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Gegenwärtig wird die Frage diskutiert:
War die DDR ein "Unrechtsstaat"?
War sie das? :grübel:
Bei der Feststellung über die Einordnung der DDR als Unrechtsstaat geht es nicht um die einzelne Schuld der Bevölkerung. Was sollte der Einzelne auch tun, war doch das Regime über jeden Angriff seines Machtanspruches erhaben.Jedenfalls, ich habe mich bei überhaupt keinen zu entschuldigen, dass ich in der DDR aufgewachsen bin und ich habe da auch kein Schuldgefühl.
Ich habe in der DDR gelebt. Habe eine Familie gegründet, habe zwei Jungs erzogen. Hatte eine Arbeit ohne Existenzangst und eine gute fachliche Ausbildung u.a.m.
Alles in allen, ich war kein Märtyrer, aber auch kein Opportunist.
Über die Qualitäten und Kriterien, die einen "Rechtsstaat" ausmachen, kann man trefflich streiten, immerhin aber wird man sich auf gewisse Faktoren einigen können, und man wird bei der Frage, ob das friderizianische Preußen, das wilhelminische Deutschland oder das viktorianische GB die Bedingungen eines Rechtsstaates erfüllte so etwas wie Konsens oder ein gemeinsamer Nenner zu finden sein.
Bei einem "Unrechtsstaat" aber ist das schlichtweg unmöglich, denn es handelt sich dabei um keine definierbare Größe, denn Unrecht geschieht viel in der Welt, besonders da, wo Recht gesprochen wird. Die Vorsilbe Un- macht eigentlich deutlich, dass es sich beim "Unrechtsstaat" um ein gedankliches Konstrukt und ein Unding handelt.
Roland Freisler sagte mal, er käme auch ohne Gesetzbuch zu einem Urteil und bewarf die Mitglieder der Weißen Rose und ihre Verteidiger mit Gesetzbüchern. Das missfiel selbst linientreuen Juristen, und in der Regel versuchen auch "Unrechtsstaaten" den Anschein aufrecht zu halten, dass nach einem gewissen System Recht gesprochen wird, dass Formalien eingehalten werden, und in der Regel haben auch "Unrechtsstaaten" Rechtsgelehrte, die das Recht biegen, beugen und brechen, das es rückblickend geradezu erstaunlich erscheint.
Was sich allerdings verschlechtert hat sind die Kuren.
Hier im speziellen die sogenannten Erholungskuren (3 Wochenkuren) die vom Herbst bis zu Beginn des Frühjahrs im relativ großen Stil durchgeführt worden. Liefen auch über die SVK, aber im Kurort i.d.R. ohne ärztlicher Betreuung, also reine Erholungskur.
Man lastet damit gleichzeitig viele FDGB Ferienheime in der sogenannten sauren Gurkenzeit aus.
Der Bezug des Unrechtstaates sollte daher auf die Verantwortlichen Organe gezogen werden, vom Staatsratsvorsitzenden bis hin zu den kleinen Denunzianten als IM oder den Sadisten in den Stasigefängnissen.
Doch leider sind die wenigsten zur Verantwortung gezogen worden, warum auch immer.
Du willst jetzt aber nicht ernsthaft den Vergleich der Übergangssituation nach 1945 und nach 1990 herstellen?Natürlich sind sie nicht zur Verantwortung gezogen worden, nach 1945 wurde ja auch kein einziger Richter oder Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung gezogen! Die "schrecklichen Juristen" wie Filbinger und Globke waren ja auch noch ganz nützlich und was hätten so manche Stasigrößen ausplaudern können, das für Repräsentanten des Rechtsstaates BRD überaus peinlich geworden wäre.
Wo sollte der Justizapparat die Zeit und Köpfe nehmen sollen, wenn es 4-6 Monate braucht, um einen Ladendiebstahl oder eine "Beförderungserschleichung" per Strafbefehl zu verfolgen, deren öffentliches Interesse ausdrücklich bejaht wird?
Das war keine Übergangssituation sondern die Nazijuristen blieben in der Bundesrepublik noch Jahrzehnte im Amt.Du willst jetzt aber nicht ernsthaft den Vergleich der Übergangssituation nach 1945 und nach 1990 herstellen?
Was ist ein Rechtsstaat? Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der das Zusammenleben seiner Bürger durch Gesetze regelt und dem vor allem Rechtssicherheit herrscht. Sprich: Wenn ich heute eine Handlung X begehe, werde ich auch morgen nur nach heute gültigen Gesetzen dafür bestraft werden können oder eben auch nicht, wenn keine Strafe für die Handlung vorgesehen ist.
natürlich muss das Strafrecht gleichermaßen für alle Bürger und Bewohner des Staates gelten, ohne, dass es Bevorzugungen oder Benachteiligungen für Gruppen gibt (etwa nach Hautfarbe/Herkunft/Berufsgruppe/sexueller Orientierung/Geschlecht/Parteizugehörigkeit).
Hier konnte der Staat vollkommen willkürlich handeln. Auch wenn das Stellen eines Ausreiseantrages keine strafbare Handlung darstellte, so wurde diese jedoch als rechtswidriger Akt behandelt.
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