Und was passiert, wenn ich jemandem auf Anfrage den Rat gebe, er könne im eigenen Haus und Grund ohne Genehmigung suchen, graben und stemmen? Machen wir uns doch nichts vor. Wer einen teuren Detektor erwirbt, der will damit nicht nur einmal in zehn Jahren den verlorenen Ring oder Schlüssel suchen. Er ist entweder auf Militaria aus oder auf wertvolle Funde beliebigen Alters. Das heisst, nicht nur das Risiko, auf Kulturgegenstände zu treffen, sondern der Wunsch, geradezu der Vorsatz, steckt dahinter. Und damit wäre der Prozess des Sondlers ganz anders ausgegangen, denn die Behörde könnte sich auf ihr Verbot berufen. Und ich als Ratgeber stände ziemlich allein im Regen.
Was den Sondler auf dem frischgepflügten Acker betrifft:
Gerade auch weil die Gesetzeslage dahin zielt, vor allem das Stören potentieller Fundsituationen zu vermeiden, würde das zuständige Gericht im Rahmen eines gerade durchgepflügten Ackers Schwierigkeiten haben, dass begründen zu können, sofern die Person nicht gerade metertiefe Löcher geschaufelt hat.
Eine potentiellle Fundsituation wäre, wenn da vorher ein motorisierte Pflug durchgegangen ist, ohnehin nicht in auch nur einigermaßen ungestörtem Zustand erhalten geblieben, weswegen die Handlung dann ohnehin nicht geeignet gewesen wäre eine Störung von Fundkontexten, deren Vermeidung die eigenntliche Intention des Gesetzes ist, herbei zu führen, weil deren Erhaltung ohnehin ausgeschlossen gewesen wäre.
Ich könnte nur mit meinem normalen Gerechtigkeitsempfinden argumentieren, dass da lautet: die Verantwortung beginnt dort, wo der Sucher oder Nachforscher auf eine Situation trifft, die ihn moralisch dazu zwingt, bei Annahme eines schützenswerten Befundes die Suche einzustellen und das Weitere den Fachleuten (Kampfmittelräumer, Archäologen) zu überlassen. Lieber etwas eher, als zu spät. Und dann erfolgt mit Sicherheit die Frage, weshalb dort überhaupt gegraben oder gestemmt wurde.
Das sind interessante moralische Grenzen.
Meinen persönlichen moralischen Grenzen würde erstmal unterfallen, dass man nicht in anderer Leute Acker, Gärten etc. herumfuhrwerkt, auch nicht auf Grundstücken im Besitz irgendwelcher Körperschaften ohne sich
1. Deren Erlaubnis eingeholt zu haben
2. Jegliche Form invasiver Eingriffe mit diesen im Vorhinein geklärt zu haben.
3. Sie darüber in Kenntnis gesetzt und mit ihnen abgesprochen zu haben, wie man verfährt, sollte da irgendetwas schützenswertes entdeckt werden.
Machen wir mal eine andere Seite der Diskussion auf:
Wenn irgendwer irgendwo ungenehmigt sondelt und er findet dabei irgendwas schützenswertes und verhält sich korrekt genug diesen Fund zu melden, kann es sein, dass der Eigentümer des Grundstücks anschließend richtig spaß bekommt, wenn die Sache als so bedeutend eingestuft wird, dass man weitere Maßnahmen zwecks Grabung, Konservierung etc. für erforderlich hält, deren Finanzierung auf den Grundstückseigentümer mit zurückfallen würde, abgesehen davon, dass er das Grundstück auf unbestimmte Zeit nicht nutzen kann.
Insofern da möglicherweise auch Probleme für den Grundstückseigentümer entstehen könnten, halte ich es für moralisch schwer vertretbar irgendwen zum Sondeln auf irgendeinem Grund, der ihm nicht selbst gehört, zu ermutigen, es sei denn in geregelter kooperation mit den zuständigen Behörden für Bodendenkmalpflege.