Stammt von hier:
http://www.geschichtsforum.de/f72/k...sche-entwicklung-20446/index5.html#post315986
Und ich dachte schon er untersuchte "gründlich" ein konkretes Vorkommnis im Jahr 1914.
Das tut er:
1.3.1814 Quadruppelallianz zwischen Preußen, Österreich, Rußland und Großbritannien, im Sepraratartikel war die Wiederherstellung Hollands unter dem Haus Oranien mit angemessener Grenze und Gebietszuwachs als Bollwerk gegen Frankreich bestimmt.
30.5.1814: Wiederholung unter Artikel VI des Pariser Friedens.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erster_Pariser_Frieden
21.6.1814 Protokoll der Vier Mächte mit Festlegung der Vereinigungsgrundsätze für Holland, Zustimmung der Oranier in der Erklärung der Acht Artikel vom 21.7.1814.
9.6.1815 In Artikel LXXIII werden die Grundsätze in die wiener Kongreßakte aufgenommen.
http://www.histoire-empire.org/articles/congres_de_vienne/acte_du_congres_de_vienne_06.htm
1815-1818 werden aus den Mitteln der französischen Kriegskostenentschädigung und aus niederländischen Finanzmitteln nach Plänen Wellingtons ein Gürtel von Festungen und Forts errichtet, für die die Niederlande die Ganisonen stellen
1818 Aachener Kongreß: während der Aufnahme Frankreichs in den Bund der Vier Mächte werden von diesen zur Erneuerung des Viererbundes und Vollziehung eines geheimen Militärprotokolls Absprachen gegen Frankreich für den Kriegsfall getroffen. Im Kriegsfall mit Frankreich sollen bestimmte Festungen durch britische und preußische Truppen besetzt werden; die Niederlande gestehen Räumung für diesen Fall zu (Geheimer Festungsvertrag)
http://de.wikipedia.org/wiki/Aachener_Kongress
25.8.1830 Beginn der Revolution in Brüssel gegen die niederländische Herrschaft, Ausrufung der provisorischen Regierung am 4.10.1830.
4.11.1830 Tagung auf der Londoner Konferenz, parallel beginnen der polnische Aufstand und die italienische Revolution. Nikolaus I. und Metternich zeigen wenig Interesse an der belgischen Frage. In der Folge wird dem Antrag Lord Palmerston´s zugestimmt, die belgische Unabhängigkeit anzuerkennen.
20.1.1831 Londoner Protokoll Artikel 5 und 6, dem Frankreich am 17.4.1831 beitritt: Belgien soll einen immerwährend neutralen Staat bilden, die fünf Mächte sollen die Neutralität, Integrität und Unverletzbarkeit des Gebiets garantieren. Belgien wird Neutralität gegenüber allen anderen Staaten auferlegt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Belgische_Revolution
26.6.1831 Entwurf des Präliminarfriedensvertrages in 18 Artikeln, in Artikel 9 und 10 wird die Neutralität Belgiens, die Integrität und Unverletzbarkeit des belgischen Territoriums wiederholt. Holland lehnt den Entwurf ab und lässt Truppen in Belgien einmarschieren. Der Einmarsch französischer Truppen rettet Belgien, dessen Truppen bereits geschlagen sind.
14.10.1831 Im neuen Vertragsentwurf, dem folgend am 15.11.1831 im endgültigen Vertrag (24 Artikel) werden die Klauseln abgeändert. Artikel 7 bestimmt nun nur noch, dass Belgien einen immerwährenden neutralen Staat bilden werde,
in der schwächeren Formulierung fehlt der Hinweis auf die Integrität und Unverletzbarkeit seines Staatsgebietes. Die schwächere Formulierung wird auf englische Intervention zurückgeführt, da England nach der belgischen Niederlage und dem Einrücken französischer Truppen nur geringes Vertrauen in die Durchführung der Neutralität setzte. Die Schlussformulierung bestimmt die Garantiemächte Russland, Österreich, Frankreich, Großbritannien und Preußen.
