Du wiederholst dich?
Ich auch... glaub ich... daher noch einiges Neues hinzu ...
...Das römischen Recht, das der "Corpus iuris civilis" Kaiser Justinians fortgebildet hatte und das in voller Kongruenz zum alten Rom bestand, wurde ersetzt durch das islamische Recht, die Scharia, die mit dem römischen Recht nichts gemein hatte.
Neben anderen vorigen Sultanen, hat vor allem der persönliche Freund des späteren Dogen von Venedig -
Andrea Gritti - Sultan Süleyman I.,
auch Teile des justinianischen römischen Rechts (neben anderen christlichen Rechtssprechungen) in seiner Gesetzessammlung kodifiziert, und dieser Vorgang ist den osman. Zeitgenossen so bedeutend gewesen, dass er anders als im Westen ("der Prächtige") dort "Kanuni" (von
canones (arabisch qanun)) - "der Gesetzgeber" - genannt wurde. Gesetzgeber des weltlichen Rechts (örf oder Kanun genannt). Welches neben der Scharia existierte, sie ergänzte, sie harmonisierte, der aber theoretisch Vorrang gebührte.
Dieses war letztlich auch trotz der Harmonierung durch Anregung Süleymans ein juristischer Konfliktkeim, also zwischen der bürokratischen juristischen Elite und der geistlichen Elite des Landes, so dass per Dekret schon 1696 per Sultansdekret verboten wurde, die Scharia neben dem Kanun gleichzeitig anzuwenden, bis die Scharia Mitte des 19. Jh. dann eh durch bürgerl. Gesetze ersetzt wurde, und höchstens mal ein Fatwa oft auch nur pro Forma diese bürgerl. oft aus dem Abendland übernommenen Gesetze legitimierten.
(Es gibt neue Untersuchungen, dass auch islam. Recht und die islam. Geistlichkeit bei Erstellung dieser ersten "modernen" bürgerl. Gesetze eine entscheidende Rolle spielte, also nicht nur alles vom Westen "importiert" und abgeschrieben wurde. Dieses betrifft vor allem die Anfänge der Gesetzesreformen des 19. Jh. im Osm. Reich, spätere Gesetze der Tanzimatzeit wurden oft 1 zu 1 vom Westen übernommen. Ob dieser neue Ansatz der Wissenschaft inzwischen sich durchgesetzt hat, und weithin akzeptiert wurde, weiß ich nicht, wird aber in Unis (Tübingen) durchaus gelehrt, als eine weitere Quelle erster osman. Gesetzesreformen, also auch autochtone Ursprünge, nicht nur aus dem Okzident.)
"Die Osmanen-Sultane verfuhren also in ihrer Gesetzgebertätigkeit wie säkulare Herrscher, auch wenn die religiöse Theorie das nicht wahrhaben wollte.
Wie sollten überhaupt vermeiden, die Theorien der islamischen Religionsgelehrten, der ulama, mit der historischen Wirklichkeit zu verwechseln. Die Säkularisierung des Staates hat auch in der Geschichte der islamischen Völker selbst weit zurückreichende Wurzeln, auch wenn die modernen islamistischen Ideologien dies vehement bestreiten."
Heinz Halm: Artikel "Islam und Staatsgewalt"
Anfang:
Heinz Halm: Artikel "Islam und Staatsgewalt"
Die neuerliche Ausarbeitung des osmanischen Rechtes in jener Zeit war für den juristischen Apparat dermaßen erfolgreich und effektiv und sicherte ein Maß an Gerechtigkeit im Reiche, dass sogar der engl. König
Heinrich VIII. eine Delegation gesendet haben soll, um dieses osmanische Rechtssystem zu studieren! (nach Fernand Braudel, ebenso folgendes
Auch heute noch findet man Teile des osmanischen Rechtes im ungarischen Recht, so breit akzeptiert, prägend, gut und logisch war es schon im 16. Jh. ausgearbeitet worden.
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"Nachfolger auf dem Sultansthron war sein vierundzwanzigjähriger Sohn, der den Namen Salomons trug, des weisesten der biblischen Könige:
Süleyman. Im Westen ist er als «der Prächtige» bekannt, in türkischer und muslimischer Tradition trägt er den noch rühmlicheren Beinamen al-Qanurii, «der Gesetzgeber». Die absichtsvolle Anlehnung an Kaiser Justinian soll die rechtmäßige Kontinuität von Römischem und Osmanischem Reich unterstreichen. ..."
aus: Franco Cardini: Europa und der Islam. S. 251.
"The basis of their statutes was local custom which, as the Slavonic, Hungarian, Greek and other non-Turkish technical vocabulary shows, was often pre-Ottoman. ...
Much of Ottoman secular law, therefore, had its origin in local practice and the laws of previous dynasties. Nonetheless, despite this diversity, it tended over the decades to become more homogenous. Total uniformity was not possible, given the diversity of peoples and local economies within the Empire, but certain statutes, such as those fixing the rate of the annual tax on peasant tenements, tithes on crops, ..."
aus: Colin Imber: The Ottoman Empire 1300-1650. S. 248.
...Abgesehen davon, dass Byzanz und das Osmanische Reich Todfeinde waren, war Byzanz ein christlich geprägter Staat, ...
Nicht immer waren sie Todfeinde, sondern sie waren auch mal "Freunde" (wenn du schon solche Ausdrücke wie "Todfeind" benutzt...
), deren Bande wie üblich gefestigt wurden durch Heiraten, Verbrüderungen, Verschwägerungen, militärische Hilfen gegen die Slawen (womit die Osmanen überhaupt erstmals auf den europäischen Kontinent kamen, gerufen durch die sog. "Todfeinde" der Byzantiner!), usw.
Also letztlich war das osman. Reich öfters ein Reich, wie viele andere auch, gegen das man kämpft wie gegen andere "Barbaren" auf dem Balkan (aus byzantin. Sicht) und mit dem man sich verbündet, wie mit anderen auch.
Ups, Grafikkarte spinnt, schnell abspeichern. Hatte da noch was für diejenigen, die den islamischen Charakter des osman. Staates überinterpretieren sollten. google nach empire of difference sege nimomentan keine Buchstaben mehr...