Rechtsstellung der Sklaven in Rom

Hallo Leute,
Ich hab da mal 2 Fragen für meine gfs:
1. Kann mir jmd sagen wann genau die Sklaverei IN ROM anfing?
2. Kann mir bitte jmd sagen was Sklaven etwa wert waren? Am besten mit einem vergleich z.B. 1 Sklave=2Pferde oder so

schonmal Danke im Vorraus

mfg XdbX
 
Hallo Leute,
Ich hab da mal 2 Fragen für meine gfs:
1. Kann mir jmd sagen wann genau die Sklaverei IN ROM anfing?
2. Kann mir bitte jmd sagen was Sklaven etwa wert waren? Am besten mit einem vergleich z.B. 1 Sklave=2Pferde oder so

schonmal Danke im Vorraus

mfg XdbX
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ein Lehrer sowas fragt.
Zur ersten Frage denke ich mir, seit Rom anfing Eroberungskriege durchzuführen.
 
Der "Wert" eines Sklaven dürfte von mehreren Faktoren abhängig gewesen sein wie Alter, Geschlecht, Qualifikation etc. ganz wie bei einem heutigen Arbeitnehmer...

Die teuersten Sklaven gab es übrigens bei Tifus, wenn ich den Asterix-Band "Die Lorbeeren des Cäsar" noch richtig im Kopf habe... =)

Viele Grüße,

Bernd
 
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ein Lehrer sowas fragt.
Zur ersten Frage denke ich mir, seit Rom anfing Eroberungskriege durchzuführen.
Das is für eine GFS,da sollte man so viel wissen wie möglich wegen den Fragen die die anderen Schüler stellen. Ich habs mitlerweile rausgefunden aber trotzdem danke. Wer den ungefähren Wert wissen möchte kann mich ja mal anschreiben.

Aber mal was anderes:

Weis jmd. wie man in Rom als Sklaven wieder frei werden konnte? Ich hab schon ne halbe Stunde gegoogelt aber dasteht so viel Mist drin.
Freue mich über jede Hilfe:yes:

mfg XdbX
PS:is wichtig brauch esbis nächste Woche Montag oder spätestens Dienstag
 
Das is für eine GFS,da sollte man so viel wissen wie möglich wegen den Fragen die die anderen Schüler stellen. Ich habs mitlerweile rausgefunden aber trotzdem danke. Wer den ungefähren Wert wissen möchte kann mich ja mal anschreiben.

Schreibe doch einfach hier, was du rausgefunden hast. Das interessiert mich auch und sicher auch den anderen.
 
Als Gladiator,die ja auch Sklaven waren, konnte man entlassen werden,wenn man eine bestimmte Anzahl an Kämpfen erfolgreich ausgefochten hatte (glaub ich wenigstens).

Zuweilen soll es ja auch vorgekommen sein,dass man von einem gütigen Herrn ohne grosse Gegenleistung entlassen wurde.

Erhielt man nicht, nachdem man von seinem Herrn entlassen wurde,ein Dokument,das einem bescheinigte,dass man nun frei war?:grübel:
 
Das is für eine GFS,da sollte man so viel wissen wie möglich wegen den Fragen die die anderen Schüler stellen. Ich habs mitlerweile rausgefunden aber trotzdem danke. Wer den ungefähren Wert wissen möchte kann mich ja mal anschreiben.

Aber mal was anderes:

Weis jmd. wie man in Rom als Sklaven wieder frei werden konnte? Ich hab schon ne halbe Stunde gegoogelt aber dasteht so viel Mist drin.
Freue mich über jede Hilfe:yes:


Nun, durch Freilassung oder Freikauf. Ein Sklave hatte Anspruch auf ein peculium und konnte sich von seinem Ersparten freikaufen. Wagenlenker und Gladiatoren, die das Glück hatten, lange genug zu überleben, kauften sich frei. Die rudis, das hölzerne Rapier als höchste Auszeichnung der Gladiatoren bedeutete eigentlich nur, dass der rudiarius sich in den ehrenvollen Ruhestand zurückziehen durfte. Andere Sklaven wurden ihren Herren unentbehrlich als Lektoren, Ghostwriter, Finanzberater, Sexsklaven.

So erzählt der schwerreiche Freigelassene Trimalchio dass er einst der Liebling seines Patrons war, der ihn im Testament bedachte.

Eine weitere Möglichkeit, frei zu werden, war, Bandit zu werden und sich in unzugängliche Territorien zu flüchten.

Eine noch geringere Möglichkeit war, Tempelsklave zu werden.

