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... sondern steht im Einklang mit dem Umstand, dass die Reichswehr ganz in den Bahnen traditioneler Überlegungen von einem Zweifrontenkrieg gegen Frankreich und Polen ausging, dessen Ausgang die Reichswehrleitung freilich angesichts der Schwäche der Reichswehr pessimistisch beurteilte.
Ich zitiere mal General Seeckt (Chef der Heeresleitung) 1922:
„Mit Polen kommen wir nun zum Kern des Ost*problems. Polens Existenz ist unerträglich, unvereinbar mit den Lebensbedingungen Deutschlands. Es muß verschwinden und wird verschwinden ...“
Der entscheidende Unterschied zwischen Polen und Frankreich lag darin, dass Seeckt und den anderen Offizieren bewusst war, dass der Reichswehr gegenüber Frankreich von vorneherein die Machtmittel zu einer aggressiven Machtpolitik fehlten. Stresemanns Locarno-Vertrag wurde da nur taktisch akzeptiert.
Bei einem russisch-polnischen Konflikt wollten die Deutschen nämlich am liebsten ihre Grenzen dicht machen und die Polen ihrem Schicksal überlassen; in der Hoffnung, dass sich nicht erneut ein "Wunder an der Weichsel" einstellt. Dem stand aber die Völkerbundsatzung (VS) entgegen. Diese sah in Art. 16 das Konzept der kollektiven Verteidigung vor; über Art. 17 konnte dieses Konzept auch für den Fall eines Angriffs eines Nichtmitgliedes (z.B. der SU) auf ein Völkerbundsmitglied (z.B. Polen) gelten.
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