Rechtsstellung der Sklaven
Hallo alle zusammen! Ich soll am Montag meine GFS über die Rechtsstellung der SKlaven im alten Rom halten. Dummerweise komme ich nicht über 2 Seiten Text heraus, weil ich im Internet nichts gutes darüber finde. Es wird andauernd gesagt, die Sklaven wären rechtslos, allerdings durfte ihr dominus ihnen ein privates Taschengeld zusprechen, etc....
Mehr steht dort leider auch nicht, genauso wie unsere Bücherei nur ein Buch für Kinder offenbart, in dem die Sklavenstellung mit keinem Wort erwähnt wird. Einen kurzen, einfachen lateinischen Text suche ich ebenfalls seit 4 Tagen, allerdings finde ich keinen, der kurz und einfach genug (Klassenstufe 11) für eine GFS ist UND noch das THema Rechtsstellung der Sklaven beinhaltet! :autsch:
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Meine bisherige angedachte Gliederung:
- Sklavenbegriff
- Private Rechte der Sklaven (Privat im Sinne von individuelle, nach Sklavenhalter unterschiedliche)
- Öffentliche Rechte der Sklaven (allgemeine Rechte)
- Strafen für Sklaven
- Rechtsstellung nach der Freilassung
Ist die Gliederung so in Ordnung? Was meint ihr?
Einsteigen wollte ich mit der Frage, was die Klasse denkt, welche Rechte Sklaven haben.
Das habe ich bereits:
“Die bekannte Definition des Aristoteles, nach der der Sklave für den Lebensvollzug des Herrn und gleichsam ein von dessen Körper abgetrenntes Glied ist, brachte den Anspruch des Herrn auf alles, was der Sklave mit seiner Arbeit leistet, deutlich zum Ausdruck. Hinsichtlich dieser Funktion des Sklaven sah Aristoteles eine enge Parallele zum gezähmten Tier, dessen sich der Mensch bedient.” (Hans Klees: Sklavenleben im klassischen Griechenland; S. 129.)
Der Begriff Sklaverei:
Das Wort „Sklave“ hat keine eindeutige Wortherkunft. Zum einen kann es eine Abwandlung des Wortes skyleúo, dass so viel bedeutet wie „Kriegsbeute machen“ oder „Gefangene machen.“
Auch kann das lateinische Wort sclavus als Ursprung haben. Als sclavi wurden die Volksangehörigen der (heute) Slawischen Länder bezeichnet.
Im Laufe der römischen Geschichte veränderte sich die Bedeutung des Wortes. Sclavus und sclava wurde zum üblichen Begriff für „Sklave“
Private Rechte der Sklaven:
Wie jeder andere Bürger in Rom auch, hatten die Sklaven ihre Rechte und Pflichten. Sklaven waren zumeist keine Römischen Bürger, also konnten ihnen auch keine Bürgerrechte verliehen werden. Die Sklaven waren das Eigentum ihrer Besitzer, der domini. Dadurch durften die Besitzer (oder auch Sklavenherren) mit seinen Sklaven machen was er wollte. So konnte der Besitzer seinen Sklaven unterschiedliche Rechte einräumen. Ein Feldsklave hatte im Allgemeinen jedoch weniger Rechte als eine Haussklavin. Viele Sklavenhalter erlaubten ihren Sklaven jedoch ein Taschengeld zu behalten und sich somit irgendwann freizukaufen oder sich private Dinge zu leisten. Diese privaten Dinge oder Reichtümer der Sklaven blieben rechtlich jedoch Eigentum der Herrn, da der Sklave ja auch dem Sklavenhalter gehörte.
Öffentliche Rechte des Sklaven:
Genauso wie im privaten Bereich, hatte der Sklave aufgrund seines fehlenden Bürgertums keine Rechte, auf die er sich beziehen kann. Botensklaven können jedoch Rechte bekommen, indem Sie ein Schriftstück des Sklavenherren bekamen.
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Ich würde auch gerne 1-2 Bilder auflegen, die die Sklaven bei der Arbeit zeigen. Hier habe ich auch schöne gefunden, kan ich die in die Schriftliche Ausfertigung mit einbringen?
Ich habe mir die Erstellung einer GFS in Latein einfacher vorgestellt. Habe wohl ein sehr schwieriges Thema erwischt :grübel:
Gruß Jan