Reinecke
Aktives Mitglied
Es ist mWn der Grundsatz, der die rechtsstaatliche Gewalt bindet, nicht "mit Kanonenkugeln auf Spatzen zu schießen"; auch der Staat ist auf der einen Seite verpflichtet, bspw Rechtsbrüche zu ahnden bzw präventiv möglichst zu verhindern, aber dafür ist nicht jedes beliebige Mittel erlaubt.
Ich sehe hier tatsächlich Parallelen zur Legitimitätsfrage in Sinne dieses Threads; immerhin steht die Frage im Raum, welche Mittel erlaubt sind, eine solche rechtsstaatliche Ordnung zu verteidigen bzw ihr wieder Geltung zu verschaffen. Wenn man sich dabei völlig vom angestrebten Ziel distanziert kann irgendwas nicht stimmen...
Die ganzen praktischen Fragen, die der winzige Unterschied zwischen der Staatsmacht und ein paar mehr oder minder hoffnungsfrohen Revoluzzern mit sich bringt, verbuche ich wie gesagt weit gehend unter Spekulation. :winke:
EDIT & P.S.:
Um noch einen weiteren Aspekt zu beleuchten: Eine solche zu bekämpfende, fiktive Diktatur ist ja nicht nur bzw nicht primär wegen der gewaltätigen Herrschaftsmittel ein Problem, sondern ganz grundsätzlich; Demokratie, Grundrechte und so. Die Frage ist grundsätzlich nicht, ob hier Widerstand legitim ist; das ist einfach gegeben. Die Frage bleibt: Welche Mittel sind erlaubt?
Wenn sich diese Diktatur faktisch v.a. durch die Akzeptanz der Bevölkerung hält und weitgehend auf den direkten Einsatz von Gewalt verzichten kann (trifft auf die DDR im Großen und Ganzen zu), so sind die Widerstandsfrormen natürlich daran auszurichten, ein Unzahl Tote in Kauf zu nehmen ist ethisch kaum vertretbar. Führen wenig(er) drastische Widerstandsformen zu einer Eskalation, setzte die Regierung bspw MG's gegen friedliche Demonstranten ein, ändert sich diese Grundlage, die Widerstandsformen anzupassen ist dann legitim.
Ganz anders sieht es aus, wenn die Diktatur von vorne herein v.a. auf nackter Gewalt beruht (Bsp NS, in anderen europäischen Ländern als tyrannische Fremdherrschaft). Hier als Mitglied der frz Resistance, als Partisan oder Mitglied der Widerstandsgruppen um den 20. Juli bei der Planung von Aktionen den Tod von Menschen in Kauf zu nehmen (seien das jetzt NS-Größen, Wehrmachtsangehörige o.ä.), ist etwas ganz anderes; je nach Aktion kann das durchaus berechtigt sein.
Ich sehe hier tatsächlich Parallelen zur Legitimitätsfrage in Sinne dieses Threads; immerhin steht die Frage im Raum, welche Mittel erlaubt sind, eine solche rechtsstaatliche Ordnung zu verteidigen bzw ihr wieder Geltung zu verschaffen. Wenn man sich dabei völlig vom angestrebten Ziel distanziert kann irgendwas nicht stimmen...
Die ganzen praktischen Fragen, die der winzige Unterschied zwischen der Staatsmacht und ein paar mehr oder minder hoffnungsfrohen Revoluzzern mit sich bringt, verbuche ich wie gesagt weit gehend unter Spekulation. :winke:
EDIT & P.S.:
Um noch einen weiteren Aspekt zu beleuchten: Eine solche zu bekämpfende, fiktive Diktatur ist ja nicht nur bzw nicht primär wegen der gewaltätigen Herrschaftsmittel ein Problem, sondern ganz grundsätzlich; Demokratie, Grundrechte und so. Die Frage ist grundsätzlich nicht, ob hier Widerstand legitim ist; das ist einfach gegeben. Die Frage bleibt: Welche Mittel sind erlaubt?
Wenn sich diese Diktatur faktisch v.a. durch die Akzeptanz der Bevölkerung hält und weitgehend auf den direkten Einsatz von Gewalt verzichten kann (trifft auf die DDR im Großen und Ganzen zu), so sind die Widerstandsfrormen natürlich daran auszurichten, ein Unzahl Tote in Kauf zu nehmen ist ethisch kaum vertretbar. Führen wenig(er) drastische Widerstandsformen zu einer Eskalation, setzte die Regierung bspw MG's gegen friedliche Demonstranten ein, ändert sich diese Grundlage, die Widerstandsformen anzupassen ist dann legitim.
Ganz anders sieht es aus, wenn die Diktatur von vorne herein v.a. auf nackter Gewalt beruht (Bsp NS, in anderen europäischen Ländern als tyrannische Fremdherrschaft). Hier als Mitglied der frz Resistance, als Partisan oder Mitglied der Widerstandsgruppen um den 20. Juli bei der Planung von Aktionen den Tod von Menschen in Kauf zu nehmen (seien das jetzt NS-Größen, Wehrmachtsangehörige o.ä.), ist etwas ganz anderes; je nach Aktion kann das durchaus berechtigt sein.
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