Widerstand-Opposition im Nationalsozialismus

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Gast

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Hallo!
Ich muss einen Vortrag zum Thema Widerstand im NS halten. Bei meinen Recherchen bin ich immer wieder auf das Wort "Opposition" anstatt "Widerstand" gestoßen. Gibt es da einen Unterschied? Ich dachte immer, eine Opposition wäre legal.
Schonmal danke im Voraus!
 
Hallo!
Ich muss einen Vortrag zum Thema Widerstand im NS halten. Bei meinen Recherchen bin ich immer wieder auf das Wort "Opposition" anstatt "Widerstand" gestoßen. Gibt es da einen Unterschied? Ich dachte immer, eine Opposition wäre legal.
Schonmal danke im Voraus!

Oppostion bedeutet im weiteren Sinn der Widerstand der öffentlichen Meinung oder bestimmter Gruppen gegen die Regierung oder die herrschende Schicht sowie die Personen oder sozialen Gruppen, die diesen Widerspruch tragen, auch Untergrundbewegungen, besonders in Militär- und Parteidiktaturen.

Dann im engeren Sinn die parlamentarische Opposition, der nicht den Regierungsparteien angehörende Teil des Parlaments, also die Parteien, Gruppen und unabhängigen Abgeordneten, die der Regierungspolitik ablehnend oder kritisch gegenüberstehen, wobei eine kooperative, konstruktive oder auch obstruktive Politik erfolgt werden kann (Quelle Meyers Lexikon)

Im dritten Reich war jede Opposition verboten. Wer dem Regime nicht genehm war wurde verhaftet und ins KZ gebracht. Siehe die Verfolgung der KPD und SPD 1933.
 
Zuletzt bearbeitet:
HGibt es da einen Unterschied? Ich dachte immer, eine Opposition wäre legal. Schonmal danke im Voraus!

Wer bestimmt die Legalität bzw. die Qualifizierung als Straftatbestand?
Mit dem Kriterium ist eine Unterscheidung nicht möglich, zumal Opposition gegen ein verbrecherisches Regime von diesem verboten sein kann.

Auch Widerstand kann in einem naturrechtlichen Verständnis, im Sinne von Menschenrechten oder Völkerrecht "legal" sein, beim dritten Reich allemal.
 
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