Menschenopfer in der Antike

Wenn man über dieses Thema spricht, muss man die Jenseitsvorstellungen der jeweiligen Kultur miteinbeziehen.......

Das ist richtig, ohne Verständnis der religiösen Vorstellungen, lassen sich Opferpraktiken nur schwer beurteilen. Das trifft nicht nur auf unseren Blick auf vergangene Zeiten zu, sondern auch auf die Urteile zeitgenössischer anderer Gruppen wie den Römern über Karthago.
Es gibt einige universale Todsünden gegen die Menschlichkeit, die man seinen schlimmsten Feinden zutraut oder unterstellt, um die innere Solidarität zu stärken.
Ich bin aber unsicher, ob man Kinderopfer zu diesen propagandawirksamen Todsünden wie Brunnenvergiftung und Kannibalismus zählen kann.

Hier noch ein weiteres Beispiel bezüglich Menschenopfer in der Antike:
Kreta (Minoer)

Ob in den nordeuropäischen Opfermooren nur Kriegsbeute einschließlich Gefangener gelandet sind, möchte ich bezweifeln.
Der friedliche Gesichtsausdruck des Tollundmannes Datei:Homme de Tollund.jpg ? Wikipedia könnte man als Beleg für einen freiwilligen Opfertod interpretieren. Ich habe aber keine Ahnung, ob der Gesichtsausdruck von Toten etwas mit ihren Todesumständen zu tun hat.
 
Der friedliche Gesichtsausdruck des Tollundmannes Datei:Homme de Tollund.jpg ? Wikipedia könnte man als Beleg für einen freiwilligen Opfertod interpretieren. Ich habe aber keine Ahnung, ob der Gesichtsausdruck von Toten etwas mit ihren Todesumständen zu tun hat.

Persönlich glaube ich, dass die meisten Opfer freiwillig erfolgt sind (ausser, man hätte Kriegsgefangene geopfert oder Feinde). Was den Tollund-Mann anbelangt: nach eintreten des Todes erschlaffen alle Muskeln. Dies könnte uns auch ein Trugbild geben.
Aber natürlich existiert die Frage, wie schmerzvoll oder schmerzarm jemand umgebracht wurde.
 
...auf die Schnelle

Gibt es antike Quellen, wie der Status von Säuglingen und Kleinkindern in Bezug auf Menschenrechte war?

Unsere aktuelle Auffassung spricht vom Zeitpunkt der Zeugung oder im Strafrecht von der 13. Schwangerschaftswoche mit Ausnahmen bis zur Geburt.

Ohne jetzt Quellen nennen zu können, erhielten Säuglinge die "Menschenrechte" (ein Begriff den jene Zeit natürlich nicht kannte) nicht automatisch mit ihrer Geburt. Es waren rechtlich bindende Handlungen erforderlich. Viele Kulturen kannten und kennen unterschiedliche Zeitpunkte ab wann ein Kind zu der Gemeinschaft gehört. Bei Germanen etwa heist es, dass ein Kind erst dann in die Familie aufgenommen war, wenn der Vater das Kind angenommen hatte. Das ist im Wortsinn zu verstehen, dass der Vater das Kind in den Arm genommen wurde.
Bei den Römern etwa ist bekannt, dass Neugeburten ausgesetzt oder getötet werden konnten - ohne jede rechtliche Konsequenz. Denkt man an Moses und ähnliche Berichte von Kindsaussetzungen, scheint mir ähnliches in der ganzen Antike recht verbreitet gewesen zu sein.

Erst voll"jährige", freie Menschen hatten die kompletten "Rechte" einer Gemeinschaft. Die wurden auch in Stufen vergeben, es fallen mir Stichworte ein wie "Kindsannahme", Waffenleihe, Initiationsriten, Heirat e.t.c. Auch im christlichen "Lebenslauf" gibt es bekanntlich solche Abschnitte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit - Katholizismus): Geburt, Taufe, Kommunion, Firmung, Heirat und letztlich auch der Tod. Auch das moderne Recht kennt Stufen der Rechtsfähigkeit, die ebenfalls mit der Entwicklung des Menschen parallel gehen.
 
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