Vogtland im Mittelalter, slawische Sprache?

Das wäre nun interessant, zu erfahren, für welchen Gerichtsort das war und welche Belege wir dafür haben.

Das würde nämlich bedeuten, dass zu diesem Zeitpunkt noch mit slawischsprachigen Bevölkerungsteilen zu rechnen ist.
Eine Sprache, die sowieso niemand spricht, muss nicht eigens für unzulässig erklärt werden.


Diese Frage (1348) kann ich nicht beantworten.
Da muss ich an den Referenten verweisen der in meinem Beitrag Nr.4 im Link genannt wird.
 
Die Vögte waren sozusagen das Top-Management, aber darunter waren wohl als mittleres Management lokale Eliten, die dann zunächst slawischsprachig, dann zweisprachig und dann letztenlich nur einsprachig deutsch wurden.
Hm, die werden doch wohl ein paar eigene Männer mitgebracht haben, die diese Aufgaben erfüllen konnten?
Aus Sicht der Vögte waren die Slawen sicherlich nicht unbedingt vertrauenswürdig.
 
Das wäre nun interessant, zu erfahren, für welchen Gerichtsort das war und welche Belege wir dafür haben.
Vermutlich stammt das aus
Ern. Sal. Cypriani Hilaria Evangelica, Oder Theologisch-Historischer Bericht Vom Andern Evangelischen Jubel-Fest : Nebst III. Büchern darzu gehöriger Acten und Materien, Deren das Erste, Die Obrigkeitlichen Verordnungen, und viele Historische Nachrichten, Das Andere, Orationes und Programmata Jvbilæa, Das Dritte Eine vollständige Beschreibung der Jubel-Medaillen begreiffet ; Mit Kupffern, Summarien und einem nützlichen Register , III. Kapitel Chur-Sachsen, Seite 122, Ernst Salomon Cyprian, 1719

Unter Kayser Ludovico V. oder Bavaro gieng es besser zu. Und bey seines Sohnes, Friderici Severi, des Ernsten, it. Magern Regierung, der 1348 Kayser werden sollen, 1349 aber gestorben, ward in denen Gerichten die Wendische Sprache gäntzlich abgeschafft.

Nach ihm soll also Friedrich II. (Meißen) – Wikipedia Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen ein solches Gesetz erlassen haben. Die Jahreszahl 1348 könnte daraus abgeleitet worden sein.
Andere Quellen meinen, das sei bereits im Jahr 1329 geschehen.
 
Die Besiedlung war eher dünn, jedenfalls im Vergleich zum deutschen Landesausbau.

Das ist der entscheidende Punkt. Das Vogtland war bis zur deutschen Landnahme dünn besiedelt, der Süden, das sog. Obere Vogtland südlich von Adorf gar nicht. Dort findet sich kein slawischer Ortsname. Im Rest des Vogtlands überwiegen im Gegensatz zu anderen Gegenden Sachsens deutsche Ortsnamen. Typisch für das Vogtland sind Rodungs- und Urbarmachnamen, v.a. Ortsnamen auf -grün (es sollen ca. 70 sein) und einige auf -reuth (südlich-fränkische Besiedlung). Deren Ersterwähnungen fallen ins 13./14.Jh. In den fruchtbaren Flussauen um Plauen und Oelsnitz häufen sich hingegen slawische Ortsnamen. Dort könnten sich slawische Sprecher länger gehalten haben, allerdings befinden sich dort auch Herrschaftsorte der Vögte, z.B. Voigtsberg.
 
Nach ihm soll also Friedrich II. (Meißen) – Wikipedia Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen ein solches Gesetz erlassen haben. Die Jahreszahl 1348 könnte daraus abgeleitet worden sein.
Andere Quellen meinen, das sei bereits im Jahr 1329 geschehen.

Danke für den Hinweis. Ich bin der Sache nachgegangen. Tatsächlich gibt es überhaupt keine Quelle (im eigentlichen Sinn), weder zu 1348 noch zu 1329 noch zu 1327.
Bei Hans K. Schulze, Slavica lingua penitus permissa - Zum Verbot des Wendischen als Gerichtssprache lese ich:

Spangenberg wußte offensichtlich von der Urkunde der Grafen Albrecht I. und Bernhard II. von Anhalt, reihte diesen Vorgang jedoch fälschlich zum Jahre 1327 ein. [...] Schmidt hat das Sprachenverbot dann unter Beibehaltung des falschen Datums auch auf Zwickau und Leipzig übertragen und dabei den knappen Bericht Spangenbergs in der wortreichen Art der frühneuzeitlichen Chronisten kräftig ausgeschmückt.

[...]

Ungeklärt bleibt noch, worauf die Nachricht über die Abschaffung des Slawischen als Gerichtssprache in Meißen 1424 beruht. Für Altenburg, Zwickau und Leipzig gibt es jedenfalls keine Beweise für ein Verbot der slawischen Sprache vor Gericht bei Todesstrafe. Diese Überlieferung verdankt ihre Entstehung der Fabulierfreudigkeit und Bedenkenlosigkei der Chronisten der frühen Neuzeit. Dank der Vertrauensseligkeit neuerer Geschichtsschreiber lebt diese Legende selbst in der wissenschaftlichen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts fort.

Siedlung, Wirtschaft und Verfassung im Mittelalter
 
Zurück
Oben