D
Durst
Gast
So, freut mich, dass ihr rein schaut.
Ich lege einfach mal los:
Ich habe mich gefragt, wie es wohl früher an den Stadttoren so zu ging.
Wer durfte zum Beispiel wie und wann hinein? Im Speziellen:
War es nach Torschluss (die Tore waren doch Nachts üblicherweise geschlossen, nehme ich an?) überhaupt noch möglich, die Stadt zu betreten?
Wenn ja: Galt das für jeden?
Und überhaupt: Wer durfte eigentlich generell passieren?
Beispielsweise habe ich gelesen, dass nur ein Bürger der Stadt sich auf eine entsprechende "Nutzung" der Burgwälle in Kriegs-/Angriffszeiten berufen konnte.
Wie wurde das denn überprüft?
Was wurde überhaupt von den Passanten erwartet?
Dass sie "Rede und Antwort stehen", was sie innerhalb der Mauern vorhätten? Etwas Handel zu treiben o.Ä.?
Beschränkte sich die Durchgangskontrolle auf so etwas?
Oder gab es das gerade in friedlicheren Zeiten überhaupt nicht und die Leute sind gekommen und gegangen, wie sie lustig waren?
Musste darüber hinaus eine Passiergebühr bezahlt werden, ähnlich der bei Landwehren erhobenen Straßennutzungsgebühr?
Und zum Thema Landwehr allgemein: Bestand diese überhaupt nur aus Gestrüpp ("Gebück" und "Gedörn", oder?) und Erdwall oder war es durchaus auch mal üblich, richtige Befestigungen zu bauen?
Befand sich hinter der Landwehr typischerweise überhaupt jemand, der Ausschau gehalten hat oder war eher alle paar Tage mal mit einer Patrouille zu rechnen, die da entlang ritt?
Inwiefern wäre das dann noch eine sinnvolle Schutzfunktion?
Und noch was anderes: Mir kam der Begriff Schenkelmauer irgendwie unter, was ist damit gemeint?
Vielen Dank für jedwede Antwort und Korrektur (;
Ich lege einfach mal los:
Ich habe mich gefragt, wie es wohl früher an den Stadttoren so zu ging.
Wer durfte zum Beispiel wie und wann hinein? Im Speziellen:
War es nach Torschluss (die Tore waren doch Nachts üblicherweise geschlossen, nehme ich an?) überhaupt noch möglich, die Stadt zu betreten?
Wenn ja: Galt das für jeden?
Und überhaupt: Wer durfte eigentlich generell passieren?
Beispielsweise habe ich gelesen, dass nur ein Bürger der Stadt sich auf eine entsprechende "Nutzung" der Burgwälle in Kriegs-/Angriffszeiten berufen konnte.
Wie wurde das denn überprüft?
Was wurde überhaupt von den Passanten erwartet?
Dass sie "Rede und Antwort stehen", was sie innerhalb der Mauern vorhätten? Etwas Handel zu treiben o.Ä.?
Beschränkte sich die Durchgangskontrolle auf so etwas?
Oder gab es das gerade in friedlicheren Zeiten überhaupt nicht und die Leute sind gekommen und gegangen, wie sie lustig waren?
Musste darüber hinaus eine Passiergebühr bezahlt werden, ähnlich der bei Landwehren erhobenen Straßennutzungsgebühr?
Und zum Thema Landwehr allgemein: Bestand diese überhaupt nur aus Gestrüpp ("Gebück" und "Gedörn", oder?) und Erdwall oder war es durchaus auch mal üblich, richtige Befestigungen zu bauen?
Befand sich hinter der Landwehr typischerweise überhaupt jemand, der Ausschau gehalten hat oder war eher alle paar Tage mal mit einer Patrouille zu rechnen, die da entlang ritt?
Inwiefern wäre das dann noch eine sinnvolle Schutzfunktion?
Und noch was anderes: Mir kam der Begriff Schenkelmauer irgendwie unter, was ist damit gemeint?
Vielen Dank für jedwede Antwort und Korrektur (;