Das imperium consulare war einfach die Amtsgewalt eines Konsuls, ohne das Amt selbst zu bekleiden. Das imperium proconsulare machte den Inhaber zum Statthalter der Provinzen, für die dieses imperium eingeräumt wurde (also die sog. kaiserlichen Provinzen), und zum Befehlshaber der dort stationierten Truppen; rang- und kompetenzmäßig war der Inhaber den Prokonsuln der sog. senatorischen Provinzen gleichrangig. Das imperium proconsulare maius gab dem Inhaber (vermutlich) auch eine Oberaufsicht über die Prokonsuln, die die senatorischen Provinzen regierten.
Der Unterschied zwischen imperium consulare und imperium proconsulare ist vor allem der, dass das imperium consulare auch für Rom und Italien galt.
Das genaue Verhältnis des imperium consulare zum imperium proconsulare maius ist unklar. Es wird mitunter (z. B. von Werner Eck) argumentiert, dass dieselbe Person nicht zwei imperia gleichzeitig innegehabt haben könne, daher sei das imperium proconsulare maius durch das imperium consulare ersetzt worden und habe das imperium consulare sämtliche Kompetenzen des imperium proconsulare maius enthalten. Das mit den zwei imperia halte ich allerdings für nicht stichhaltig, da es auch möglich war, dass dieselbe Person gleichzeitig Konsul und Dictator ist (nicht erst Caesar, sondern das kam schon davor vor), obwohl sowohl die Dictatur als auch das Konsulat von Amts wegen ein imperium enthielten. Außerdem hatte der Konsul (und somit auch der Inhaber eines vom Konsulat losgelösten imperium consulare) vermutlich (da gibt es allerdings auch andere Meinungen) keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber den Prokonsuln, wenngleich der Konsul im Falle von Kompetenzkonflikten (also wenn sich z. B. der Konsul in die Provinz eines Prokonsuls begab) den Vorrang gegenüber dem Prokonsul hatte. Daher denke ich nicht, dass das imperium consulare automatisch auch sämtliche Kompetenzen des imperium proconsulare (maius) beinhaltete. Außerdem wurde das ursprünglich 27 v. Chr. auf zehn Jahre verliehene imperium 18 v. Chr. verlängert, obwohl Augustus bereits 19 v. Chr. das imperium consulare erhalten hatte. Es scheinen dann also tatsächlich beide imperia nebeneinander existiert zu haben.
Ganz grundsätzlich möchte ich allerdings einmal anmerken, dass wir über Augustus' verschiedene imperia und ihre Funktionen vermutlich nicht so viel wissen wie wir oft glauben. Die Quellenzeugnisse, auf denen unser "Wissen" basiert, sind verstreut, unsystematisch und teilweise auch widersprüchlich und stammen auch nicht gerade von Verfassungsjuristen. Für meinen Geschmack wird zu sehr davon ausgegangen, dass die Autoren tatsächlich immer die korrekten Ausdrücke verwendeten und auch sonst alles in diesem Wirrwarr von Kompetenzverleihungen und -verlängerungen korrekt darstellten, und das in einem mitunter größeren zeitlichen Abstand.