Spessarter
Neues Mitglied
:richter:
Hallo,
ich weiß, das geht in die Juristerei, aber hier sind ja auch Juristen aktiv und vielleicht hat sich schon mal einer mit dem Thema beschäftigt.
Ich überlege, einige lokale Sagen zu einem bestimmten Thema in Buchform zusammen zustellen und zu veröffentlichen. Mit schönen Bleistiftzeichnungen (dafür suche ich noch jemanden) und mit heimatkundlichen Hinweisen zu den Orten, an denen die einzelnen Sagen spielen.
Die Sage ist eine zunächst auf mündliche basierende, kurze Erzählung (wikipwedia). Heutzutage hört man die Sagen aber nicht mehr bei der Bevölkerung. Die Zeit dürfte zumindest bei uns in D vorbei sein. Sagen sind üblicherweise in Sagensammlungen, Ortschroniken, heimatkundlichen Veröffentlicheungen, Zeitschriften, o.ä. veröffentlicht worden.
Also muss ich bei einer Veröffentlichung einer neuen Zusammenstellung auf die bestehenden Veröffentlichungen zugreifen, womit ich beim Thema Urheberrecht angelangt bin.
Ich habe inzwischen eine - wie ich finde - recht umfangreiche Sammlung mit heimatkundlichen Veröffentlichungen, darunter auch einiges zu Sagen.
Grundsätzlich ist es beim urheberrecht ja so, dass jeder Text, dessen Autor über 70 Jahre tot ist, ist absolut urheberrechtsfrei ist.
Zusätzlich gibt es offensichtlich eine Rechtsauffassung, dass aktueller gesammelte Sagen im Grunde theoretisch auch urheberrechtsfrei sein könnten. Es gibt da eine BGH-Entscheidung Goggolore, die von der
Gemeinfreiheit dieser Texte ausgeht.
Inwieweit kann ich mich darauf verlassen?
Darüber hinaus sind Verlag und Autor auch durch eine ganze Reihe weiterer Aspekte geschützt: "Nacherzählt von...", "neu bearbeitet von..." sind Klauseln, die dem Herausgeber zu Urheberrecht auch bei ursprünglich urheberrechtsfreien Inhalten verhelfen könnten, oder?
Oft wäre es ja wirklich schwierig, gerade bei lokalen Veröffentlicheungen an die Erben der Urheberrechte zu kommen. Vielfach sind die älteren herren gestorben, Erben unkalr, oft war nicht mal ein Verlag beteiligt, sondern die haben alles selbst gemacht. Insofern wäre es hilfreich, eine klare "Anleitung" zu haben, was beachtet werden muss.
Also, gilt grundsätzlich bei Sagen die Gemeinfreiheit, auch wenn der Autor noch nicht 70 Jahre verstorben ist? Muss ich dann die erzählten Sagen genauso übernehmen, muss ich sie ändern = mit anderen Worten nacherzählen, kann ich sie ändern = auf aktuelles "Wording" bringen? Was muss ich bei den Quellenangaben beachten?
Das ist für einen Laien einfach nicht lösbar! :motz:
Hallo,
ich weiß, das geht in die Juristerei, aber hier sind ja auch Juristen aktiv und vielleicht hat sich schon mal einer mit dem Thema beschäftigt.
Ich überlege, einige lokale Sagen zu einem bestimmten Thema in Buchform zusammen zustellen und zu veröffentlichen. Mit schönen Bleistiftzeichnungen (dafür suche ich noch jemanden) und mit heimatkundlichen Hinweisen zu den Orten, an denen die einzelnen Sagen spielen.
Die Sage ist eine zunächst auf mündliche basierende, kurze Erzählung (wikipwedia). Heutzutage hört man die Sagen aber nicht mehr bei der Bevölkerung. Die Zeit dürfte zumindest bei uns in D vorbei sein. Sagen sind üblicherweise in Sagensammlungen, Ortschroniken, heimatkundlichen Veröffentlicheungen, Zeitschriften, o.ä. veröffentlicht worden.
Also muss ich bei einer Veröffentlichung einer neuen Zusammenstellung auf die bestehenden Veröffentlichungen zugreifen, womit ich beim Thema Urheberrecht angelangt bin.
Ich habe inzwischen eine - wie ich finde - recht umfangreiche Sammlung mit heimatkundlichen Veröffentlichungen, darunter auch einiges zu Sagen.
Grundsätzlich ist es beim urheberrecht ja so, dass jeder Text, dessen Autor über 70 Jahre tot ist, ist absolut urheberrechtsfrei ist.
Zusätzlich gibt es offensichtlich eine Rechtsauffassung, dass aktueller gesammelte Sagen im Grunde theoretisch auch urheberrechtsfrei sein könnten. Es gibt da eine BGH-Entscheidung Goggolore, die von der
Gemeinfreiheit dieser Texte ausgeht.
Inwieweit kann ich mich darauf verlassen?
Darüber hinaus sind Verlag und Autor auch durch eine ganze Reihe weiterer Aspekte geschützt: "Nacherzählt von...", "neu bearbeitet von..." sind Klauseln, die dem Herausgeber zu Urheberrecht auch bei ursprünglich urheberrechtsfreien Inhalten verhelfen könnten, oder?
Oft wäre es ja wirklich schwierig, gerade bei lokalen Veröffentlicheungen an die Erben der Urheberrechte zu kommen. Vielfach sind die älteren herren gestorben, Erben unkalr, oft war nicht mal ein Verlag beteiligt, sondern die haben alles selbst gemacht. Insofern wäre es hilfreich, eine klare "Anleitung" zu haben, was beachtet werden muss.
Also, gilt grundsätzlich bei Sagen die Gemeinfreiheit, auch wenn der Autor noch nicht 70 Jahre verstorben ist? Muss ich dann die erzählten Sagen genauso übernehmen, muss ich sie ändern = mit anderen Worten nacherzählen, kann ich sie ändern = auf aktuelles "Wording" bringen? Was muss ich bei den Quellenangaben beachten?
Das ist für einen Laien einfach nicht lösbar! :motz: