Historische Triftigkeit

müssen alle drei Kriterien erfüllt sein um im Unterricht begründet behandelt zu werden oder reicht eine ?
Du musst halt begründen (können), warum du einen historischen Sachverhalt im Unterricht behandelst. Geschichtsunterricht ist ja kein Selbstzweck und Geschichtswissen als Teil der Allgemeinbildung ist eher ein willkommmener Nebeneffekt als das Ziel des Geschichtsunterrichts. Ziel des Geschichtsunterrichts ist der Kompetenzerwerb und die Verortung der Schüler in ihrer Gegenwart. Er dient dazu, dass die Schüler sich ihrer jeweiligen individuellen politischen Positionierung bewusst werden und sie artikulieren können. Er dient - mittels der Quellenarbeit aber auch mittels der Auseinandersetzungen mit den Positionen von Geschichtserklärern - dazu, dass sie lernen, kritisch mit Informationen und den Vermittlern der Informationen umzugehen bzw. Autoritäten begründet zu widersprechen. Sie lernen, warum unser Jetzt so ist, wie es ist.
Es ist nicht das Ziel des Geschichtsunterrichts, Schüler auf ein Geschichtsstudium vorzubereiten oder sie zu Historikern zu machen (wobei letztere Teilaussage kann man im Sinne einer jeismann'schen und rüsen'schen Geschichtsdidaktik auch andersherum betrachten: Ziel des Geschichtsunterrichts ist es, Schüler für den Augenblick des Unterrichts zu Historikern zu machen, welche den Narrativ der Quellen dekonstruieren und ihre eigene, begründete und damit intersubjektive Erzählung daraus rekonstruieren.
 
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