Raubritter - gab es die?

Solche Ritter kann man nach heutigen Maßstäben schon als RAUBRITTER bezeichnen. Aber damals waren es halt nur "normale" Ritter.:pfeif::scheinheilig:

Es gibt da einen entscheidenden Unterschied. Raubritter im eigentlichen Sinn sind jene, die sich durch Straßenraub und Plünderung bereichern. Von "Fehde" ist da keine Rede.
 
Es gibt da einen entscheidenden Unterschied. Raubritter im eigentlichen Sinn sind jene, die sich durch Straßenraub und Plünderung bereichern. Von "Fehde" ist da keine Rede.

Die Fehde war nur die "formulare Begebenheit". Es mußte halt die Form gewahrt bleiben. Schon kleinste Anlässe führten zu einer Fehde. Wenn also ein Ritter finanziell klamm war, da erklärte er die Fehde und konnte so Handelsleute, Bauern usw. ausplündern. Es gab Ritter, die das ganze Leben in Fehde lagen und so ihren Raub legalisierten. Und sie waren auch erfinderisch. So verbot ein Ritter die Durchfuhr von Wagenkolonnen auf den Fernhandelsstraße seines Gebietes und überfiel sie dann legal.:autsch: ;)
 
Die Fehde war nur die "formulare Begebenheit". Es mußte halt die Form gewahrt bleiben. Schon kleinste Anlässe führten zu einer Fehde. Wenn also ein Ritter finanziell klamm war, da erklärte er die Fehde und konnte so Handelsleute, Bauern usw. ausplündern. Es gab Ritter, die das ganze Leben in Fehde lagen und so ihren Raub legalisierten. Und sie waren auch erfinderisch. So verbot ein Ritter die Durchfuhr von Wagenkolonnen auf den Fernhandelsstraße seines Gebietes und überfiel sie dann legal.:autsch: ;)

Eine Beschränkung des weit verbreiteten und allgemein üblichen Fehderechts erfogte durch die Einschränkung der Waffenfähigkeit breiter Bevölkerungssschichten. Das geschah durch den Wandel der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung, in dem der Stand der Freien so gut wie nicht mehr vertreteten war. Wer von den einstigen Freien nicht mehr für das kriegerische Aufgebot des Königs zur Verfügung stand und sich keine waffenmäßige Ausrüstung plus Pferd leisten konnte, musste sich unter die Schutzherrschaft Vermögenderer stellen. Die kleine Gruppe von Freien, die sich das leisten Konnte, stieg zu "freien Herren" bzw. später zu Freiherren bzw. Rittern auf. Somit besaß nur noch der Adel - höherer und niederer - das Recht zur Fehde.

Damit ging für den ganzen Stand der Bauern bzw. Hörigen und Unfreien das Recht, Waffen zu tragen, verloren. Zudem griff die Landfriedensbewegung seit dem frühen 12. Jh. diese Entwicklung auf und schränkte die Fehde als Rechtsmittel auf die ritterliche Gesellschaft bzw. den Adel ein.

Das Reichsgesetz von 1495 über den "Ewigen Landfrieden" schaffte die Fehde nach mehreren vergeblichen Anläufen endgültig ab. Durchgesetzt wurde diese Anordnung jedoch erst im 16. Jh. durch die fürstlichen Landesherren der Territorialstaaten.

Auf jeden Fall gibt es einen großen Unterschied zwischen Rittern, die Kaufmannszüge ohne jedes Recht plünderten und solchen, die das reglementierte Fehderecht beachteten. Dass zuweilen Fehden nur wegen lohnender Beute angesagt wurden, ist nicht auszuschließen. In jedem Fall mussten beide Kontrahenten überhaupt Fehde- bzw. Satisfaktionsfähig sein. Ein ausgeraubter Kaufmann war das nicht, wohl aber aber eine Stadt als kommunales oder staatliches Subjekt.
 
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Auf jeden Fall gibt es einen großen Unterschied zwischen Rittern, die Kaufmannszüge ohne jedes Recht plünderten und solchen, die das reglementierte Fehderecht beachteten. Dass zuweilen Fehden nur wegen lohnender Beute angesagt wurden, ist nicht auszuschließen. In jedem Fall mussten beide Kontrahenten überhaupt Fehde- bzw. Satisfaktionsfähig sein. Ein ausgeraubter Kaufmann war das nicht, wohl aber aber eine Stadt als kommunales oder staatliches Subjekt.

