Sepiola
Aktives Mitglied
Hätte im Kaiserreich eine Minderheitsregierung gegen eine parlamentarische Mehrheit regieren können?
Bin gerade dabei, mir einen alten Thread durchzulesen. Die Frage scheint Dich ja seit längerer Zeit zu beschäftigen.
Wie schaute das im Kaiserreich aus? Konnte ein vom Kaiser eingesetzter Kanzler auch gegen Mehrheiten im Reichstag regieren? Gab es eine de-facto-Kontrolle der Regierung?
Es gab damals mehrere Antworten, interessante Aspekte wurden von Thanepower genannt:
http://www.geschichtsforum.de/722107-post49.html
Vielleicht noch eine kleine Ergänzung:
In der allerletzten Phase des Kaiserreichs gab es tatsächlich mit den stärksten Fraktionen im Reichstag ("Interfraktioneller Ausschuss") Absprachen zwecks Regierungsbildung.
Erstmals bei der Ernennung Georg von Hertlings 1917:
https://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/01107/index-25.html.de
Damit sind wir aber schon sehr weit vom Norddeutschen Bund entfernt...
Zu Entwicklungen, die es in dieser langen Zeit gab, äußert sich u. a. Udo Bermbach, Vorformen parlamentarischer Regierungsbildung in Deutschland (1967)