Sachsen-Anhalt - römische Lager, Funde, Interessantes

Das Schweigen beweist mir, dass es offenbar keinen Leser stört, dass man sich ohne ausdrückliche Eraubnis bald nicht mehr im freien Feld bewegen darf. Wie einfach war es doch vor Jahren noch unter Leitung unserer AG als Gruppe die Lage aufgelassener Ortschaften zu ermitteln. Die bei der dabei erfolgten "Fundverdünnung" aufgelesenen Scherben liegen jetzt im Depot.
 
Das Schweigen beweist mir, dass es offenbar keinen Leser stört, dass man sich ohne ausdrückliche Eraubnis bald nicht mehr im freien Feld bewegen darf. Wie einfach war es doch vor Jahren noch unter Leitung unserer AG als Gruppe die Lage aufgelassener Ortschaften zu ermitteln. Die bei der dabei erfolgten "Fundverdünnung" aufgelesenen Scherben liegen jetzt im Depot.
Eigentlich beweist es lediglich, dass die Leser bereit sind, dass aus unterschiedlicher Perspektive zu betrachten und den Sinn bestimmter Vorschriften daher einzusehen.
Wie du darauf kommst, es würde irgendwem verboten sich ohne im freien Feld zu bewegen, weiß ich nicht.

Sich bewegen und eine Suche nach Bodendenkmälern und Relikten von historischem Interesse zu veranstalten sind nach wie vor zwei verschiedene Paar Schuhe.
 
Vor allem geht es um den Schutz der archäologischen Denkmäler, die eben nicht UNDOKUMENTIERT abgesammelt werden sollen. Wenn man nicht gegenteilig auffällig geworden ist und dem Denkmalamt signalisiert, dass man sich entsprechend der Regeln verhält (kein Absammeln im Wald und auf geschützen Flächen, nur auf Äckern mit der Erlaubnis des Eigentümers, Dokumentation der Fund-Orte und -Umstände, Vorlegen der Funde beim zuständigen Denkmalamt) ist das kein Problem. In NRW muss man, um legal zu sondeln, sich einen Vortrag über die Regeln anhören, mit dem Besitzer (und besser auch dem Pächter) sprechen, das Gelände, das man bearbeiten möchte kartieren und bekommt dann vom jeweiligen Landesamt - unter Vorbehalt - die Erlaubnis dort zu sondeln. Funde müssen vorgelegt werden und KÖNNEN im Einzelfall einbehalten werden. (Man kann sich aussuchen ob man als Finder genannt werden will oder nicht (gilt für wissenschaftliche Publikationen und museale Ausstellung). Das, was man zurückbekommt, muss man zu gleichen Teilen mit dem Besitzer (nicht dem Pächter) des Grundes teilen - sofern dieser ein Interesse an den Funden hat.
Es geht also einzig und allein um das wilde Absammeln, sei es auf Flächen, wo das Absammeln an sich genehmigungsfähig oder nicht genehmigungsfähig ist. Es wird i.d.R. auch niemand bestraft, der beim Spaziergang ein zufällig gefundenes historisches Artefakt aufliest und einsteckt. Anders sieht es bei systematischen Suchen aus, die Fundzusammenhänge zerstören und Bodendenkmale ausbeuten, die Artefakte dann undokumentiert in privaten Kellern vergammeln. Das undokumentierte Absammeln ist reiner Egoismus und hat mit Interesse an Geschichte/Archäologie nichts zu tun.
 
Ist das nicht alles OT?
Es tangiert das Problem allerdings nur am Rande. Gerade was die Spuren der Römer in Sachsen-Anhalt betrifft, so wären unsere Erkenntnisse unter den neuen Regeln nur marginal. Seit DDR-Zeiten wurde hier ein enormer Aufwand bei der Spurensuche betrieben. Der verstorbene Kreisarchäologe Köthens fand bei der Feldbegehung ohne Sonde den ersten republkanischen Denar. Er und sein damaliger Dessauer Kollege begeisterte eine große Zahl von Helfern, die sich mit ernsthafter Bodendenkmalpflege befassten. Es gab einen Aufschwung in der Ortsgeschichtsforschung. Und fast alles ohne Detektor. Heute ist alles eingeschlafen. Dank vieler Reglementierungen und natürlich aus Altersgründen. Die Auswertung der Akener Lager wird mancher nicht mehr erleben.
 
In der DDR gab es ein Denkmalpflegegesetz (Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der DDR - Denkmalpflegegesetz - vom 19. Juni 1975) und die
Verordnung zum Schutze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer - vom 28. Mai 1954. Das Denkmalpflegegesetz sagt:

§ 5
[...]
(2) [...] Bodenaltertümer sind nicht als Denkmal im Sinne dieses Gesetzes zu erfassen. Ihre Beziehungen zur Denkmalpflege werden gesondert geregelt
Dies ist eben in der Verordnung zum Schutze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer von 1954 geregelt.