Das Recht für die Plünderung eines Kaufmannszug konnte man so oder so sehen. Beispiel: Wenn auf den Handelswegen zwischen den Hansestädten Wagenkolonnen loszogen, dann kauften sie sich den Geleitschutz über einen Landesherrn, der dies einem Ritter übertrug, ein. Diese Geleitsbriefe, die die vorgesehenen Straßen und Zollstellen beinhaltete, waren teuer und manch Kaufmann wollte sparen und dann auf Nebenwege die Zollstellen umfahren. Und wenn dann ein Ritter sein Recht durchsetzte und den Kaufmann überfiel, dann war es für den Ritter sein gutes Recht und für die Stadt ein gemeiner Straßenraub.;)
Herzog Wilhelm verbot 1485 alle Durchfuhr von Waren durch sein Gebiet zur Stadt Hildesheim. Die Hansestädte hatten eine andere Meinung und sahen das als Sperrung einer freien Reichsheerstraße. Somit kam es zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem Herzog und der Stadt.
Übrigens war die Stadt Hildesheim unter ihrem Bischof auch nicht besser. Sie raubten und plünderten wo sie nur konnten.;)
 
Das Recht für die Plünderung eines Kaufmannszug konnte man so oder so sehen. Beispiel: ...

Das Beispiel ist mir zu konstruiert. Man muss doch den Regelfall beachten.

Als Raubritter galt jeder, der durch wirtschaftlichen Wandel in Not geraten war und seine prekäre Situation durch Straßenraub oder mutwillig (!) angezettelte Fehden und Beutezüge - besonders gegen Städte und Kaufmannszüge - zu verbessern suchte.
 
Das Beispiel ist mir zu konstruiert. Man muss doch den Regelfall beachten.

Als Raubritter galt jeder, der durch wirtschaftlichen Wandel in Not geraten war und seine prekäre Situation durch Straßenraub oder mutwillig (!) angezettelte Fehden und Beutezüge - besonders gegen Städte und Kaufmannszüge - zu verbessern suchte.

Der Regelfall war der, daß der Ritter seine Rechte durchsetzen wollte und auch mußte. Innerhalb der Stadtmauern war es nicht mehr so leicht möglich. Der Geleitschutz war üblich für Wagenkolonnen und wer sich nicht daran hielt und versuchte die Dienste der Ritter und ihrem Gefolge abzulehnen, der mußte halt fühlen. Und das war unabhängig von der finanziellen Lage des Ritters.
 
Ohne wirtschaftliche Not wurde in der Regel niemand zum "Raub"ritter.

Eben, und die Kosten für ein standesgemäßes Leben stiegen im Spätmittelater stark an, ohne dass die wirtschaftliche Basis dafür größer geworden wäre. Da griff mancher Adelige zur Selbsthilfe und zettelte Fehden an.

Ullrich von Hutten beschrieb sehr anschaulich das wenig romantische Ritterleben im ausgehenden Mittelalter.
 
Das Recht für die Plünderung eines Kaufmannszug konnte man so oder so sehen. Beispiel: Wenn auf den Handelswegen zwischen den Hansestädten Wagenkolonnen loszogen, dann kauften sie sich den Geleitschutz über einen Landesherrn, der dies einem Ritter übertrug, ein. Diese Geleitsbriefe, die die vorgesehenen Straßen und Zollstellen beinhaltete, waren teuer und manch Kaufmann wollte sparen und dann auf Nebenwege die Zollstellen umfahren. Und wenn dann ein Ritter sein Recht durchsetzte und den Kaufmann überfiel, dann war es für den Ritter sein gutes Recht und für die Stadt ein gemeiner Straßenraub.;)
Herzog Wilhelm verbot 1485 alle Durchfuhr von Waren durch sein Gebiet zur Stadt Hildesheim. Die Hansestädte hatten eine andere Meinung und sahen das als Sperrung einer freien Reichsheerstraße. Somit kam es zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem Herzog und der Stadt.
Übrigens war die Stadt Hildesheim unter ihrem Bischof auch nicht besser. Sie raubten und plünderten wo sie nur konnten.;)


Das ist so nicht richtig, dass Landesfürsten Geleitschutz an Reichsritter übertrugen, im Gegenteil! Ritter und Ritterbünde wie die Sterner, die Bengler oder die Martinsvögel befanden sich meist gerade mit geistlichen und weltlichen Landesfürsten im Clinch. Männer wie Thomas von Absdorf und Götz von Berlichingen erklärten zwar Fehde, im Recht befanden sie sich damit aber noch lange nicht. Im Grunde genommen war es gemeiner Straßenraub. Absberg ließ Geiseln gerne eine Hand abschlagen, um damit die Zahlungsbereitschaft zu steigern.

