Ralf.M
Aktives Mitglied
Das wäre nun interessant, zu erfahren, für welchen Gerichtsort das war und welche Belege wir dafür haben.
Das würde nämlich bedeuten, dass zu diesem Zeitpunkt noch mit slawischsprachigen Bevölkerungsteilen zu rechnen ist.
Eine Sprache, die sowieso niemand spricht, muss nicht eigens für unzulässig erklärt werden.
Diese Frage (1348) kann ich nicht beantworten.
Da muss ich an den Referenten verweisen der in meinem Beitrag Nr.4 im Link genannt wird.