§ 1
(1) Bodenaltertümer im Sinne dieser Verordnung sind alle Reste von Lebewesen, Gegenständen und Bauwerken aus ur- und frühgeschichtlicher Zeit, die im Boden erhalten geblieben sind und von der Entwicklung des Menschen von seinem ersten Auftreten bis indas Mittelalter hinein Zeugnis ablegen.

In den heutigen Schatzregalen gilt das - für deutsche Münzen - bis 1871, Münzen, die später datieren, gelten als wirtschaftsarchäologisch/wirtschaftshistorisch uninteressant.
Weiter aus dem Text der DDR-Verordnung zum Schutz von Bodenaltertümern:

(2) Insbesondere sind die nachstehend aufgeführten Bodenaltertümer als zu schützende Gegenstände zu betrachten:
a) Unbewegliche Bodenaltertümer:
Burgwälle, Landwehren, Grabhügel, Groß-Steingräber, aufgerichtete Steine, Steinkreuze, Gräberfelder und Siedlungen vergangener Zeiten.
b) Bewegliche Bodenaltertümer:
Werkzeuge und Hausrat aller Art, Gefäße aus Ton, Metall und Holz, Waffen, Schmuck, Münzen, Skelettreste von Menschen. Tier- und Pflanzenreste aus ur- und frühgeschichtlicher Zeit.
II. Träger des Schutzes der ur- und frühgcschichtlichen Bodenaltertümer
§ 3
(1) Mit der Durchführung der Aufgaben des Schutzes der Bodenaltertümer sind die Staatlichen Museen für Ur-und Frühgeschichte als Forschungsstellen beauftragt. Die Aufgaben sollen der Eigenart dei [sic!] Pflege der Bodenaltertümer entsprechend in Zusammenarbeit mit der daran interessierten Bevölkerung auf breiter Grundlage gelöst werden.
[...]​
§ 4
Die Staatlichen Museen für Ur- und Frühgeschichte haben
a) über die Bodenaltertümer in den Bezirken ihres Wirkungsbereiches zu wachen, durch Beratungen und Anordnungen dafür zu sorgen, daß sie sachgemäß geborgen, gepflegt, soweit nötig in Standgesetzt oder vor Beschädigung geschützt werden;
b) für die Feststellung und Erforschung der ur- undfrühgeschichtlichen Bodenaltertümer in den Bezirken gu sorgen, die Listen der Bodenaltertümer zu führen und die Bodenaltertümer derWissenschaft und Volksbildung nutzbar zu machen.
III. Pflege der Bodenaltertümer
§ 6
(1) Die unbeweglichen Bodenaltertümer werden von den zuständigen Staatlichen Museen für Ur- und Frühgeschichte in Listen der Bodenaltertümer eingetragen. Durch die Eintragung werden die Bodenaltertümer unter Schutz gestellt und dürfen ohne Genehmigung des Staatlichen Museums für Ur- und Frühgeschichte in ihrem Bestand nicht verändert oder beeinträchtigt werden.
[...]​
(3) Die beweglichen Bodenaltertümer sind bei den Staatlichen Museen für Ur- und Frühgeschichte in einem Fundarchiv zu erfassen und der wissenschaftlichen Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
(4) Ausgrabungen ur- und frühgeschichtlicher Bodenaltertümer bedürfen der Genehmigung der Staatlichen Museen für Ur- und Frühgeschichte als Träger der Pflege der Bodenaltertümer.
[...]​
Jetzt geht es um Zufallsfunde ("Gelegenheitsfunde", also Funde, die nicht bei genehmigter Suche, sonnder zufällig ("gelegentlich") gemacht werden:
IV. Gelegenheitsfunde
§ 9
(1) Wird in oder auf einem Grundstück ein Gegenstand, der für die Ur- und Frühgeschichte der Menschen von Bedeutung ist, gelegentlich entdeckt, so ist dies innerhalb von drei Tagen dem nächstwohnenden Bürgermeister anzuzeigen, welcher unverzüglich den zuständigen Pfleger für Bodenaltertümer oder das zu ständige Staatliche Museum für Ur- und Frühgeschichte zu benachrichtigen hat.
(2) Meldepflichtig sind: Der Entdecker, der Besitzer des Grundstücks, der Leiter der Arbeiten, bei denen der Gegenstand entdeckt worden ist. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Der Entdecker, der Besitzer des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten haben den entdeckten Gegenstand und die Entdeckungsstätte fünf Tage in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit dies ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendung von größeren Kosten geschehen kann.
V. Ablieferung
§ 10
(1) Alle bei einer Ausgrabung oder gelegentlich in oder auf einem Grundstück entdeckten Gegenstände der im § 1 bezeichneten Art sind auf Verlangen abzuliefern.
(2) Die Befugnis, die Ablieferung zu verlangen, steht den mit der Durchführung des Schutzes der Bodenaltertümer beauftragten Stellen zu.
Im folgenden Abschnitt ist von DM die Rede, das irritiert ein wenig.