Der Waldkönig eines Heiligtums war ein entlaufener Sklave, der in einem Hain lebte und von den Priestern zu essen bekam. Einmal im Jahr musste er seinen Rang in einem rituellen Zweikampf beweisen. Ein Bewerber musste ihn mit einer Keule erschlagen, um seinen Platz einzunehmen. In späterer Zeit war das aber offenbar nur noch ein Schaukampf. So berichtet Sueton, dass Caligula so grausam war, einen Stärkeren auf den Waldkönig zu hetzen.
 
Gab es denn nicht die Möglichkeit durch Geldbeträge, die man hin und wieder bekam, sich von seinem Herren freizukaufen? Ich habe neulich da etwas gelesen.
Darüber hinaus waren doch angeblich 80% der freien Stadtbewohner Roms doch ehemalige Sklaven oder stammten von diesen ab.
Zu Zeiten Augustus war es angeblich Mode Sklaven freizulassen, die in der 3. Generation dann frei waren (Also keine "Freigelassenen" mehr). Augustus erließ dann Gesetze um diesen Trend einzudämmen.
Ich habe auch gelesen das aufgrund des Ehezwanges es Mode war sich Sklavinen zu kaufen und diese dann zu ehelichen (Womit sie höchstwahrscheinlich freigelassene waren).

MfG Granit
 
Gab es denn nicht die Möglichkeit durch Geldbeträge, die man hin und wieder bekam, sich von seinem Herren freizukaufen? Ich habe neulich da etwas gelesen.
Darüber hinaus waren doch angeblich 80% der freien Stadtbewohner Roms doch ehemalige Sklaven oder stammten von diesen ab.
Zu Zeiten Augustus war es angeblich Mode Sklaven freizulassen, die in der 3. Generation dann frei waren (Also keine "Freigelassenen" mehr). Augustus erließ dann Gesetze um diesen Trend einzudämmen.
Ich habe auch gelesen das aufgrund des Ehezwanges es Mode war sich Sklavinen zu kaufen und diese dann zu ehelichen (Womit sie höchstwahrscheinlich freigelassene waren).

MfG Granit

Es ist richtig, dass vor allem in den Bürgerkriegen der späten Republik viele Sklaven freikamen. Diesen Trend wollte Augustus stoppen, indem er das Alter der Sklaven und Sklavenhalter und die Freilassungsmodalitäten zu beschränken, aber er konnte natürlich nicht die Rechte der Sklavenhalter
aufheben. Unter Augustus konnte der Sohn eines Freigelassenen zum vollberechtigten Bürger werden wie Q. Horatius Flaccus (das Schlappohr), der Enkel konnte bis in den Ordo equester, den römischen Ritterstand aufsteigen.

Claudius, Hadrian und Antoninus Pius erließen Gesetze zum Sklavenschutz. So erließ Claudius ein Gesetz, dass ein Sklave, den sein Patron im Krankheitsfall sich selbst überließ, freizulassen war. Hadrian verbot, dass Sklaven zur Gladiatorenschule oder in ein Bordell gepresst wurden, und Antoninus ließ die willkürliche Tötung von Sklaven als Mord ahnden.

Die Integretationsfähigkeit, mit der das antike Rom seine Pariahs einbinden konnte, war tatsächlich beachtlich.


Eine Sklavin als vollberechtigte Ehefrau zu heiraten, kam für einen römischen Patrizier dem sozialen Selbstmord gleich und war ein Unding. Es gab aber im römischen Recht die Möglichkeit, mit einer Freigelassene oder unstandesgemäße Person eine Ehe zweiter Hand als Konkubinat zu führen, um der Gefährtin und eventuellen Nachkommen einen gewissen Rechtsschutz und Vermögen zuzubilligen. Der römische Kaiser Constantin stammte aus einer solchen Verbindung. Sein Vater Constantius Chlorus verliebte sich in eine Kellnerin aus Bithynien, musste aber auf Befehl von Diokletian die Tochter eines Mitkaisers heiraten um der Tetrarchie dynastischen Kitt zu verleihen. Da Constantius auf Helena nicht verzichten wollte, nahm er sie zur Konkubine, die ihn auf seine Feldzüge begleitete. Nach seinem Tod riefen die Soldaten seinen Sohn Constantin 306 in York zum Imperator aus.
 
Das "offizielle" Konkubinat wurde schon von Kaiser Vespasian ausgeübt, der sich nach dem Tod seiner Ehefrau Flavia Domitilla (deren eigener Bürgerrechtsstatus auch nicht voll geklärt ist) nicht noch einmal verheiratete, sondern mit seiner Geliebten Antonia Caenis zusammenlebte.
 
