hatl
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Vielleicht kann man doch noch eine Kurve von der sehr speziellen deutschen Morddefinition, die der Nazizeit entspringt, zur RAF kratzen.
Ich versuch es mal.
Fischer zeigt die Absurdität des §211 StGB, ebenso wie der gelernte Staatsanwalt Prantl, und andere wie Heiko Maas oder Safferling: (https://www.fau.de/2015/06/news/nac...ne-diskussion-zur-reform-der-toetungsdelikte/).
„Der Paragraf 211 versucht dies mit einer Reihe sogenannter Mordmerkmale zu lösen. Dabei geht die im Jahr 1941, also vom nationalsozialistischen Gesetzgeber, niedergelegte Formulierung davon aus, dass der Täter an einer bestimmten Typik zu erkennen ist. Es gibt also „den Mörder“ als Menschentyp. Diese Herangehensweise entspricht nicht dem liberalen Strafrecht. Bestraft wird nicht der Mensch wegen seines kriminellen Charakters, sondern die Tat und die dafür verantwortliche Person.“
Interessant scheint mir in diesem Zusammenhang das Buch von Heinrich Hannover „Die Republik vor Gericht 1954 – 1995“ der diesen Geist auch in anderen Zusammenhängen beschreibt. Der Tätertyp in willkürlicher Interpretation findet sich durchaus immer mal wieder, auch rechtsbeugend, im Zentrum der Urteilsfindung.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Rosenburg- Studie https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Akte_Rosenburg.pdf?__blob=publicationFile&v=18
Die Rosenburg war das Gebäude in Bonn in dem das Bundesministerium für Justiz von 1950-1973 ihren Sitz hatte.
Die Zahl der Mitarbeiter war bescheiden, immer weniger als 100.
Doch die überwiegende Mehrzahl derselben war bis Anfang der 60er entweder Mitglied der NSDAP oder der SA. Hierzu Schaubild S. 31.
1957 erreicht der Anteil ¾ und sinkt danach erheblich.
Adenauer war klug genug zu wissen, dass man nicht schmutziges Wasser weg schüttet bevor man sauberes hat.
Der geerbte Tümpel der Justiz klarte, zwar ein wenig zeitversetzt, auf.
Aber er tat es, und als die RAF auftrat, klärten sich schon die Wasser.
Und die noch junge BRD wurde nicht zu Weimar, so wie es sich die selbsternannten Revolutionäre und auch ihre extremen Widersacher ausgemalt haben mögen.
Und falls die RAF etwas Gutes bewirkt haben sollte, dann die Reaktion eines neuen Staates BRD, der letztlich zeigen konnte, dass er in der Lage war, das Recht in einer weit besseren Weise weiter zu entwickeln, als man es von den selbsternannten Todes-Richtern der RAF je erwarten konnte.
Ich versuch es mal.
Fischer zeigt die Absurdität des §211 StGB, ebenso wie der gelernte Staatsanwalt Prantl, und andere wie Heiko Maas oder Safferling: (https://www.fau.de/2015/06/news/nac...ne-diskussion-zur-reform-der-toetungsdelikte/).
„Der Paragraf 211 versucht dies mit einer Reihe sogenannter Mordmerkmale zu lösen. Dabei geht die im Jahr 1941, also vom nationalsozialistischen Gesetzgeber, niedergelegte Formulierung davon aus, dass der Täter an einer bestimmten Typik zu erkennen ist. Es gibt also „den Mörder“ als Menschentyp. Diese Herangehensweise entspricht nicht dem liberalen Strafrecht. Bestraft wird nicht der Mensch wegen seines kriminellen Charakters, sondern die Tat und die dafür verantwortliche Person.“
Interessant scheint mir in diesem Zusammenhang das Buch von Heinrich Hannover „Die Republik vor Gericht 1954 – 1995“ der diesen Geist auch in anderen Zusammenhängen beschreibt. Der Tätertyp in willkürlicher Interpretation findet sich durchaus immer mal wieder, auch rechtsbeugend, im Zentrum der Urteilsfindung.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Rosenburg- Studie https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Akte_Rosenburg.pdf?__blob=publicationFile&v=18
Die Rosenburg war das Gebäude in Bonn in dem das Bundesministerium für Justiz von 1950-1973 ihren Sitz hatte.
Die Zahl der Mitarbeiter war bescheiden, immer weniger als 100.
Doch die überwiegende Mehrzahl derselben war bis Anfang der 60er entweder Mitglied der NSDAP oder der SA. Hierzu Schaubild S. 31.
1957 erreicht der Anteil ¾ und sinkt danach erheblich.
Adenauer war klug genug zu wissen, dass man nicht schmutziges Wasser weg schüttet bevor man sauberes hat.
Der geerbte Tümpel der Justiz klarte, zwar ein wenig zeitversetzt, auf.
Aber er tat es, und als die RAF auftrat, klärten sich schon die Wasser.
Und die noch junge BRD wurde nicht zu Weimar, so wie es sich die selbsternannten Revolutionäre und auch ihre extremen Widersacher ausgemalt haben mögen.
Und falls die RAF etwas Gutes bewirkt haben sollte, dann die Reaktion eines neuen Staates BRD, der letztlich zeigen konnte, dass er in der Lage war, das Recht in einer weit besseren Weise weiter zu entwickeln, als man es von den selbsternannten Todes-Richtern der RAF je erwarten konnte.
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