Punische Kriege und Versailler Vertrag - aus der Geschichte nicht gelernt?

Aus diesen Quellen (sie sind überwiegend in französischer und englischer Sprache verfasst) geht, so weit ich kleines Licht das überblicke, nichts hervor, was deine Darstellung stützen würde.
Nun, es würde die meisten Menschen wohl auch überraschen, wenn die IMKK, irgendwelche Betrachtungen zu früheren oder späteren Friedensschlüssen verfasst hätte oder zu den Absichten des französischen Generalstabs im Hinblick auf mögliche, kommende Kriege.
Das war wohl auch kaum ihre Aufgabe.

...wem soll ich nun glauben, den Quellen oder dir?
Vielleicht hörst du einfach mal auf an meinen Einlassungen vorbei zu argumentieren?
oh, gab es je ein solches "Recht"??
Das Recht die deutschen Festungswerke, Fabriken etc. zwecks Rüstungskontrolle zu inspizieren war ja genau das.

Deswegen verstehe ich nicht ganz, warum du dich über die Detailregelungen und die Kartierung der Festungen so aufregst. Wenn man die Kartierung der Festungswerke nicht qua Rüstungskontrollbestimmungen und deren Durchführung vorgenommen hätte, hätte man es eben auf dem nachrichtendienstlichen Weg getan.

Du wirst keinen Akteur finden, der nicht daran interessiert wäre die militärischen Geheimnisse seiner Nachbarn zu kennen, wenn er da herankommt.

...bislang wurden diejenigen, die sich ein solches "Recht" einbildeten, doch immer und überall eingesperrt (sofern sie erwischt wurden)
Du sperrst Spione einer Feindmacht ein, die augenblicklich Teile deines Landes besetzt hält und dadurch jede erdenkliche Handhabe hat, sich durch Schikane der Bevölkerung der besetzten Gebiete dafür zu revanchieren und deine Regierung, die dem nur tatenlos zusehen kann dadurch delegitimieren kann, da sie nicht in der Lage ist ihr Volk zu schützen?

Halte ich für ambitioniert.
 
Du sperrst Spione einer Feindmacht ein, die augenblicklich Teile deines Landes besetzt hält und (...)
...was ich arger Sündenpfuhl so alles mache...da erschrecke ich ja vor mir selber! :D :eek::D
Fantasie hast du im Übermaß ;)

Was dir offensichtlich nicht klar ist: im militärischen Bereich gingen die diktierten (sic!) Bestimmungen weit über alles hinaus, was zuvor gemacht wurde. Von anderen Bereichen spreche ich nicht, da kenne ich mich nicht gut genug aus. Egal, wie du es drehen und wenden willst: allein die totale Reglementierung und Kontrolle der Küstenverteidigung ist a) ein Novum und b) unvereinbar mit der Souveränität. Nicht minder neu ist die totale Schleifung einer kompletten Grenzbefestigung (Rheingrenze), in solchem Ausmaß hat es zuvor Schleifungen/Entmilitarisierungen nicht gegeben.
Sollte ich mich da irren, was durchaus möglich ist, wäre ich um Korrekturen meiner Fehler anhand von Quellen oder Fachliteratur wirklich sehr interessiert!
 
Was dir offensichtlich nicht klar ist: im militärischen Bereich gingen die diktierten (sic!) Bestimmungen weit über alles hinaus, was zuvor gemacht wurde.
Wo gehen denn die Bestimmungen etwa was den Festungsbau innerhalb des VV angeht, etwas über einen Friedensschluss in der FNZ heraus, der bestimmte, dass eine Festung geschleift werden musste und nicht wieder aufgerichtet werden durfte?

Das vom VV betroffene Gebiet war mit Sicherheit größer, was schlicht mit dem Wachstum der Territorialstaaten seit Mittelalter und FNZ zusammenhängt und die Bestimmungen waren vielleicht präziser Formuliert.
Der Umstand, dass in einem bestimmten Gebiet keine neuen militärischen Hindernisse fortifikatorischer Art errichtet oder verstärkt werden durften, war aber nach wie vor keine qualitativ neue Erfindung.

allein die totale Reglementierung und Kontrolle der Küstenverteidigung ist a) ein Novum
Nein, es handelte sich auf der abstrakten Ebene einfach nur darum in einem bestimmten Bereich militärische Hindernisse entfernen zu müssen und neue nur unter Auflagen errichten oder verändern zu dürfen.

