Heinzstrunk
Neues Mitglied
Liebes Forum,
kann mir vielleicht jemand sagen, ob die Staatssekretäre (ST) der reichsämter und der Reichskanzler (RK) im Deutschen Kaiserreich politischen Parteien angehören durften. RK Bismarck und RK Caprivi waren nicht in einer Partei organisiert. Hatte das biographische oder juristische Gründe?
Bei den Staatssekretären weiß ich es leidre auch nicht. Heute ist es ja so, dass die ST in den Bundesministerien nur zur Hälfte parteiisch organisiert sein dürfen. Es gibt je einen ST, der verbeamtet und dauerhaft -also auch bei einem Regierungswechsel - beschäftigt ist und je einen der von den Parteien der regierenden Partei bzw. Koalition gestellt wird. Wie war es damals?!
Vielen Dank schon mal im Voraus an alle! :winke:
kann mir vielleicht jemand sagen, ob die Staatssekretäre (ST) der reichsämter und der Reichskanzler (RK) im Deutschen Kaiserreich politischen Parteien angehören durften. RK Bismarck und RK Caprivi waren nicht in einer Partei organisiert. Hatte das biographische oder juristische Gründe?
Bei den Staatssekretären weiß ich es leidre auch nicht. Heute ist es ja so, dass die ST in den Bundesministerien nur zur Hälfte parteiisch organisiert sein dürfen. Es gibt je einen ST, der verbeamtet und dauerhaft -also auch bei einem Regierungswechsel - beschäftigt ist und je einen der von den Parteien der regierenden Partei bzw. Koalition gestellt wird. Wie war es damals?!
Vielen Dank schon mal im Voraus an alle! :winke: