Liebes Forum,
ich weiß, dass es eine kurze Diskussion zum Thema Fugger und Hanse gab, sie trifft aber nicht ganz genau meine Frage. Mir ist der Unterschied des Handelsvorgangs von Hanse und Fuggern nicht gänzlich klar. Würdet ihr meiner Zusammenfassung zustimmen:
1.) Der Hansekaufmann definiert sich dadurch, dass er an den Privilegien des Handels, die von der Hanse oder einigen ihrer Städte erworben wurden, teilnimmt. Die Fugger dagegen haben ihre eigenen Privilegien ausgehandelt und diese nicht auf Städte ausgeweitet.
Das führt zu 2.) Die Fugger waren ein Handelshaus - sie hatten ein Netzwerk von Faktoreien, die hierarchisch organisiert waren. Der Hansehandel dagegen verlief oft als "Einpersonenfirma", sprich: Während die Fugger ein Netzwerk spezialisierter Mitarbeiter hatten, war der Hansekaufmann oft Rechner und Buchhalter in einem.
3.) Der Handel der Hanse verlief maßgeblich über die Kontore. Der Handel der Fugger über die Faktoreien.
Das wären drei Aspekte, die mir aufgefallen sind und ich würde mich über Zustimmung/Ablehnung/Ergänzung freuen.
Was mir nicht klar ist, ist Folgendes: Hauptgeschäftsvorgang der Hansekaufleute war die Widerlegung. Gilt das auch für die Fugger? Gibt es einen Unterschied im Warenhandel zwischen Fuggern und Hanseaten? Könnte man z.B. sagen, die Hanseaten nutzen das je geltende Angebot und waren weniger spezialisiert? Und könnte man sagen, die Fugger haben v.a. auch Kreditgeschäft betrieben, die Hanseaten weniger (abgesehen von Brügger, wobei ich das Vorgehen von der Tätigkeit des Hansekaufmanns trennen würde).
Über Antworten würde ich mich sehr freuen und vielen Dank für eure Hilfe.