Das ist nichts prinzipiell neues, sondern nur eine quantitative Ausweitung von Dingen, die auch früher schonmal da waren.

und b) unvereinbar mit der Souveränität.
Das ist sicher richtig, allerdings, wirst du einräumen müssen, dass spätestens, wenn man mal über Europa hinausschaut Eingriffe in die Souveränität anderer Staaten in der Welt des Imperialismus ja nunmal an der Tagesordnung waren.

Ob jedoch eine solche Bestimmung dazu geeignet war dauerhaften Unfrieden zu sähen, hängt doch ganz davon ab, ob sie überhaupt über längere Zeit aufrecht zu erhalten war.
Und bleiben wir an dieser Stelle doch einfach mal realistisch:
1919, als der VV auf dem Tisch lag, musste Deutschlands Regierung klar sein, dass auf Grund der finanziellen Sitaution des Reiches, der Innlandsverschuldung, durch auslaufende Kriegskredite, Kosten für Witwen- und Waisenunterstützung etc. für die kommenden 10-15 Jahre ohnehin großen Erneuerungs- und Ausbaupläne für die Befestigungen nicht umsetzbar waren.
Mal ganz davon abgesehen, dass man wegen der französischen Rheinlandbesetzung, wenn man hier hätte fortifizieren dürfen, es direkt unter der Nase des französischen Militärs hätte tun müssen, womit man Frankreich, dass die Bauarbeiten direkt vor Ort hätte besichtigen können, dann auch gleich die neuen Baupläne frei Haus geliefert hätte.
Aus Gründen der Geheimhaltung hätte sich Um- oder Ausbau von Festungswerken in der besetzten Zone ohnehin verbeten, selbst wenn es legal gewesen wäre. Und damit war zumindest hier vor 1930 auch von diesem Standpunkt her ohnehin nicht mit großen Veränderungen zu planen.

Ob Umgestaltung und Aufbau eines neuen Festungssystems nicht durchführbar ist, weil irgendein Vertrag es verbietet oder weil man sinnvollerweise die Mittel nicht aufbringen kann, wegen starker Haushaltsbelastung in anderen Bereichen oder weil die Möglichkeit zur Geheimhaltung nicht gegeben ist, ist doch Wumpe.

Das ist so lange bis die Mittel und Voraussetzungen für eine Aufrüstung tatsächlich da sind, eine rein akademische Diskussion.
Ob die gegen die Aufrüstung gerichteten Bestimmungen auf dem Gebiet des Festungsbaus in irgendeiner Weise überhaupt eine praktische Relevanz hatten, hing davon ab, ob Frankreich in der Lage und Willens war, sie über einen Zeitraum von 15 Jahren aufwärts aufrecht zu erhalten.
Wenn es dazu nicht in der Lage war, waren das Reglementierunen ohne tatsächlich gravierende praktische Bedeutung.

Anders siehts bei der Wehrpflicht aus, da Berufssoldaten naturgemäß teurer sind, als Wehrpflichtige und mit dem gleichen Budget bei einem Wehrpflichtsystem wohl ein größeres Heer finanzierbar gewesen wäre.
 
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Wo gehen denn die Bestimmungen etwa was den Festungsbau innerhalb des VV angeht, etwas über einen Friedensschluss in der FNZ heraus, der bestimmte, dass eine Festung geschleift werden musste und nicht wieder aufgerichtet werden durfte?
Wie ich schrieb, lasse ich mich gerne belehren (kein Spaß!!) und bitte darum, mir zu zeigen, welches Land vor 1918 von einem anderen Land gezwungen wurde, seine komplette Küstenverteidigung zu reduzieren und restlos jeden Ziegelstein und jedes Schräubchen kontrollieren und genehmigen zu lassen und obendrein alle Militärunterlagen (Pläne etc) auszuhändigen -- mir genügt, um meine Unwissenheit und Fehleinschätzung vorgeführt zu bekommen, schon ein einziges Exempel.
Ich hab auch selber bissel gesucht: 70/71 war für Frankreich ziemlich unerfreulich - aber wo waren deutsche Vorschriften a la "her mit den Plänen aller Küstenfestungen" und "stopp, ihr Loser baut keinen eisernen Riegel"? ...ich finde das nirgendwo
 
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