Es wird doch wohl nicht so schwer sein zu verstehen, dass bei solchen Aktionen verschiedene berechtigte Interessen gegeneinander stehen und somit Genehmigungsverfahren durchaus ihren Sinn haben.Es fanden also die berüchtigten "Nachforschungen" statt, über dessen Genehmigungspflicht nicht nur ich mich aufrege.
Wenn du davon berichtest, dass da über die Felder gelaufen wurde, müsste dir doch klar sein, dass da z.B. auch die Rechte der dortigen Landwirte an ihrem Grund und Boden berührt sind, und dass auch zu derem Schutz Bodenuntersucheungen in Abstimmungen mit den Behörden und auf Basis von Genehmigungen laufen müssen und dass solche Dinge so koordiniert werden müssen, dass da möglichst keiner Seite ein größerer Schaden entsteht.
Stell dir mal vor, du wärst der betroffene Landwirt und irgendeine Gruppe, käme auf die Idee auf deinen Feldern nach irgendwelchen römischen Artefakten suchen zu müssen.
Davon wärst du in der Regel nicht sehr begeistert und würdest sinnvollerweise an deine Zustimmung zu solchen Untersuchungen die Bedingung knüpfen, dass das aber bitte in einen Zeitfenster zu passieren habe, in dem die Feldarbeit ruht, so dass dadurch möglichst kein wirtschaftlicher Schaden entsteht und du würdest natürlich darauf bestehen, dass das durch die entsprechenden Behörden zur Bodendenkmalpflege, ggf. die Stadt- oder Kreisarchäologie koordiniert und beaufsichtigt wird, schon auch um zu überwachen, dass da kein unsachgemäßer Scheiß angestellt wird, der später zu wirtschaftlichen Schäden führt, bzw. um, falls das passiert, ggf. Versicherungsschäden geltend machen zu können.
Natürlich haben vor allem auch die Kommunen ein Interesse daran, dass ihre Landwirte nicht geschädigt werden etc.
Die Archäologie wiederrum hat ein Interesse daran, dass potentielle Funde nicht einfach verschwinden und dass Fundkontexte, wenn sie noch festgestellt werden können in jedem Fall dokumentiert werden.
Das alles sind berechtigte Interessen, die geschützt werden wollen und das funktioniert ohne Genehmigungsverfahren einmal nicht.