Die Landfriedensbewegung seit dem 12./13. Jahrhundert ließ Fehde als Rechtsmittel gelten und versuchte sie zu lediglich zu beschränken Barbarossa ließ sie von Montag bis Mittwoch zu, Rudolf von Habsburg stellte Mühlen und Klöster unter Schutz. Erst mit dem Allgemeinen Landfrieden von 1495 wurden Fehden untersagt, und Götz von Berlichinger fiel zeitweilig in Reichsacht.

Im Kampf gegen Landesherren und Städte zogen die Ritter meist den Kürzeren, denn wenn sie es zu toll trieben, lieferten sie leicht einen Grund, dass ihre Burg ausgehoben wurde und ihre Besitzer verurteilt wurden.

Über die Praktiken mancher "Plackerer" aus dem fränkischen und sächsischen Adel gibt das "Buch der Gebrechen" der Stadt eger Auskunft, und der Prozess gegen Friedrich von Neuberg war kein Einzelfall.

Friedrich von Neuberg ? Wikipedia
 
Das ist so nicht richtig, dass Landesfürsten Geleitschutz an Reichsritter übertrugen, im Gegenteil! Ritter und Ritterbünde wie die Sterner, die Bengler oder die Martinsvögel befanden sich meist gerade mit geistlichen und weltlichen Landesfürsten im Clinch. ...

Ursprünglich war der Geleitschutz ein königliches Recht. Im Spätmittelalter ging dies aber auf die Fürsten über, die wiederum das Recht an einen Ritter übertrugen.
Auf den stark befahrenen Fernhandelswegen fuhren somit Kolonnen von Planwagen, die wiederum von schwer bewaffneten Kriegsknechten begleitet wurden. Den Geleitschutz gegen Bezahlung mußten sich die Kaufleute somit sichern, damit sie von Geleitsherrn zu Geleitsherrn durch das Gebiet reisen konnten. Abweichler wurden dann von den Rittern aufgebracht und ausgeraubt. Diese "Schutzgelderpressung" war für die Ritter ein lukratives Geschäft.
 
Von Geleitschutz, Fehde und Raubrittern

Das Geleitrecht (Schutzgeleit) war im Hochmittelalter königliches Regal, wie von Armin Herrmann bereits angesprochen. Es entwickelte sich letztlich in Richtung auf eine Steuer/Zoll, die an den Territorialherren von Reisenden und Kaufleuten zu entrichten war. Keinesfalls war es ein „optionales Angebot für zusätzliche Sicherheit“ an Reisende, welche immer die Wahl hatten, ob sie dieses nutzen wollten oder nicht! Die Reisenden waren Verpflichtet dieses Angebot zu nutzen. Die Territorialherren beauftragten damit ihnen verpflichtete Männer für den Geleitschutz ebenso wie für die Eintreibung der Gebühren. Später entwickelte sich das System hin zu Geleitbriefen, die Ähnlichkeiten zu Versicherungen haben konnten, wenn sich der Landesherr im Gegenzug zu Schadensersatz verpflichtete. Genau aus diesem Grunde war der Überfall auf reisende Kaufleute auch ein so beliebtes Mittel bei der Austragung von Fehden zwischen Adeligen! Die Angreifer gewannen Beute, der verfeindete Adelige hatte Entschädigungen an die Ausgeraubten zu zahlen und über die geschädigten Kaufleute mit weit ausstrahlendem Prestigeverlust zu rechnen. Das Geleitsystem perfektionierte sich in der frühen Neuzeit. Der Fernhandel erforderte ein Territorien übergreifendes System dieser Einrichtung. So wechselte die Bedeckung durch Bewaffnete an festgelegten Übergabepunkten, oft kenntlich gemacht durch Geleitsteine o.ä. Dort übernahm der Nachbaradelige den Schutz und strich im Gegenzug Einnahmen ein. Manche Burg in abgelegenen Gegenden diente vielleicht ursprünglich nur dem Zweck, eine Rolle in diesem System zu übernehmen. Das Ganze verzahnte sich auf das Engste mit dem Zollsystem eines Territoriums.

