Rechtsstellung der Sklaven in Rom

[...]

Römisches Bürgerrecht gibt es nur für Römische Bürger, Kinder römischer Familien ( Conubium muss rechtskräftig sein) und soweit ist weiss für die Söhne römischer Väter. Daneben noch für den Militärdienst,besondere Taten und über den Titel von Städten ( C.R. für volles römisches Recht, i.l. für ein eingeschränktes Bürgerrecht)

[....](wobei mir groß angelegte Freilassungen nicht bekannt sind) Kinder von Freigelassen standen im gleichen Verhältnis wie der Freigelassene zum Freilasser.

Dazu noch mal mein Senf:

In der Republik war es definitv schwer römischer Bürger zu werden (für Peregrine).
In der Kaiserzeit wurde das Bürgerecht aber großzügiger vergeben, so z.B. für Militärdienst. Im 2. Jhd. n. Chr. gab es schon große Mengen an römischen Bürgern in den Provinzen.

Zu den Freilassungen:
Gerade in der späten Republik gab es groß angelegte Freilassungen. So mancher reiche Bürger hat per Testament eine Anzahl seiner Sklaven freigelassen (das konnten hunderte sein). Augustus hat dies per Gesetz wieder etwas eingeschränkt.
Diese Sitte ist bei den Griechen nicht bekannt.
Die Freigelassenen bekamen dann den Namen ihres früheren Besitzers mit einem Zusatz. Damit waren sie auch römische Bürger.
Es entstanden aber für beide Seiten Verpflichtungen daraus.
Die Freigelassenen gehörten zur Klientelschaft ihres früheren Herrn b.z.w. dessen Erben, das Klientenverhältnis wurde dann weitervererbt.
 
Die Freigelassenen bekamen dann den Namen ihres früheren Besitzers mit einem Zusatz. Damit waren sie auch römische Bürger.
Es entstanden aber für beide Seiten Verpflichtungen daraus.
Die Freigelassenen gehörten zur Klientelschaft ihres früheren Herrn b.z.w. dessen Erben, das Klientenverhältnis wurde dann weitervererbt.

Zunächst hatten die Freigelassenen römisches Bürgerrecht.
Sie verpflichteten sich aber zu weiteren Dienstleistungen gegenüber ihrem ehemaligen Besitzer und standen somit in einem Klientelverhältnis.
Äusserlich waren sie zu erkennen an einer spezielle Kopfbedeckung.

Zum Ende der Republik nahm die Zahl der Freilassungen so stark zu, dass Augustus die Freilassungen regulierte. Zum einen durften Römer mit mindestens 20 Lebensjahren freilassen, die Sklaven mussten ausserdem mindestens 30 Jahre alt sein.
Desweiteren wurde unterschieden in Freilassungen mit latinischem Recht (eingschränkte Bürgerrechte) und vollem römischen Bürgerrecht.
Nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Freigelassenen erhielt volles römisches Bürgerrecht.

Um nochmal auf die Fragestellung zurückzukommen, ob die Römer Sklaven als minderbemittelt ansahen (wie es ja die Griechen zu tun schienen):
dagegen spricht meiner Meinung nach schon, dass viele Sklaven Hauslehrer waren. Im römischen Reich wurden Sklaven für qualifizierte Arbeiten eingesetzt, ihre geistigen Qualitäten mithin anerkannt.
Gerade aus den Reihen der Freigelassenen rekrutierten die Herrscher der Kaiserzeit ihre Berater als besonders loyale Mitarbeiter.

Das Ansehen der Feld- und Minensklaven dürfte allerdings anders ausgesehen haben.
 
Desweiteren wurde unterschieden in Freilassungen mit latinischem Recht (eingschränkte Bürgerrechte) und vollem römischen Bürgerrecht.
Nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Freigelassenen erhielt volles römisches Bürgerrecht.