14.12.1831 Mit dem endgültigen Vertrag über Belgien wird der Geheime Festungsvertrag von 1818 erneuert. Die Vier Mächte (ohne Frankreich) erklären, dass sich der belgische König in derselben Position wie der König der Niederlage in Rechtsfolge befinde. Im Falle einer Bedrohung der Festungen soll sich Belgien mit den Viere Mächten für Schutzmaßnahmen verständigen, die für den Erhalt der Festungen erforderlich sind. Belgiens antraf (durch den Delegierten Graf Goblet d’Alviella) auf Unvereinbarkeit des Besatzungsrechts mit der unabhängigen und neutralen Stellung Belgiens wird abgelehnt. Stattdessen wird der nur der Vorbehalt der Neutralität Belgiens aufgenommen. Palmerston erklärt zur Bedeutung der Neutralität 1855 im Parlament (Donaufürstentümer): „Gewiss gibt es in Europa Beispiele, für solche Bestimmungen; Belgien und die Schweiz sind durch vertragliche Übereinkunft für neutral erklärt worden. Ich bin aber nicht geneigt, derartigen Abmachungen sehr viel Bedeutung beizumessen, denn die Geschichte der Welt zeigt, dass, wenn ein Streit entsteht und ein Land in den Krieg geht, es die Neutralitätserklärungen gewöhnlich nicht sehr peinlich achtet, wenn es ihm vorteilhaft erscheint, mit seinem Heere durch solches neutrales Gebiet zu ziehen.“
19.4.1939 der König von Holland schließt sich den Neutralitätsbestimmungen vom 14.10.1831 an, die 5 Mächte erklären die 24 Artikel vom 15.11.1831 als Bestandteil ihres Vertrages mit den Niederlanden.
Vertragsentwurf Frankreichs vom August 1866 in Zusammenhang mit den preußisch-österreichischen Friedensverhandlungen, veröffentlicht in der Times vom 25.7.1870: Artikel 4: SM der König von Preußen wird für den Fall, dass SM der Kaiser der Franzosen durch die Umstände bewogen werden sollte, seine Truppen in Belgien einrücken zu lassen oder dieses Land zu erobern, die Unterstützung seiner Waffen bewilligen, und es mit seiner gesamten Land- und Seemacht gegen jede der Mächte, die ihm in dieser Eventualität den Krieg erklären würden, unterstützen. Dieser Vertragsentwurf, sowie die beiden folgenden Separatverträge 9.8./11.8.1870 zwischen Frankreich-Großbritannien und Preußen-Großbritannien werden als Indiz dafür gesehen, dass die 1839er Verträge hinfällig geworden sind:
Londoner Standard vom 4.2.1887 (Hauptorgan der Konservativen): England sei nicht vertraglich zur Intervention zugunsten Belgiens verpflichtet, der Durchmarsch einer fremden Macht durch Belgien sei zu dulden, wenn die Neutralität Belgiens nicht angetastet werde und die spätere Räumung gewährleistet sei.
Fortnighty Review: gleiche Stellungnahme. „Diplomaticus“ und „Standard“ haben angeregt, zuzugeben, dass in Belgien ein zeitweises Wegerecht ausgeübt werden könne, wenn die Integrität danach wiederhergestellt werde. National Review: schließt sich dem an. „Verträge laufen ohne Zweifel mit der Zeit ab. Der Vertrag von 1839 ist schließlich viel älter als der Vertrag von 1855 über Schweden. Frankreich und England würden es heute für einen Wahnsinn halten, die Integrität Schwedens gegen Russland zu wahren, und ähnlich denkt England ganz offenbar jetzt bezüglich Belgiens.“ General Brialmont erklärt in Belgien, dass Belgien im Falle seiner temporären Verletzung der Neutralität die Streitkräfte am besten auf Antwerpen zurücknimmt. „Wir sollten weder auf der Seite der Sieger noch auf der der Besiegten stehen. Unser Interesse und unsere Pflicht gebieten uns, dem Kampfe fern zu bleiben und den Zeitpunkt zu erwarten, wo einer der Kriegsführenden sich gegen uns wendet, um dann all unsere Hilfsmittel einzusetzen.“
Die Fragen bleiben, wie die Einschränkung hinsichtlich der territorialen Integrität Belgiens gegenüber den Entwürfen 1831, die geheimen Festungsverträge, der Vertragsentwurf 1866 und die Zusatzverträge 1870 zu deuten sind. 1877 wurde das in England vor dem Hintergrund der deutsch-französischen Spannungen offenbar nicht mehr sehr eng gesehen.