Am Deutlichsten wird der Kontext mit dem Zoll in der Errichtung von Landwehren. Die Landwehren schützten ähnlich wie der römische Limes die Grenzen eines Territoriums, wobei sie den Handelsverkehr ebenso kontrollierten als auch Kanalisierten: Kurz Zolleinnahmen vereinfachten. In der Limesforschung wird teils angenommen, dass römische Kastelle dort entstanden, wo uralte Verkehrswege auf das römische Territorium stießen... Um Schmuggel zu verhindern wurden teils strenge Gesetze für die Anwohner erlassen. In meinem Beispiel aus der Rhön erlaubten die Bischöfe von Würzburg das Betreten weiträumiger Gebiete zur landwirtschaftlichen Nutzung auf wenige Wochen im Jahr. Wer außerhalb dieser Zeiten angetroffen wurde, musste mit Verurteilung rechnen! Oft gab es in den Anordnungen bereits fest gelegte, abschreckend hohe Strafen – nach Möglichkeit finanzieller Art…
http://www.geschichtsforum.de/709759-post9.html
„Verweigerte“ ein Landesherr das Geleit auf einer Geleitstraße, kam dies einer Sperrung des betroffenen Straßenabschnitts gleich. An den Geleitsteinen wartete dann auf die Reisenden nicht die erwartete Eskorte des jetzt zuständigen Landesherrn, sondern ein Verbot der Weiterreise. Dergleichen hatte politische Gründe. Etwa eine Fehde mit dem Nachbarn, oder der Versuch eines Handelsboykotts… Wenn ich mich recht erinnere, verweigerten die Würzburger für rund ein halbes Jahrhundert das Geleit für einen Streckenabschnitt in der Rhön –wobei die dortigen Straßen niemals besonders attraktiv für den Fernhandel waren…!

So verschwimmen die Grenzen zwischen diesem System, der Fehde und dem, was man landläufig unter dem Begriff des „Raubritters“ erwartet. Die von mir oben erwähnte „Burg in abgelegenen Gegenden“ war wirtschaftlich auf den Handel angewiesen. Das alles ist eng vernetzt mit den „mittelalterlichen“ Begriffen des Marktrechts und des Stapelrechts. Verwirrend wird das System durch viele Ausnahmen für bestimmte Personen oder auch Waren & sonstige Privilegien… Von der Verpflichtung eines Kaufmanns seine Waren für einige Tage an einem Ort mit Stapelpflicht tatsächlich auch anbieten zu müssen konnte er sich etwa durch eine Sonderzahlung (Stapelgeld) entziehen… Man fragt sich, ob sich vorgeschichtlicher Handel vielleicht zum Teil ähnlich abgespielt haben könnte, etwa in der mitteleuropäischen Bronzezeit und eben nicht nur im vielgeschmähten „Finsteren Mittelalter“, das besonders komplexe Formen entwickelte…?
 
Zuletzt bearbeitet:
So verschwimmen die Grenzen zwischen diesem System, der Fehde und dem, was man landläufig unter dem Begriff des „Raubritters“ erwartet. …

Man fragt sich, ob sich vorgeschichtlicher Handel vielleicht zum Teil ähnlich abgespielt haben könnte, etwa in der mitteleuropäischen Bronzezeit und eben nicht nur im vielgeschmähten „Finsteren Mittelalter“, das besonders komplexe Formen entwickelte…?

Genauso sehe ich das auch. Für die einen war es eine rechtmäßige Fehde und ihr gutes Recht, während die anderen von Raub, Mord und Totschlag sprachen.

In der Frühzeit waren es Stämme, die durch ihre Sippen bestimmte Gebiete kontrollierten. Es wird aber nicht so ein System der Steuern und Abgaben wie im Mittelalter gegeben haben. Ansonsten waren die Zeiten für Händler auch nicht angenehm, da sich auch Räuberbanden im Lande befanden. Auch soll ein gewisser Varus einen Teil der Legionäre zum Geleitschutz abgestellt haben, da germanische Räuberbanden die Handelswege unsicher machten. Da stellt sich natürlich die Frage welche germanischen Räuber? Da hat bestimmt der eine Stamm den anderen Stamm bezichtigt.:D;)
Ansonsten war der Händler sein eigener Schutz. Er mußte sich selbst bewaffnen und mit Schutzleuten umgeben um nicht überfallen zu werden.
 
...Ansonsten war der Händler sein eigener Schutz. Er mußte sich selbst bewaffnen und mit Schutzleuten umgeben um nicht überfallen zu werden.

…Wer hätte sich in vorgeschichtlicher Zeit wohl gefreut, wenn plötzlich ein Trupp bewaffneter Kämpfer in seinem Territorium aufgetaucht wäre? Das hätte Widerstand provozieren können, wenn es nicht in ein größeres System eingebunden wird. Bestenfalls könnte man mit möglichem Handel nach "Wikingerart" rechnen... Nein, Händler brauchten zu allen Zeiten vor allem Kontakte und dazu musste es ein System Absprachen geben, wohl unterstützt von allseits anerkannten Zeichen und Symbolen... Gerade in der Frühzeit haben wohl Symbole und Zeichen in der Elitenkommunikation eine größere Rolle gespielt, als es für unsere „verschriftliche Zeit“ offensichtlich sein würde…
 
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