Um noch einmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Das Potsdamer Abkommen war keinesfalls für die spätere Teilung Deutschlands verantwortlich, sondern hob im Gegenteil die Verantwortung der Alliierten für Gesamtdeutschland hervor. So heißt es z.B. in "Abs. III Deutschland":
"Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu einem Volk von Sklaven zu machen. Es ist vielmehr ihre Absicht, dem deutschen Volk Gelegenheit zu bieten, sich auf eine spätere Erneuerung seines Lebens auf einer friedlichen, demokratischen Grundlage vorzubereiten. Falls seine eigenen Bemühungen ständig auf dieses Ziel gerichtet bleiben, wird es dem deutschen Volk nach angemessener Zeit möglich sein, einen Platz unter den freien, friedliebenden Nationen der Erde einzunehmen."
Unter "A. Politische Grundlinien" fällt der bedeutungsvolle Satz, der später immer wieder zitiert wurde:
"Im Einklang mit dem Abkommen über den Kontrollapparat in Deutschland wird die oberste Gewalt in Deutschland ... gemäß den Anweisungen der betreffenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem von ihnen einzeln in der eigenen Besatzungszone und von allen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates gemeinsam in Fragen, die Deutschland als Ganzes betreffen."
Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 lässt noch an keiner Stelle die künftige Teilung Deutschlands erahnen und geht ganz eindeutig von einem einheitlichen staatlichen Gebilde aus.
Zu einer Verfestigung der westlichen und östlichen Besatzungszonen kam es erst, als machtpolitische Meinungsverschiedenheiten auftraten und die Oberbefehlshaber in ihren jeweiligen Zonen unterschiedliche Vorstellungen zu verwirklichen suchten. Unter dem Eindruck der sowjetischen Expansionspolitik in Ost- und Südosteuropa kam es dann mit der Truman-Doktrin vom 12. März 1947 zum endgültigen Bruch, der im Versprechen der USA gipfelte, "alle freien Völker zu unterstützen, die sich Unterjochungsversuchen durch bewaffnete Minderheiten oder auswärtigem Druck widersetzen".