UNO während Ruanda/Bosnien Völkermord

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pumuckl101n

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Am 9.Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 260 die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“.
Die Konvention definiert dabei den Völkermord als eine in der Absicht eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören, verleitete Handlung, die sich wie folgt äußern kann:
a)das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe






Worin liegen die Defizite der UNO und weshalb konnte speziell im Bosnien/Ruanda Völkermord nicht gehandelt werden? Außer der Tatsache, dass die Notwendigkeit des Handelns oftmals (bes. in Ruanda) ignoriert wurde.

Besteht die Problematik in dem Reaktionsvermögen der UNO aufgrund ihrer Größe und Bürokratisierung ? Oder ist es problematisch einzugreifen, weil die Länder ihre Souveränität genießen ? Oder darf die UNO selbst zu keinen Gewaltakten greifen, sondern nur diplomatisch beschwichtigen ? Doch warum besitzt sie dann keine effektiven Mechanismen zur diplomatischen "Bestrafung"?



 
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