Um nochmal auf die Fragestellung zurückzukommen, ob die Römer Sklaven als minderbemittelt ansahen (wie es ja die Griechen zu tun schienen):
dagegen spricht meiner Meinung nach schon, dass viele Sklaven Hauslehrer waren.

Gute Diskussion!!!
Ich möchte hier mal kurz was zum Thema Bürgerrecht einbringen, nur damit Klarheit herrscht: Das römische Bürgerrecht bestand aus dem öffentlichen sowie dem privaten Recht.

Das private erlaubte Besitztum und das Einheiraten in römische Familien.

Das öffentlich Recht war das Wahlrecht sowie das Recht politische Ämter zu bekleiden. Das eingschränkte Bürgerrecht gestand den Besitzern nur die Privatrechte zu.

Zu den Hauslehrern: Diese waren sehr oft Griechen (Philosophie und Rhetoriklehrer).

s.d.caes.
 
Gerade habe ich noch etwas Bedenkenswertes gelesen:
Im römischen Reich wurde - nicht nur von juristischer Seite- viel darüber nachgedacht, ob es für einen römischen Bürger ehrenrührig sei, eine freigelassene Sklavin zu ehelichen oder ob er besser im Konkubinat mit ihr leben solle.
Ähnliche Fragen wurden auch für Liebesbeziehungen zwischen ehmaliger Herrin und einem ihrer freigelassenen Sklaven erörtert (wobei eine solche Beziehung generell als unschicklicher angesehen wurde).
Offensichtlich ist es also durchaus zu Liebesbeziehungen zu Sklaven gekommen.
Das spricht meines Erachtens ebenfalls gegen eine Gerringschätzung der Sklaven als minderwertige Menschen durch die Römer.
 
Es gibt immer wieder Unterschiede in der Betrachtung von Individuen und von Gruppen. Aus Deinen Worten lese ich heraus - berichtige mich - dass die juristischen Texte Sklaven und Freigelassene durchaus stigmatisierten. Dass es trotzdem zu Liebesbeziehungen oder erotischen Beziehungen zwischen Freien und Freigelassenen/Sklaven kam zeigt imho nur, dass Stigamtisierungen Konstrukte sind, die sich schnell auflösen (können), wenn man vor dem Individuum steht.
 
Es gibt immer wieder Unterschiede in der Betrachtung von Individuen und von Gruppen. Aus Deinen Worten lese ich heraus - berichtige mich - dass die juristischen Texte Sklaven und Freigelassene durchaus stigmatisierten. Dass es trotzdem zu Liebesbeziehungen oder erotischen Beziehungen zwischen Freien und Freigelassenen/Sklaven kam zeigt imho nur, dass Stigamtisierungen Konstrukte sind, die sich schnell auflösen (können), wenn man vor dem Individuum steht.
Das ist sehr schön gesagt.
Aus Deinen Worten entnehme ich, dass Du sehr wohl unterscheidest zwischen dem Stand der Sklaven als Oberbegriff, und der umfasst dann auch solche, die eben niemals in den Genuss kamen, ihrem Herren als Individuum gegenüber zu stehen (wie zum Beispiel Slaven, die auf Latifundien oder in Bergwerken arbeiten mussten), und dem Haussklaven, der dem Besitzer als Individuum gegenüberstand, und zu dem Herr oder Herrin eventuell dann auch eine Beziehung aufbaute.
Das ist natürlich ein grosser Unterschied.

Um es gleich zu sagen, erotische Beziehungen zu Sklaven gab es durchaus.
Dauerhafte Liebesbeziehungen zu Sklaven galten allerdings als unschicklich.
War die Beziehung dauerhaft, wurde der Sklave bzw. in den meisten Fällen die Sklavin freigelassen.
Was die Gemüter der Juristen dann bewegte, waren Ehe und eheähnliche Verhältnisse (wegen der erbrechtlichen Folgen zum Beispiel).
Daher wurde das Konkubinat als Form der anerkannten Lebensgemeinschaft bevorzugt. Als dann die Freigelassenen auch nicht unbedingt das volle römische Bürgerrecht hatten, kam ohnehin als legitime "Ehe" nur das Konkubinat in Frage, da dem bzw. der Freigelassenen die "Ehefähigkeit" ohnehin fehlte.
Worum es mir gegangen ist, ist die Tatsache, dass sich überhaupt Juristen mit diesen Fragen befassten. Das deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass ernsthafte Beziehungen zu ehemaligen Sklaven nicht selten waren und vor allem auch die Oberschicht betrafen ( denn wer hatte sonst Sklaven bzw. etwas zu vererben?).
Nun gebe ich zu, dass die Frage der Eheschliessung oder nicht das Thema "Ansehen der Sklaven" nur indirekt beleuchtet.
Dennoch meine ich, dass die Tatsachen (dauerhafte Liebesbeziehungen, Freilassungen, Sklaven in Vertrauenspositionen) anzeigen, dass Sklaven durchaus Ansehen im römischen Reich genossen.
 
"Libertini" hießen im klassischen römischen Recht die Freigelassenen. Jeder "libertus" wurde zwar durch Freilassung vom Sklaven zum römischen Bürger, behielt aber im öffentlichen Leben gegenüber dem "civis Romanus" eine untergeordnete Stellung. Von dieser politischen Zurücksetzung waren sogar die Söhne der Freigelassenen betroffen. Der Patron behielt gegenüber den Freigelassenen eine Zuchtgewalt, die ein Zensor überwachte. Im Gegenzug war der Patron verpflichtet, dem Freigelassenen in Not Hilfe zu leisten, der wiederum dem Patron Ehrerbietung und Gehorsam schuldete. Meist ließ sich der Herr schon vor der Freilassung Dienste vom Sklaven versprechen, wofür viele gewiss dankbar waren: Hatten die doch auf diese Weise eine gesicherte Arbeit! Starb der Freigelassene ohne Erben, so fiel sein Vermögen an den Patron zurück. Starb der Patron, so ging das Patronatsrecht auf dessen Erben über.

In spätklassischer Zeit verstärkte sich noch die Bindung des Freigelassenen an seinen Patron. So konnte seit Konstantin ein undankbarer Freigelassener, der die Ehre verletzte oder sich anderer Verfehlungen schuldig machte, wieder in den Stand der Sklaverei zurückversetzt werden. Noch unter Justinian hatten Erben des Patrons Ehrenrechte, doch gab es unter ihm auch Freilassungen, die nicht den Beschränkungen des Patronats unterlagen.

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass Sklaverei für die Völker der Antike eine normale und ganz natürliche Sache war. Selbst in Sklavenaufständen wie dem des Spartacus erstrebten die Empörer persönliche Freiheit, nicht aber eine grundsätzliche Abschaffung der Sklaverei. Die christliche Lehre unterschied zwar nicht zwischen Sklaven und Freien, da beide "Diener Christi" waren, doch forderte sie auch nicht die förmliche Abschaffung der Sklaverei. Sie betonte sogar die Irrelevanz der irdischen Freiheit und Freilassung. Die christlichen Herren wurden lediglich aufgefordert, ihre Sklaven wie Brüder zu behandeln.
 
Weil es gerade so schön zum Thema passt:

Zur Zeit der römischen Republik (um 150 v. Chr. herum) setzte eine Wanderbewegung nach Rom ein, um römisches Bürgerrecht zu erhalten. Damit konnten die Verbündeten latinischen und italischen Gemienden ihre Truppenkontingente nicht mehr stellen. Die Zuzugsbestimmungen wurden daraufhin verschärft, was dazu führte, dass
"Väter römischen Strohmännern ihre Kinder mit der Auflage verkauften, dass sie dann in Rom freigelassen und so römische Bürger würden."
Bringmann, Geschichte der römischen Republik, S. 195

Diese assymmetrische Behandlung der Bundesgenossen mit eingeschränkten Bürgerrechten aber vielen Pflichten und der freigelassenen Sklaven führte dann zwangsläufig zu einer Beschränkung der Rechte der Freigelassenen.
 