VII. Strafbestimmungen
§ 14
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen des § 7 und des § 10 Abs. 1 dieser Verordnung verstößt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 1000 DM oder mit einer dieser Strafen bestraft, soweit nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.
(2) Liegt ein minder schwerer Fall vor oder ist die Tat fahrlässig begangen, so kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu 150 DM erkannt werden.
§ 15
Mit Geldstrafe bis zu 150 DM oder mit Haft wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen über die Meldepflicht oder die Erhaltung des gefundenen Gegenstandes (§ 9) verstößt

Also im Wesentlichen entsprechen die Bestimmungen zur Bodendenkmalpflege in der DDR denen, die drohenden Strafen (Gefängnis!) sind recht hart. Aber Kern dieser Verordnung ist - wie bei den Schatzregalen auch - der Schutz des Archäologischen Bodendenkmals. 1954, als dieser Text verfasst wurde, hat vermutlich niemand daran gedacht, dass es mal ein Hobby werden könne, mit Metallsonden Böden nach Archäologika und anderen Dingen abzusuchen. In der DDR erhielt man eh keine Metallsonden als Privatperson, daher blieb eine entsprechende Gesetzgebung vis 1989 obsolet, im Westen waren erste Modelle für Privatpersonen ab den 1970ern zu haben.
 
Ich stoße mich mittlerweile ja auch nicht mehr an der Erlaubnispflicht für Sondler, weil deren Ruf arg gelitten hat (Militaria, Munition), sondern an eine solche für einfache Begehungen. Der ungeschulte Bürger wird kaum eine Gefäßscherbe von einem Ziegelbruchstück unterscheiden können und diese mitnehmen. Bei Spinnwirteln und Steinbeilen sieht das anders aus. Auch Reibsteine kommen infrage. Deren undokumentiertes Entfernen ist ein Verlust. In der DDR gab es allerdings keinen Markt dafür. Mancher Landwirt hängte sich seinen "Donnerkeil" als Blitzschutz in die Scheune. Münz- oder gar Schatzfunde bilden eine absolute Seltenheit.
In der DDR gab es auch keine Luftbild- oder Satellitenaufnahmen, wo alte Anlagen zu erkennen wären. Allerdings waren die verfügbaren Messtischblätter sehr genau. Aber die lokalen Medien waren brennend an Beiträgen zur Heimatgeschichte interessiert. Heute hat man ihnen offenbar einen Maulkorb umgebunden. Es darf nur noch gedruckt werden, was vom Landesamt stammt. Aken lässt grüßen.
 
Aber die lokalen Medien waren brennend an Beiträgen zur Heimatgeschichte interessiert. Heute hat man ihnen offenbar einen Maulkorb umgebunden. Es darf nur noch gedruckt werden, was vom Landesamt stammt. Aken lässt grüßen.

Die Presse kann zunächst einmal schreiben, was sie will. Allenfalls kann eine archäologische Behörde (wie das Landesamt) die Presse darum bitten, im Sinne des Schutzes eines Bodendenkmals, Funde nicht an die große Glocke zu hängen, bis etwa die Sicherung der Funde und Befunde abgeschlossen ist. Eben um die von dir angesprochenen Raubgräber fernzuhalten.
Man erlebt es oft genug, das, wenn Grabungen bekannt geworden sind, Raubgräber nachts in laufende Grabungen eindringen und dort mit brachialen Methoden versuchen an "Schätze" zu kommen. Da ist es doch nur logisch, dass die mit dem Schutz und der Dokumentation Befassten Grabungen (und Fundplätze) nicht medial breitgetreten haben wollen. Es liegt dann in der Interessenabwägung der Zeitungen, zu welchem Zeitpunkt sie darüber berichten. Ich kann als Zeitungsmensch über eine laufende Grabung (am besten noch mit spektakulären Edelmetallfunden) berichten, was dann ggf. zur Folge hat, dass ich Raubgräber anlocke. Dann bekomme ich eben keine EInladung mehr zu einer Pressekonferenz, bei welcher Funde und Befunde eingeordnet werden. Oder ich halte mich zurück und kann dann eben ein halbes Jahr später, nach einer Pressekonferenz mit einer professionellen Einordnung der Funde und Befunde ausführlich darüber berichten.

