Dieter
Premiummitglied
@ Wieger
Die KPD erhielt im Jahr 1953 nur noch 2,2% der Wählerstimmen und wurde 1956 verboten, weil Ziele und Satzung verfassungswidrig waren. Wer den gewaltsamen Sturz der Staatsordnung propagiert, darf sich über ein Verbot nicht wundern! - Dennoch konnte jeder Kommunist sein, sofern er die Verfassung der Bundesrepublik nicht verletzte.
Dass sich dies so verhielt, zeigt das Beisoiel der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP). Ihre Satzung und ihre Ziele verstießen im Gegensatz zur KPD nicht gegen die Verfassung und so konnten ihre kommunistischen Mitglieder bei jeder Wahl um Stimmen werben. Ich habe anlässlich vieler Wahlen Stände der DKP mit reichlich kommunistischem Prospektmaterial gesehen. Genutzt hat es freilich wenig, denn das Beispel der benachbarten DDR war denn doch zu abschreckend.
Daneben gab es eine Fülle weiterer kommunistischer Splitterparteien (z.B. KPD-ML, eine marxistisch-leninistische Gruppiereung, um nur eine zu nennen) die alle ohne Einschränkung ihr sektiererisches Dasein führen konnten (und können!).
Also: Wer nicht gegen die Verfassung unseres Rechtsstaates verstieß, konnte sich nach belieben entfalten. Flüchten mussten – wie schon gesagt – lediglich Rechtsbrecher und Kriminelle.
Die KPD erhielt im Jahr 1953 nur noch 2,2% der Wählerstimmen und wurde 1956 verboten, weil Ziele und Satzung verfassungswidrig waren. Wer den gewaltsamen Sturz der Staatsordnung propagiert, darf sich über ein Verbot nicht wundern! - Dennoch konnte jeder Kommunist sein, sofern er die Verfassung der Bundesrepublik nicht verletzte.
Dass sich dies so verhielt, zeigt das Beisoiel der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP). Ihre Satzung und ihre Ziele verstießen im Gegensatz zur KPD nicht gegen die Verfassung und so konnten ihre kommunistischen Mitglieder bei jeder Wahl um Stimmen werben. Ich habe anlässlich vieler Wahlen Stände der DKP mit reichlich kommunistischem Prospektmaterial gesehen. Genutzt hat es freilich wenig, denn das Beispel der benachbarten DDR war denn doch zu abschreckend.
Daneben gab es eine Fülle weiterer kommunistischer Splitterparteien (z.B. KPD-ML, eine marxistisch-leninistische Gruppiereung, um nur eine zu nennen) die alle ohne Einschränkung ihr sektiererisches Dasein führen konnten (und können!).
Also: Wer nicht gegen die Verfassung unseres Rechtsstaates verstieß, konnte sich nach belieben entfalten. Flüchten mussten – wie schon gesagt – lediglich Rechtsbrecher und Kriminelle.
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