"Libertini" hießen im klassischen römischen Recht die Freigelassenen. Jeder "libertus" wurde zwar durch Freilassung vom Sklaven zum römischen Bürger, behielt aber im öffentlichen Leben gegenüber dem "civis Romanus" eine untergeordnete Stellung. Von dieser politischen Zurücksetzung waren sogar die Söhne der Freigelassenen betroffen. Der Patron behielt gegenüber den Freigelassenen eine Zuchtgewalt, die ein Zensor überwachte. Im Gegenzug war der Patron verpflichtet, dem Freigelassenen in Not Hilfe zu leisten, der wiederum dem Patron Ehrerbietung und Gehorsam schuldete. Meist ließ sich der Herr schon vor der Freilassung Dienste vom Sklaven versprechen, wofür viele gewiss dankbar waren: Hatten die doch auf diese Weise eine gesicherte Arbeit! Starb der Freigelassene ohne Erben, so fiel sein Vermögen an den Patron zurück. Starb der Patron, so ging das Patronatsrecht auf dessen Erben über.

Ein freigelassener Sklave gehörte automatisch zur "Familia", was nur unzureichend mit "Familie" übersetzt werden kann, denn dazu gehörte auch im weiteren Sinne der Tross der Klienten und natürlich die direkte und adoptierte Verwandtschaft.
Auch wenn wir die "protomoderne" (M. Junkelmann) römische Gesellschaft heute gerne mit modernen Maßstäben messen, steckt ein nicht zu verachtender Teil Tribalismus in diesen Regelungen und Gewohnheiten - nicht mehr genau nachvollziehbar und/oder kategorisierbar. Unsere Strukturen haben sich aufgeteilt in die genetisch fixierte Familie und den sozial fixierten Klüngel. In Rom gehörte dies zusammen.
 
Verhältnis: Sklaven - Bürger

Hallo! Ich führe derzeit eine Diskussion mit einem Bekannten und bitte nun euch um Aufklärung. Könnt ihr mir eine ungefähre Zahl oder ein Verhältnis von Sklaven zu römischen Bürgern im Römischen Reich um 100 nennen? Ich dachte immer, es wären ungeheuer viele gewesen. Auf den Latifundien in der Nähe der Großstädte und auch dort selbst: Die harten Arbeiten wurden von Sklaven ausgeführt. Ist dem nicht so, wie viele Sklaven gab es?
 
Ich erinnere mich momentan leider nicht mehr an die genaue Fundstelle, doch im 1. Jahrhundert soll ein Senator vorgeschlagen haben, daß die Sklaven an besonderen Erkennungsmerkmalen als solche identifizierbar sein sollten, doch wurde nichts aus dem Vorschlag, eben weil man nicht wollte, daß die Sklaven erkannten, wie viele es von ihnen in der Stadt gab. Einige Großgrundbesitzer besaßen hunderte von Sklaven. Der reiche Freigelassene Trimalchio tut in Petrons Satyricon so, als wisse er nicht einmal ihre Namen auswendig. Doch Sklaven arbeiteten nicht nur in der Landwirtschaft, sondern in praktisch allen Gewerben. So besaßen manche Unternehmer eigene Bautrupps aus qualifizierten Sklaven. Ebenso arbeiteten Sklaven in Manufakturen, Handwerksbetrieben und im Verlagswesen. Verleger beschäftigten Sklaven mit der Abschrift bekannter Werke. Ein durchschnittlicher römischer Haushalt besaß in der Regel zumindest zwei Sklaven. Man wird sich also ausrechnen können, daß es Tausende von Sklaven in Rom gegeben haben muß. Wie groß ihre Zahl nun exakt gewesen sein mag, da kann ich leider nicht mit exakten Zahlen dienen, es dürften aber einige Hunderttausend gewesen sein. Auch hier erinnere ich mich nicht mehr an die exakte Fundstelle, doch soll sich die Bevölkerung Roms um 100 n. Chr. zu 70 oder 80 % aus den Nachkommen ehemaliger Sklaven rekrutiert haben.
 
