collo
Aktives Mitglied
Wie gesagt, meine Interpretation. Und ich muss wieder weit ausholen.
Fakt ist, die Vereinbarungen von London waren von keiner Seite ratifiziert worden. "Rechtsfreier Raum" ist dahingehend nicht richtig, als das es bestimmte völkerrechtsverbindliche Vereinbarungen für den Seekrieg gab, diese betrafen Lazarettschiffe, gefangene und verwundete Seeleute, die Errichtung eines Prisengerichtdhofes. Und es gab ein Gewohnheitsrecht, aber nicht kodifiziert und wenn doch, hoffnungslos veraltet.
Die Londoner Regeln von 1909 waren nicht verbindlich, höchstens eben als Gewohnheitsrecht, da sie auf älteren Regeln u.a. der Pariser Deklaration von 1856 aufbaute (ich wollte nicht noooch weiter zurückgehen, sonst wär ich bei der Hanse(?) gelandet, außerdem gleiches Problem, 1856er Regeln auf Dampfschiffe, Torpedos, Schiffsartillerie...).
1914 versuchte man sich anfangs an die Londoner Regeln zu halten. U.a. an die des "Kreuzer-Krieges"
Kreuzer waren explizit zur Störung des Handels konzipiert worden, schnelle Schiffe, gut, aber nicht schwer bewaffnet, Typ einsamer Wolf auf Beutesuche (er kreuzte halt). Und wenn es ein Handelsschiff im Schlafittchen hatte, wurde das Schiff gestoppt und durchsucht. Wenn es sich lohnte, wurde es übernommen (im optimalsten Fall), die Besatzung des Handelsschiffes blieb weitgehend an Bord, das Kommando übernahm ein Prisenkommando.
Im ungünstigen Fall wertvolle Fracht übernehmen Schiff versenken, Besatzung gefangennehmen und an sicherer Stelle absetzen.
UBoote sollten sich an dieses "Gentleman-Agreement" halten. Stoppen, durchsuchen, Prisenkommando oder Besatzung gefangennehmen.
Zur besseren Einordnung:
Der Kleine Kreuzer "SMS Karlsruhe" ( soviel Lokaloatriotismus muss sein) hatte eine Besstzung von 343 Mann, das Schiff war 140m lang, fast 14m breit und hatte eine Verdrängung von 6.000t.
Sie brachte mehrere Frachter auf und übernahm v.a. deren Kohle zur eigenen Versorgung. Auf einem Begleitschiff wurden über 400 Seeleute gefangen gehalten und später nach Teneriffa verbracht.
SM U20, das Boot, welches die Lusitania versenkte, war 64m lang, 6m breit, 600t Verdrängung bei 35 Mann Besatzung. Spätere UBoote waren auch nicht viel größer.
Ein UBoot sollte also einen Kreuzerkrieg führen, war aber von der Größe, Bewaffnung und Besatzung gar nicht in der Lage, etwas anderes zu tun, als Schiffe "nur" zu versenken.
Trotzdem wurde der UBootkrieg zuerst genauso geführt. Schiff stoppen, Besatzung von Bord gehen lassen, ja sogar die Rettungsboote ins Schlepp nehmen. Und damit das eigene UBoot gefährden.
Die Engländer haben sich das "korrekte" deutsche Vorgehen dann zunutze gemacht und Frachter zu "Q-Ships", schwerbewaffnete UBoot-Fallen umgebaut. Das deutsche UBoot sieht diesen Frachter, taucht auf (wenn es denn getaucht war) und fordert den Frachter zur Aufgabe auf und wird dann von diesem beschossen (die Q-Ships gaben sich erst im letzten Moment als Kriegsschiff zu erkennen).
Was wiederum dazu führte, dass der "Kreuzerkrieg" aufgegeben wurde zugunsten des uneingeschränkten UBootkrieges, weil
1. Eine wirksame Blockade der britischen Inseln nur durch UBoote möglich war
2. UBoote keine Kreuzer sind und für einen erfolgversprechenden Kampf anders eingesetzt werden mussten
Sprich, die OHL erkannte, dass die alten Spielregeln nicht passten und es neue brauchte.
Dass die Alliierten und die USA sich spätestens seit der Lusitania darüber aufregten, war verständlich. Ein unbewaffnetes Passagierschiff, so absolut gar keine Munition an Bord, so viele Tote unschuldige Opfer der Hunnen, die hinterhältig kämpfen.
(ich führe nicht weiter aus, welche Optionen der Kommandant von U20 hatte).
Das Bestehen auf den "Kreuzerkriegsregeln" noch in der Pariser Deklaration 1930 bzw. 1936 im Londoner Protokoll hätte UBoote obsolet gemacht. Dies dürfte dem Wunsch vieler Admiräle nach 1918 entsprochen haben, weil sie erkannten, dass diese kleinen, schnell zu bauenden und relativ günstigen Boote ihren schönen Schlachtschiffen gefährlich werden können.
Erst mit Nürnberg wird grundsätzlich akzeptiert, dass UBoote anders sind.
Falls bemängelt wird, dass ich behaupte, auch die Allierten hatten sich nicht an die Londoner Regeln gehalten, die Q-Ships sind zumindest ein Grenzfall.
Die Seeblockaden der Nordsee und der Adria waren in ihrer Umfänglichkeit jedoch nicht abgedeckt und zielten in erster Linie auf die Zivilbevölkerung. Mit ihrer überlegenen Überwasser-Flotte mussten sie keine Schiffe versenken.
Die Weiterführung der Blockade nach dem Waffenstillstand war eindeutig völkerrechtswidrig, da ein Kriegsakt.