Ich schreibe gerade über Sklaven eine Seminararbeit :)

Die psychologische Wirkung, durch harte Arbeit, Loyalität und Ehrlichkeit sein Vermögen anzuhäufen und somit in einer angemessenen Zeit eine tatsächliche Freiheit zu erlangen, führte zu einem Ansporn für jeden Sklaven. Zwar gehörte selbst das peculium dem Herrn, doch meistens wurde dies dem Sklaven überlassen.
Doch nicht nur Geld ermöglichten einem Sklaven die Freiheit. Die drei ursprünglichen Formen der Freilassung ( manumissio ) waren :

1.) Manumissio testamento : Die testamentarische Freilassung. Der Nachteil lag darin, dass der Herr dadurch keinen Nutzen mehr an seinem nun freigelassenen Sklaven hatte.
2.) Manumissio censu : Der Herr erklärte den Sklaven beim census für frei. Dieses Verfahren benötigte die Zustimmung der Censoren.
3.) Manumissio vindicta: Für den Magistrat wurde der Fall konstruiert, dass der Sklave schon immer frei gewesen sei.

Seit dem 1. Jahrhundert v. Chr. wurden weniger komplexe Vorgehensweisen bevorzugt, namentlich die manumissio per epistulam und die manumissio inter amicos. Bei der manumissio inter amicos sprach der Herr die Freilassung eines oder mehrerer Sklaven vor befreundeten Zeugen aus, bei der manumissio per epistulam drückte er die Freilassung schriftlich aus. Nach dem ius civile entsprachen diese Vorgänge nicht den Richtlinien, weswegen darüber von Seiten beider Parteien aus schlichtweg geschwiegen wurde.
 
danke ihr habt mir alle sher geholfen:) ich würde meine fertige gfs gern online stelle aber ich mach sie in powerpoint was dasganze schwerig macht aberwenn jmd konkrete fragen hat beantworte ich sie gern:)
 
Ach nochwas: Kann mir Jemand brauchbare infos über den Sklavenmarkt in Rom liefern?
müsste wissen:
-woin Rom lag er?
-wann hate er "offen"?
wie groß war er?

und was es halt sonst so darüber zu wissen gilt :)

schonmal danke im vorraus :)

mfg XdbX
 
Sklaven wurden überall im römischen Imperium gehandelt. Zudem wechselten diese Handelsplätze sicherlich im Laufe der Jahrhunderte. Während der 2. Hälfte des 2. Jahrhunderts v. Chr. war die Insel Delos in der Ägäis ein bedeutender Handelsplatz für Sklaven. Als dann die Gebiete rund ums östliche Mittelmeer komplett in römischer Hand waren, blieb der kriegsbedingte Nachschub an Sklaven aus.

In der Stadt Rom selbst war der größte Sklavenmarkt beim Dioskurentempel (ad Castoris) auf dem republikanischen Forum.

Es gab sicherlich auch weitere Sklavenmärkte in der Hauptstadt. Der Dicher Martial erwähnt einen Spezialmarkt für homosexuelle Kunden nahe der Saepta Iulia auf dem Marsfeld.

Für Deine anderen beiden Fragen müsste ich jetzt länger recherchieren. Dazu fehlt mir aber gerade die Zeit. Grundsätzlich wurden auf Sklavenmärkte eher mittels Auktion verkauft. Im Haus der Iulia Felix in Pompeji gibt es ein Fresko, welches darauf hindeutet. Dann gab es vermutlich keine Öffnungszeiten wie vielleicht beim Gemüsehändler.

Alle Angaben aus
Leonhard Schumacher: Sklaverei in der Antike
München 2001
 
Ich glaub nicht, dass es feste Öffnungszeiten in unserem Sinne schon gegeben hat. Große Verkäufe und fanden wahrscheinlich eher unregelmäßig statt und hingen von der außenpolitischen Lage ab. Wenn eine feindliche Stadt erobert wurde, kamen die Sklavenhändler nach Rom, um ihre "Ware" anzubieten. Ich kann mir auch vorstellen, dass es eine Art von Werbung gab, durch die größere Auktionen schon vorher angekündigt wurden.
 
Rechte der Sklaven im Imperium

Hallo Forum,

ich hätte eine Frage was die rechtliche Stellung der Sklaven über die Jarhunderte betrifft.
Genauer gesagt würden mich einmal die Rechte der Sklaven im römischen Imperium interessieren, wenn es so etwas überhaupt gab?!
War es so das Sklaven überhaupt keinen Rechte hatten, oder gab es so etwas wie eine Grenze der möglichen Behandlung der Sklaven?
Änderte sich etwas an der rechtliche Stellung der Sklaven in den Jahrhunderten (z.B. nach den Sklavenaufständen)?
Wie war die Stellung der Sklaven dagegen bei den Germanen oder im Orient?
Wer weiß was dazu, Danke :winke:

schönen Gruß Steffen
 
Hallo Forum,

ich hätte eine Frage was die rechtliche Stellung der Sklaven über die Jarhunderte betrifft.
Genauer gesagt würden mich einmal die Rechte der Sklaven im römischen Imperium interessieren, wenn es so etwas überhaupt gab?!
War es so das Sklaven überhaupt keinen Rechte hatten, oder gab es so etwas wie eine Grenze der möglichen Behandlung der Sklaven?
Änderte sich etwas an der rechtliche Stellung der Sklaven in den Jahrhunderten (z.B. nach den Sklavenaufständen)?
Wie war die Stellung der Sklaven dagegen bei den Germanen oder im Orient?
Wer weiß was dazu, Danke :winke:

schönen Gruß Steffen

Es kommt darauf an, über welchen Zeitraum wir sprechen.
Prinzipiell war ein Sklave eine "bewegliche Sache" ohne Rechte, Sklaven waren nicht rechtsfähig, konnten keine gültige Ehe oder Verträge schließen. Der Sklavenhalter konnte prinzipiell mit ihm machen, was er wollte, ihn schlagen oder töten. Es gab Gutachten, ob bei einem Schiffsbruch ein kostbares Pferd oder ein sklave gerettet werden sollte.

Allerdings konnten Sklaven eigene Trinkgelder zurücklegen, und der Besitzer hatte keinen Zugriff auf das "peculium" des Sklaven. Viele schafften es, sich freizukaufen oder freigelassen zu werden. Augustus verschärfte die Freilassungsbedingungen, doch setzten sich iun der frühen und hohen Kaiserzeit Gesetze durch, die die Rechte der Sklavenhalter beschränkten und besseren Sklavenschutz gewährleisteten. Claudius verfügte, dass kranke Sklave´n, deren Halter nicht für Gesundheitsvorsorge sorgte, freizulassen waren. Domitian verbot die Kinderprostitution und die Kastration von Sklaven. Hadrian verbot, dass Sklaven zur Gladiatorenschule oder zur Arbeit in einem Bordell gepresst wurden. Antoninus Pius und Marc Aurel bestraften die willkürliche Tötung von Sklaven durch den besitzer als Todschlag. In der Soldatenkaiserzeit und in der Spätantike wurden die Gesetze allgemein härter und die Strafen schärfer, womit sich auch die Lage der Sklaven verschlechterte.
 
Hallo Forum,

ich hätte eine Frage was die rechtliche Stellung der Sklaven über die Jarhunderte betrifft.
Genauer gesagt würden mich einmal die Rechte der Sklaven im römischen Imperium interessieren, wenn es so etwas überhaupt gab?!
War es so das Sklaven überhaupt keinen Rechte hatten, oder gab es so etwas wie eine Grenze der möglichen Behandlung der Sklaven?
Änderte sich etwas an der rechtliche Stellung der Sklaven in den Jahrhunderten (z.B. nach den Sklavenaufständen)?
Wie war die Stellung der Sklaven dagegen bei den Germanen oder im Orient?
Wer weiß was dazu, Danke :winke:

schönen Gruß Steffen


Hallo,

vor allem in republikanischer Zeit wurden Sklaven als gewöhnlicher "Besitz" betrachtet, mit dem man verfahren konnte wie man wollte. Sklaven hatten keinerlei Rechte und konnten nach Belieben ausgebeutet, verkauft und im schlimmsten Fall getötet werden. Diese Zustände führten während der Republik zu einigen größeren Sklavenaufständen, von denen der des Spartacus wohl der bekannteste ist. In der Kaiserzeit änderte sich dann die rechtliche Stellung etwas und bereits unter Claudius konnte das Töten eines Sklaven unter gewissen Umständen als Mord gelten.

Natürlich musste es nicht jedem Sklaven zwangsweise schlecht gehen. Besonders die Haussklaven reicher Familien führten häufig ein besseres Leben als die meisten ärmeren Stadtrömer. Ein gutes Beispiel ist Ciceros Sklave Tiro, den eine innige Freundschaft mit seinem Herrn verband und der nach seiner Freilassung noch weiter als Sekretär für ihn arbeitete.

Wie es im Osten aussieht, weiß ich nicht genau. Ich habe aber gelesen, dass die in Carrhae gefangenen Legionäre Zwangsarbeit in den Steinbrüchen der Parther leisten mussten. Die rechtliche Stellung dieser Kriegsgefangenen scheint mir auch nicht viel höher gewesen zu sein als die der Sklaven in Rom.

Bei den Germanen ist die Situation etwas anders. Hier gibt es neben den Haussklaven auch noch eine zweite Sklavenart. Diese bewirtschafteten als Hörige kleine Höfe und mussten ihren Herrn Abgaben entrichten. Am Besten lässt sich das wohl mit der mittelalterlichen Leibeigenschaft vergleichen. Allerdings war es laut Tacitus auch in Germanien vollkommen legal, wenn ein Herr seinen Sklaven grundlos über den Jordan schickte.

Gruß Cato
 
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