Aha, das ist alles sehr interessant! Doch ziemlich unterschiedliche Angaben. Das zweite bezieht sich wohl ausdrücklich nur auf die Stadt Rom, wenn ich das richtig sehe?
 
Ich habe gerade vor kurzem Carl Webers "Sklaverei im Altertum" beendet; der Autor hält sich wohlweislich zurück mit Prozentangaben (Sklaven an der Bevölkerung/Sklavennachkommen an der freien Bevölkerung), auch und weil die Angaben widersprüchlich sind. Trotz Ahnenkult und penibler Geschichtsschreibungstradition ist es in der röm. Kaiserzeit nicht immer festzustellen, ob und wer Nachkomme eines Sklaven ist - eigentlich stechen nur eine Handvoll patrizischer Familien aus dem familiären Gewirr heraus, und selbst bei denen ist nicht immer alles klar - so hat man z. B. versucht, Vespasian einen unfreien Großvater anzudichten (ok, der war jetzt auch nicht "patrizisch", aber für einen Kaiser wäre das schon ein Skandal gewesen).

In Webers Buch steht auch eine nette Anekdote, dass der Stand "Patrizier" von den Griechen verspottet wurde als "die Römer, die wussten, wer ihre Väter waren". Dies bezieht sich direkt auf die Entstehung Roms und den Umstand, dass es seinen ursprünglichen Bevölkerungszuwachs als "Freistatt" für Verbrecher, Exilierte ... und entlaufene Sklaven zu verdanken hatte.
 
Das Corpus Juris Civilis entstand unter Iustinian (also dein Zitat der Digesten), daneben sprichst du die Königsherrschaft und die frühe Republik an. Dazwischen liegen 1000 Jahre Geschichte, zwei Herrschaftssysteme und ein Religionswechsel...

Die Digesten sind aber keine Neuerfindung, sondern eine Sammlung und Aufbereitung einer, wenn man so möchte, tausendjährigen Rechtswissenschaftsentwicklung.
Die rechtliche Stellung der Sklaven verbesserte sich allerdings nicht infolge des Christentums, sondern aufgrund ethisch-moralischer Anschauungen der Mächtigen.
Jedenfalls dort, wo es Sklaven gab, was auch nicht für das gesamte römische Reich zutraf, soweit ich weiß.
 
Rechtsstellung der Sklaven

Hallo alle zusammen! Ich soll am Montag meine GFS über die Rechtsstellung der SKlaven im alten Rom halten. Dummerweise komme ich nicht über 2 Seiten Text heraus, weil ich im Internet nichts gutes darüber finde. Es wird andauernd gesagt, die Sklaven wären rechtslos, allerdings durfte ihr dominus ihnen ein privates Taschengeld zusprechen, etc....
Mehr steht dort leider auch nicht, genauso wie unsere Bücherei nur ein Buch für Kinder offenbart, in dem die Sklavenstellung mit keinem Wort erwähnt wird. Einen kurzen, einfachen lateinischen Text suche ich ebenfalls seit 4 Tagen, allerdings finde ich keinen, der kurz und einfach genug (Klassenstufe 11) für eine GFS ist UND noch das THema Rechtsstellung der Sklaven beinhaltet! :autsch:

Könnt ihr mir da weiterhelfen?


Meine bisherige angedachte Gliederung:


  • Sklavenbegriff
  • Private Rechte der Sklaven (Privat im Sinne von individuelle, nach Sklavenhalter unterschiedliche)
  • Öffentliche Rechte der Sklaven (allgemeine Rechte)
  • Strafen für Sklaven
  • Rechtsstellung nach der Freilassung
Ist die Gliederung so in Ordnung? Was meint ihr?

Einsteigen wollte ich mit der Frage, was die Klasse denkt, welche Rechte Sklaven haben.



