Verfassung 1848/49

Simon

Mitglied
In der Verfassung die in der Paulskirche ausgearbeitet wurde war ja schon das 2 Kammernsystem für die Legislative vorgesehen.
Meine frage, bezieht sich auf das staatenhaus.
War hier, wie heute im B-Rat, ein proportional auf die Einwohnerzahl eines Landes bezogenes Stimmrecht vorgesehen. Also dass beispielsweise preußen mehr stimme hätte wie Hanover
 
Die Stimmenverteilung war schon differenziert:

Abschnitt IV
Der Reichstag
Artikel I
§ 85

Der Reichstag besteht aus zwei Häusern, dem Staatenhaus und dem Volkshaus.


Artikel II
§ 86

Das Staatenhaus wird gebildet aus den Vertretern der deutschen Staaten.


§ 87

Die Zahl der Mitglieder verteilt sich nach folgendem Verhältnis:

Preußen 40 Mitglieder
Österreich 38 Mitglieder
Bayern 18 Mitglieder
Sachsen 10 Mitglieder
Hannover 10 Mitglieder
Württemberg 10 Mitglieder
Baden 9 Mitglieder
Kurhessen 6 Mitglieder
Großherzogtum Hessen 6 Mitglieder
Holstein(-Schleswig, s. § 1) 6 Mitglieder
Mecklenburg-Schwerin 4 Mitglieder
Luxemburg-Limburg 3 Mitglieder
Nassau 3 Mitglieder
Braunschweig 2 Mitglieder
Oldenburg 2 Mitglieder
Sachsen-Weimar 2 Mitglieder
Sachsen-Coburg-Gotha 1 Mitglied
Sachsen-Meiningen-Hildburghausen 1 Mitglied
Sachsen-Altenburg 1 Mitglied
Mecklenburg-Strelitz 1 Mitglied
Anhalt-Dessau 1 Mitglied
Anhalt-Bernburg 1 Mitglied
Anhalt-Köthen 1 Mitglied
Schwarzburg-Sondershausen 1 Mitglied
Schwarzburg-Rudolstadt 1 Mitglied
Hohenzollern-Hechingen 1 Mitglied
Liechtenstein 1 Mitglied
Hohenzollern-Sigmaringen 1 Mitglied
Waldeck 1 Mitglied
Reuß ältere Linie 1 Mitglied
Reuß jüngere Linie 1 Mitglied
Schaumburg-Lippe 1 Mitglied
Lippe-Detmold 1 Mitglied
Hessen-Homburg 1 Mitglied
Lauenburg 1 Mitglied
Lübeck 1 Mitglied
Frankfurt 1 Mitglied
Bremen 1 Mitglied
Hamburg 1 Mitglied


http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/drvf1849.html
 
Zurück
Oben