten Atmosphäre am Ende des Krieges nicht selbstverständlich. Die Briten haben das auch anerkannt. Die Sichtung der Akten, Eruierung von Zeugen war sehr aufwändig.

Im Hinblick auf die Kriegsverbrecher-Prozesse von Nürnberg, haben die Richter von Leipzig durchaus bahnbrechende Pionier-Arbeit geleistet und Präzedenzfälle geschaffen. Danach sollte man sie bewerten.
 
Die Urteile waren überaus milde. Immerhin wurden aber auch einige recht ekelhafte Kriegsverbrechen noch geahndet, und es handelte sich im Allgemeinen um faire Urteile- das war in der überhitzten Atmosphäre am Ende des Krieges nicht selbstverständlich. Die Briten haben das auch anerkannt. Die Sichtung der Akten, Eruierung von Zeugen war sehr aufwändig.

Ich weiß nicht, ob man das fair nennen kann.
Die Krux ist sicher, dass es kein entwickeltes internationales Strafrecht für Kriegsverbechen gab, auf dass man sich hätte berufen könnnen, aber sowohl an den Bestimmungen des innerdeutschen Strafrechts, als auch den Beestimmungen der Militärgeerichtbarkeit konnte man sich ja orientieren.


So etwas wie der Gaskrieg, war vielleicht völkerrechtlich als Straftatbestand nicht zu fassen, nach den in Deutschlands gebräuchlichen Rechtsbegriffen hätte man das aber wie ich dass sehe z.B. als versuchter und teilweise vollendeter X-tausend-facher Mord unter Verwendung gemeingefährlicher Mittel anklagen können.
Nicht unbedingt in den ersten Monaten, wo es noch um relativ ungefährlichs Reizgas ging, aber bei dem Zeug, dass dann im späteren Verlauf des Krieges eingesetzt wurde?

Ich denke da hätte man die Handhabe gehabt viel härter durchzugreifen und dass hätte ich auch für angemessener gehalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
So etwas wie der Gaskrieg, war vielleicht völkerrechtlich als Straftatbestand nicht zu fassen, nach den in Deutschlands gebräuchlichen Rechtsbegriffen hätte man das aber wie ich dass sehe z.B. als versuchter und teilweise vollendeter X-tausend-facher Mord unter Verwendung gemeingefährlicher Mittel anklagen können.

Wo ist denn nach den damaligen Gesetzen der Unterschied zwischen den Einsatz von Giftgas und dem normaler Artillerie? Auch bei letzterer versucht man so viele gegnerische Soldaten wie möglich zu töten oder zumindest zu verwunden und als gemeingefährliches Mittel muss Artillerie wohl auch gelten.
 
Wo ist denn nach den damaligen Gesetzen der Unterschied zwischen den Einsatz von Giftgas und dem normaler Artillerie?

Giftwaffen werden von der Haager Landkriegsordnung untersagt:

"Artikel 23.
Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt:
a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen[...]"​
 
Giftwaffen werden von der Haager Landkriegsordnung untersagt:

"Artikel 23.
Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt:
a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen[...]"

Danke, ich dachte bisher, dass Giftgas erst nach dem Ersten Weltkrieg verboten wurde.
 
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