Joinville schrieb:
Eine etwas naive Frage:
Konnte man von der Kreuzigung begnadigt werden?
Das heißt gab es Fälle wo ein bereits Gekreuzigter wieder lebend vom Kreuz genommen wurde oder galt das Urteil als entgültig bis zum Eintretten des Todes?
Dazu wüßte ich auch keine Beispiele und kann mich auch nicht daran erinnern so etwas jemals gelesen zu haben ( was nichts heißen muss
).
Vom rein rechtlichen Standpunkt her, ist das wohl eher schwierig zu betrachten. Während der Zeit des Prizipats/Kaiserreichs war es wohl am ehesten möglich, wenn man vom Princeps/Kaiser begnadigt wurde, der die universelle Macht hatte. Rein logisch ist das aber eher skeptisch zu betrachten, denn warum sollte eine Begnadigung erfolgen, außer es war ein ziemlich makabrer Scherz, obwohl das wohl zu so manchem Tyrranen späterer Jahre passen würde.
Zur Zeit der Republik: Schwierig ist hier nach der Frage der Machtbefugnisse. Da Urteile vom Prätor gefällt wurden, konnten sie meiner Meinung nach auch nur von ebendiesem wieder rückgängig gemacht werden. Ein Vetorecht hatte in diesem Fall wohl kein anderer Magistrat?!
Dazu muss man sagen, dass das römische Rechtswesen weniger präzise war als das heutige und das fehlen einer- im heutigen Sinne- Polizei, machte es selten, dass ein Fall ausführlich geprüft wurde, geschweige denn nach der Verurteilung.
Möglich erscheint es mir eigentlich nur für "Prominente", Senatoren, den Adel, eine Begnadigung zu erhalten, denn für die niederen Schichten interessierte man sich denke ich nach der Verurteilung weniger.
Auch gab es keine Bittschriften, wie im Mittelalter, bei dem Angehörige oder Freunde ein Gnadengesuch für einen Verurteilten einreichen konnten, dass am Besten durch Unterschriften Prominenter unterstützt wurde, so zum Beispiel Adel oder Vetreter der Kirche...