Das habe ich bereits:

“Die bekannte Definition des Aristoteles, nach der der Sklave für den Lebensvollzug des Herrn und gleichsam ein von dessen Körper abgetrenntes Glied ist, brachte den Anspruch des Herrn auf alles, was der Sklave mit seiner Arbeit leistet, deutlich zum Ausdruck. Hinsichtlich dieser Funktion des Sklaven sah Aristoteles eine enge Parallele zum gezähmten Tier, dessen sich der Mensch bedient.” (Hans Klees: Sklavenleben im klassischen Griechenland; S. 129.)​
Der Begriff Sklaverei:​
Das Wort „Sklave“ hat keine eindeutige Wortherkunft. Zum einen kann es eine Abwandlung des Wortes skyleúo, dass so viel bedeutet wie „Kriegsbeute machen“ oder „Gefangene machen.“​
Auch kann das lateinische Wort sclavus als Ursprung haben. Als sclavi wurden die Volksangehörigen der (heute) Slawischen Länder bezeichnet.​
Im Laufe der römischen Geschichte veränderte sich die Bedeutung des Wortes. Sclavus und sclava wurde zum üblichen Begriff für „Sklave“​
Private Rechte der Sklaven:
Wie jeder andere Bürger in Rom auch, hatten die Sklaven ihre Rechte und Pflichten. Sklaven waren zumeist keine Römischen Bürger, also konnten ihnen auch keine Bürgerrechte verliehen werden. Die Sklaven waren das Eigentum ihrer Besitzer, der domini. Dadurch durften die Besitzer (oder auch Sklavenherren) mit seinen Sklaven machen was er wollte. So konnte der Besitzer seinen Sklaven unterschiedliche Rechte einräumen. Ein Feldsklave hatte im Allgemeinen jedoch weniger Rechte als eine Haussklavin. Viele Sklavenhalter erlaubten ihren Sklaven jedoch ein Taschengeld zu behalten und sich somit irgendwann freizukaufen oder sich private Dinge zu leisten. Diese privaten Dinge oder Reichtümer der Sklaven blieben rechtlich jedoch Eigentum der Herrn, da der Sklave ja auch dem Sklavenhalter gehörte.​
Öffentliche Rechte des Sklaven:​
Genauso wie im privaten Bereich, hatte der Sklave aufgrund seines fehlenden Bürgertums keine Rechte, auf die er sich beziehen kann. Botensklaven können jedoch Rechte bekommen, indem Sie ein Schriftstück des Sklavenherren bekamen.​
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Ich würde auch gerne 1-2 Bilder auflegen, die die Sklaven bei der Arbeit zeigen. Hier habe ich auch schöne gefunden, kan ich die in die Schriftliche Ausfertigung mit einbringen?

Ich habe mir die Erstellung einer GFS in Latein einfacher vorgestellt. Habe wohl ein sehr schwieriges Thema erwischt :grübel:

Gruß Jan
 
Ich hätte Dir ein gutes Buch aus dem Beck-Verlag empfehlen können. Aber für eine Arbeit am Montag macht das keinen Sinn mehr.

Was mir in Deiner bisherigen Zusammenstellung fehlt, ist die Ursache für Sklaverei. Wie wurde jemand Sklave?

Ein anderer Ansatz ist unser heutiges Bild von Sklaverei. Dies ist nämlich sehr stark von der Sklaverei in den Südstaaten der USA geprägt. Die Rolle der Sklaven in der Antike ist mit diesem Bild nicht zu vergleichen. Allgemein gesagt, war die Rolle der Sklaven im Römischen Reich und in Griechenland eine bessere als in den USA.