STARK VEREINFACHT DARGESTELLT!
Fakt ist, die Vereinbarungen von London waren von keiner Seite ratifiziert worden. "Rechtsfreier Raum" ist dahingehend nicht richtig, als das es bestimmte völkerrechtsverbindliche Vereinbarungen für den Seekrieg gab, diese betrafen Lazarettschiffe, gefangene und verwundete Seeleute, die Errichtung eines Prisengerichtdhofes. Und es gab ein Gewohnheitsrecht, aber nicht kodifiziert und wenn doch, hoffnungslos veraltet.
Die Londoner Regeln von 1909 waren nicht verbindlich, höchstens eben als Gewohnheitsrecht, da sie auf älteren Regeln u.a. der Pariser Deklaration von 1856 aufbaute (ich wollte nicht noooch weiter zurückgehen, sonst wär ich bei der Hanse(?) gelandet, außerdem gleiches Problem, 1856er Regeln auf Dampfschiffe, Torpedos, Schiffsartillerie...).
1914 versuchte man sich anfangs an die Londoner Regeln zu halten. U.a. an die des "Kreuzer-Krieges"
Kreuzer waren explizit zur Störung des Handels konzipiert worden, schnelle Schiffe, gut, aber nicht schwer bewaffnet, Typ einsamer Wolf auf Beutesuche (er kreuzte halt). Und wenn es ein Handelsschiff im Schlafittchen hatte, wurde das Schiff gestoppt und durchsucht. Wenn es sich lohnte, wurde es übernommen (im optimalsten Fall), die Besatzung des Handelsschiffes blieb weitgehend an Bord, das Kommando übernahm ein Prisenkommando.
Im ungünstigen Fall wertvolle Fracht übernehmen Schiff versenken, Besatzung gefangennehmen und an sicherer Stelle absetzen.
UBoote sollten sich an dieses "Gentleman-Agreement" halten. Stoppen, durchsuchen, Prisenkommando oder Besatzung gefangennehmen.
Zur besseren Einordnung:
Der Kleine Kreuzer "SMS Karlsruhe" ( soviel Lokaloatriotismus muss sein) hatte eine Besstzung von 343 Mann, das Schiff war 140m lang, fast 14m breit und hatte eine Verdrängung von 6.000t.
Sie brachte mehrere Frachter auf und übernahm v.a. deren Kohle zur eigenen Versorgung. Auf einem Begleitschiff wurden über 400 Seeleute gefangen gehalten und später nach Teneriffa verbracht.
SM U20, das Boot, welches die Lusitania versenkte, war 64m lang, 6m breit, 600t Verdrängung bei 35 Mann Besatzung. Spätere UBoote waren auch nicht viel größer.
Ein UBoot sollte also einen Kreuzerkrieg führen, war aber von der Größe, Bewaffnung und Besatzung gar nicht in der Lage, etwas anderes zu tun, als Schiffe "nur" zu versenken.
Trotzdem wurde der UBootkrieg zuerst genauso geführt. Schiff stoppen, Besatzung von Bord gehen lassen, ja sogar die Rettungsboote ins Schlepp nehmen. Und damit das eigene UBoot gefährden.
Die Engländer haben sich das "korrekte" deutsche Vorgehen dann zunutze gemacht und Frachter zu "Q-Ships", schwerbewaffnete UBoot-Fallen umgebaut. Das deutsche UBoot sieht diesen Frachter, taucht auf (wenn es denn getaucht war) und fordert den Frachter zur Aufgabe auf und wird dann von diesem beschossen (die Q-Ships gaben sich erst im letzten Moment als Kriegsschiff zu erkennen).
Was wiederum dazu führte, dass der "Kreuzerkrieg" aufgegeben wurde zugunsten des uneingeschränkten UBootkrieges, weil
1. Eine wirksame Blockade der britischen Inseln nur durch UBoote möglich war
2. UBoote keine Kreuzer sind und für einen erfolgversprechenden Kampf anders eingesetzt werden mussten
Sprich, die OHL erkannte, dass die alten Spielregeln nicht passten und es neue brauchte.
Dass die Alliierten und die USA sich spätestens seit der Lusitania darüber aufregten, war verständlich. Ein unbewaffnetes Passagierschiff, so absolut gar keine Munition an Bord, so viele Tote unschuldige Opfer der Hunnen, die hinterhältig kämpfen.
(ich führe nicht weiter aus, welche Optionen der Kommandant von U20 hatte).
Das Bestehen auf den "Kreuzerkriegsregeln" noch in der Pariser Deklaration 1930 bzw. 1936 im Londoner Protokoll hätte UBoote obsolet gemacht. Dies dürfte dem Wunsch vieler Admiräle nach 1918 entsprochen haben, weil sie erkannten, dass diese kleinen, schnell zu bauenden und relativ günstigen Boote ihren schönen Schlachtschiffen gefährlich werden können.
Erst mit Nürnberg wird grundsätzlich akzeptiert, dass UBoote anders sind.
Falls bemängelt wird, dass ich behaupte, auch die Allierten hatten sich nicht an die Londoner Regeln gehalten, die Q-Ships sind zumindest ein Grenzfall.
Die Seeblockaden der Nordsee und der Adria waren in ihrer Umfänglichkeit jedoch nicht abgedeckt und zielten in erster Linie auf die Zivilbevölkerung. Mit ihrer überlegenen Überwasser-Flotte mussten sie keine Schiffe versenken.
Die Weiterführung der Blockade nach dem Waffenstillstand war eindeutig völkerrechtswidrig, da ein Kriegsakt.
STARK VEREINFACHT DARGESTELLT!