Während die meisten Bestimmungen des Versailler Vertrages den einzelnen Bürger nur mittelbar und zeitverzögert trafen, gab es auch solche die sofort zu ganz erheblichen Einschränkungen führten.
Ab August 1919 war das Deutsche Reich durch den Versailler Vertrag verpflichtet sehr große Mengen an Steinkohle an Frankreich, Italien und Belgien zu liefern.
Die Gesamt-Förderung reichte nicht mehr für den Eigenbedarf. Verschärft wurde dies noch durch langandauernde Querelen in Oberschlesien.
Das hatte für jeden Bürger ganz erhebliche Auswirkungen.
Ab September 1919 wurde der Personenzugverkehr eingeschränkt. Ab 1. November bis Mitte Dezember fuhren nur noch morgens und abends Pendlerzüge, sonst gab es keinen Personenreiseverkehr. Die Gaswerke verkündeten "Gassperren" von Vormittags 11.30 Uhr bis Nachmittags 17.00 Uhr gab es kein Gas.
Auch die Elektrizitätswerke verkündeten "Stromsperren".
Ab August 1919 war das Deutsche Reich durch den Versailler Vertrag verpflichtet sehr große Mengen an Steinkohle an Frankreich, Italien und Belgien zu liefern.
Die Gesamt-Förderung reichte nicht mehr für den Eigenbedarf. Verschärft wurde dies noch durch langandauernde Querelen in Oberschlesien.
Das hatte für jeden Bürger ganz erhebliche Auswirkungen.
Ab September 1919 wurde der Personenzugverkehr eingeschränkt. Ab 1. November bis Mitte Dezember fuhren nur noch morgens und abends Pendlerzüge, sonst gab es keinen Personenreiseverkehr. Die Gaswerke verkündeten "Gassperren" von Vormittags 11.30 Uhr bis Nachmittags 17.00 Uhr gab es kein Gas.
Auch die Elektrizitätswerke verkündeten "Stromsperren".
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