Kennst Du den Link schon?
Sklaverei in der Antike
 
Ein anderer Ansatz ist unser heutiges Bild von Sklaverei. Dies ist nämlich sehr stark von der Sklaverei in den Südstaaten der USA geprägt. Die Rolle der Sklaven in der Antike ist mit diesem Bild nicht zu vergleichen. Allgemein gesagt, war die Rolle der Sklaven im Römischen Reich und in Griechenland eine bessere als in den USA.http://www.meinebibliothek.de/Texte/html/sklaverei.html

Wenn du schon sagst, dass man die Sklaverei in den US-Südstaaten nicht mit der im antiken Rom und Griechenland vergleichen soll, flavius sterius, so sollst du es auch nicht tun. Wenn du sagts, die Sklaven im Altertum hätten es besser gehabt als die in den USA, wären die Staatssklaven in den Minen Athens und Roms, die Sklavinnen in den Keramikfabriken Südgalliens, die Arbeitssklaven auf den Latifundien und nicht zuletzt die tausende Gekreuzigten der Aufstände in Sizilien und Kampanien sicher anderer Meinung gewesen.
Der größte Unterschied zwischen der Sklaverei der Antike und der des 18./19. Jhs. in den USA ist die eindeutig rassistische Prägung. Ein Schwarzer in Virginia 1854 war nicht frei oder musste zumindest bei jeder Gelegenheit seine Freiheit nachweisen; in der Antike konnte jeder durch Verschuldung, Kriegsgefangenschaft und Menschenraub in Sklaverei geraten.
 
Das von mir erwähnte Buch ist von Prof. Leonhard Schumacher und hat den Titel "Sklaverei in der Antike" (München 2001). Kann ich für dieses Thema guten Gewissens empfehlen.

Mummius Picius schrieb:
Wenn du schon sagst, dass man die Sklaverei in den US-Südstaaten nicht mit der im antiken Rom und Griechenland vergleichen soll, flavius sterius, so sollst du es auch nicht tun.
Ich folge hier lieber Professor Schumacher. Dieser weist darauf hin, dass der Begriff SKLAVE in uns üblicherweise das Bild des Unfreien in den amerikanischen Südstaaten erzeugt. In dieses Bild passt nun der griechische Hauslehrer, welchem die geistige und schulische Erziehung des Nachwuchses seines Herrn anvertraut wird, nicht. Deshalb muss man den Sklavenbegriff der Antike von dem neuzeitlichen Sklavenbild abgrenzen. Und wenn man diese beiden nicht miteinander vergleicht, wird dies kaum gelingen.
:)

Mummius Picius schrieb:
Wenn du sagts, die Sklaven im Altertum hätten es besser gehabt als die in den USA, wären die Staatssklaven in den Minen Athens und Roms, die Sklavinnen in den Keramikfabriken Südgalliens, die Arbeitssklaven auf den Latifundien und nicht zuletzt die tausende Gekreuzigten der Aufstände in Sizilien und Kampanien sicher anderer Meinung gewesen.
Die Ausnahme bestätigt erfahrungsgemäß die Regel. Man könnte nun Musicus (Sklave des Kaiser Tiberius) anführen, der als Rechnungsführer für die Provinz Gallia Lugdunensis zuständig war. Nach der Inschrift auf seinem Grabmal "gehörten" in 16 Untersklaven. Oder den Sklaven Faustus, der aus seinem Sondervermögen einen Tempel im umbrischen Pisaurum stiftete. Sowohl diese heraus gehobenen Beispiele positiver Art als auch die von Dir angeführten negativen (wobei ich die Aufständigen außen vor lassen möchte) begrenzen nur die Spannbreite der möglichen Schicksale. Die große Masse der Sklaven konnte während ihres Sklavenlebens Geldmittel erwerben und sich und ihre Familie freikaufen. Dies war auch sinnvoll, weil ein Sklaveneigentümer kein Interesse daran hatte, einen gebrechlichen Sklaven bis zu dessen Tod zu ernähren, kleiden und unterzubringen. Desweiteren war die Freilassung als Perspektive auch für die römische Gesellschaft interessant, weil sie den Sklaven eine erstrebenswerte Alternative zur Flucht oder gar dem Aufstand gab.

genannte Beispiele aus dem Buch von L. Schumacher
 
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