Guten Tag,:winke:
ich beschäftige mich zur Zeit an der Uni etwas mehr mit der Säkularisation in Bayern zwischen 1802/03. Ich habe schon einiges gelesen und mir ist Verlauf und Hintergrund klar, leider kann ich einfach bestimmte Begrifflichkeiten nicht ganz verstehen.
Und zwar wird ständig zwischen "nichtständischen" Klöstern und "landständischen" Klöstern unterschieden. Ich weiß, dass die landständischen Klöster durch die Reichsverfassung geschützt waren, weshalb Montgelas auf einen bestimmten Paragraph im RDH hinarbeitete.
Könnte mir aber jemand mal verständlich erklären, was genau ein ständisches und ein nichtständisches Klöster war? Was ist mit landsässig genau gemeint?
Mir raucht gerade mein Kopf, ständig verwechle ich irgendwas. Ich wünschte jemand könnte mir eine klare Definition geben.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
ich beschäftige mich zur Zeit an der Uni etwas mehr mit der Säkularisation in Bayern zwischen 1802/03. Ich habe schon einiges gelesen und mir ist Verlauf und Hintergrund klar, leider kann ich einfach bestimmte Begrifflichkeiten nicht ganz verstehen.
Und zwar wird ständig zwischen "nichtständischen" Klöstern und "landständischen" Klöstern unterschieden. Ich weiß, dass die landständischen Klöster durch die Reichsverfassung geschützt waren, weshalb Montgelas auf einen bestimmten Paragraph im RDH hinarbeitete.
Könnte mir aber jemand mal verständlich erklären, was genau ein ständisches und ein nichtständisches Klöster war? Was ist mit landsässig genau gemeint?
Mir raucht gerade mein Kopf, ständig verwechle ich irgendwas. Ich wünschte jemand könnte mir eine klare Definition geben.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!