Verfassung des deutschen Kaiserreichs?

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Gast

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Ich soll die verfassung des deutschen kaiserreichs darstellen.
Folgenden Ansatz hab ich schon:
Es gab 4 große Institutionen:
1. Kaiser
2. Reichstag (als Volkskammer)
3. Reichsrat (als Länderkammer, aber kann man hier auch von einer Vertretung des Adels sprechen?)
4. Reichsregierung (als zusätzliche Vertretung des Kaisers, zumeist)

Ist das soweit richtig? Und welche rolle haben die Landtage (bei. preuß. Abgeordnetenhaus) gespielt?
 
Schau mal hier
 

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@Gast

ursi hat Dir das Schema des Verfassungsrechtes des Deutschen Kaiserreiches eingestellt.

Das ist eine erste Orientierung.

Nun zu Deiner weiteren Orientierung:

Deutsches Kaiserreich ? Wikipedia

Die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs

Zu Deinen einzelnen Fragen:

ad 1)

Die Stellung des Kaisers entnimmst Du der Verfassung bzw. der schematisierten Darstellung von ursi. Die Verfassungswirklichkeit kannst Du u.a.hier nachlesen:

Persönliches Regiment ? Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_I._(Deutsches_Reich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_III._(Deutsches_Reich)

Biographie: Wilhelm II., 1859-1941

ad 2)

http://de.wikipedia.org/wiki/Reichstag_(Deutsches_Kaiserreich)

Deutscher Bundestag: Kaiserreich (1871 - 1918)

Hier findest Du was zum Reichstag.

ad 3)

Einen Reichsrat gab es zwischen 1871 und 1918 nicht, den gab es erst in der Weimarer Republik. Das was Du meinst ist der Bundesrat.

Schau hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutsches_Reich)

ad 4)

Zu der nichtexistenten Reichsregierung zwischen 1871 und 1918 siehe hier:

Reichsregierung ? Wikipedia

und hier:

Reichsamt ? Wikipedia

Zum Abschluß der preußische Landtag:

Preußischer Landtag ? Wikipedia
(siehe Periode 1849 bis 1918)

Preußisches Abgeordnetenhaus ? Wikipedia

Preußisches Herrenhaus ? Wikipedia

Für Deinen Vortrag könnte noch die Erwähnung des "Dreiklassenwahlrechts" wichtig sein.

Das Preußische Dreiklassenwahlrecht

Viel Spaß bei Deinem Vortrag


M.
 
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