Ich rede von dem Irakkrieg in den 90er Jahren!!!
Oder kennst Du aktuelle Wirtschaftssanktionen gegen Hussein? Wohl kaum.
Abu Ghuraib und die folgenden Prozesse sind für das Verständnis des IGHSt und seiner Geschichte bedeutsam. Auch hier sind wir bei Geschichte.
Und die Einrichtung der Tribunals für Jugoslawien geschah vor vielen, vielen Jahren. Die Auflösung des Staates Jugoslawien ist von der Geschichte des Tribunals durchaus unabhängig. Insbesondere soweit wir hier eine Linie von Nürnberg bis in die jüngere Vergangenheit zu ziehen bemüht sind und verdeutlichen wollen, welchen Weg das Völkerstrafrecht gegangen ist (deswegen auch der link bzgl. Leipzig) und warum man wohl bestrebt war, den IGHSt einzurichten.
Da das Tribunal (man hätte auch das Tribunal für Ruanda nehmen können) von Anfang an nicht einseitig agierte, ist bereits hier erkennbar, wie man dem Problem des Vorwurfs der Siegerjustiz entgegen treten wollte.
Abschließend muß ich anmerken, daß man nach Deinem letzten Kriterium gehend noch nicht einmal die Nürnberger Prozesse als Geschichte betrachten könnte, sind doch bis heute nicht sämtliche Gesuchten vor Gericht gebracht worden.
Auch denke ich, man sollte ruhig berücksichtigen, ob eine Thematik bereits als Geschichte, hier Rechtsgeschichte, behandelt wird oder nicht. Wenn eine Vielzahl unabhängiger Autoren das tut, spricht dann nicht viel für die Annahme eines geschichtlichen Themas?
Oder kennst Du aktuelle Wirtschaftssanktionen gegen Hussein? Wohl kaum.
Abu Ghuraib und die folgenden Prozesse sind für das Verständnis des IGHSt und seiner Geschichte bedeutsam. Auch hier sind wir bei Geschichte.
Und die Einrichtung der Tribunals für Jugoslawien geschah vor vielen, vielen Jahren. Die Auflösung des Staates Jugoslawien ist von der Geschichte des Tribunals durchaus unabhängig. Insbesondere soweit wir hier eine Linie von Nürnberg bis in die jüngere Vergangenheit zu ziehen bemüht sind und verdeutlichen wollen, welchen Weg das Völkerstrafrecht gegangen ist (deswegen auch der link bzgl. Leipzig) und warum man wohl bestrebt war, den IGHSt einzurichten.
Da das Tribunal (man hätte auch das Tribunal für Ruanda nehmen können) von Anfang an nicht einseitig agierte, ist bereits hier erkennbar, wie man dem Problem des Vorwurfs der Siegerjustiz entgegen treten wollte.
Abschließend muß ich anmerken, daß man nach Deinem letzten Kriterium gehend noch nicht einmal die Nürnberger Prozesse als Geschichte betrachten könnte, sind doch bis heute nicht sämtliche Gesuchten vor Gericht gebracht worden.
Auch denke ich, man sollte ruhig berücksichtigen, ob eine Thematik bereits als Geschichte, hier Rechtsgeschichte, behandelt wird oder nicht. Wenn eine Vielzahl unabhängiger Autoren das tut, spricht dann nicht viel für die Annahme eines geschichtlichen Themas?