Mir ist nur bekannt, dass DDR-Grenzer auch auf Westbürger schossen, welche sich an der Grenze zu schaffen machten. Wenn die DDR-Grenzer aber auf DDR-Bürger schossen, die "rübermachen" wollten, dann war das ein ganz klarer Verstoß gegen internationales Recht. Es liegt im Souveränitätsrecht eines jeden Staates, Staatsfremde an der Einreise zu hindern. Es liegt aber nicht im Souveränitätsrecht eines Staates die eigenen Bürger - es sei denn, sie hätten ein Verbrechen begangen - an der Ausreise zu hindern. Genau dies tat aber die DDR und behandelte damit die Gesamtheit ihrer Bürger als Straftatsverdächtige. Absolut nicht vergleichbar ist das Schießen auf Ausreisende aus einem Staat (selbst wenn das illegal wäre) mit dem Schießen auf Personen, die versuchen in militärisches Speergebiet einzudringen. Von Ausreisenden geht keine Gefahr aus; jemand der in militärisches Sperrgebiet eindringen möchte, um an Massenvernichtungswaffen zu kommen ist entweder schon gefährlich (weil er zuvor schon bewaffnet ist) oder ist in naher Zukunft eine potentielle Gefahr für die Sicherheit einer Menge n von Bürgern.