Nimm mal als Bsp. Koalitionsverhandlungen. Zwischen zwei Parteien ist ein Verhandlungsmarathon und die Presservertreter stehen vor den jeweiligen Parteizentralen, wo die Verhandlungen stattfinden.
Der Nachrichtensprecher erzählt ein wenig über die Koalitionsverhandlungen und schaltet dann zum Hauptstadtkorrespondenten, der vor der Parteizentrale der grau Gestreiften im Regen steht. Der kann eigentlich noch nichts von Substanz erzählen und erzählt dann, wie dieser Politiker in einer schwarzen Limousine vorgefahren ist, während jener Politiker zu Fuß gekommen ist, ob die Atmo zwischen den gerade noch im Wahlkampf stehenden freundlich ist, aber das war es dann auch schon. Also nichts von Substanz.
Zwei Tage später kann derselbe Außenkorrespondet, der vielleicht schon mit Politikern über Verhandlungsverläufe und -ergbenisse gesprochen hat, Substantielles vortragen.

Nicht anders ist das in der Wissenschaft: Natürlich kann man während der Datenerhebung über die empirische Arbeit berichten. Aber sinnvoller ist es eigentlich, erst am Ende der Datenerhebenung, auch wenn da eine wissenschaftliche Auswertung noch nicht vollzogen ist, darüber zu berichten, wenn der erfahrene Wissenschaftler bereits einen ersten Überblick über sein Material erhalten hat. Am sinnvollsten ist es aber darüber zu berichten, wenn die Auswertung vollzogen, publiziert und peer-reviewed ist.

Übertragen auf die Archäologie: Klar kannst du während einer Grabung (Datenerhebung) über die Grabung berichten, sinnvoller ist es, erst nach der Grabung zu berichten, wenn der leitende Archäologe bereits einen Überblick über sein Material (und im Idelafall auch über die Schichten denen es zugeordent werden muss) hat. Am besten ist es, wenn man darüber berichtet, wenn die wissenschaftliche Auswertung publiziert und von den Fachkollegen für gut befunden wurde. Dann läuft man auch nicht jeder durch's Dorf getriebenen Sau hinterher (ich denke gerade an Cheshire, den Biologen, der meinte, im Voynich-Manuskript einen protoromanischen Text entschlüsseln zu können: das ist medial breit getreten worden, obwohl jeder Zweitsemester mit ein wenig Grundkenntnis von Sprachgeschichte ihn leicht hätte widerlegen können).
 
Dafür hat sicher jeder Verständnis. Aber der akute Fall liegt etwas anders. Natürlich darf ein Zeitungsbericht keine Raubgräber anlocken, sondern muss allgemein gehalten werden. Da ist auch ein Forum gefährlich. Leider scheint es vor etwa zehn Jahren in unserm Tageblatt eine neue redaktionelle Strategie gegeben zu haben. Die Lokalseite mit Leserbeiträgen blieb eine Zeit lang leer und ließ dann in der Regel fast nur noch lobende Zeilen für örtliche Kunst- und Kulturveranstaltungen zu. Wenn ein Redakteur über Ereignisse berichten wollte, brauchte er den Segen von ganz oben. Zitat: "Sonst kriege ich es nicht ins Blatt". Im Fall "Römer in Aken" geht es aber nicht um Archäologie allein, sondern um Heimatgeschichte, die dem Landesamt kaum hinreichend bekannt sein dürfte. Trotzdem bekam der Redakteur keine Freigabe. Aber ich möchte nicht wieder politisch werden und höre hier auf. Lassen wir uns mal überraschen, was rauskommt.
 
Mit @Hermundures Ausstieg kommen bis zur offiziellen Information wohl erst einmal keine aktuellen Neuentdeckungen mehr herein. Man könnte aber zwischendurch mal ein paar Randerscheinungen zu Aken1 diskutieren. Im Gegensatz zu Aken2 liegt das Lager näher am alten Flusslauf. Hier gab es wohl ein Flachwassergebiet, welches sich zum Übergang eignete und erst im Mittelalter durch eine Fähre ersetzt wurde. Der Übergang wurde durch eine erhöht gelegene Befestigung, die slawische und danach deutsche Burg Gloworp, abgeschliffen Glorf, Lorf, geschützt. Zwischen Fluss, Burg, heutiger Stadtgrenze und einstigem Römerlager liegen die Ursprünge Akens. Es gab schon Hochwasser-Schutzwälle, auf die noch ein Flurname deutet, obwohl diese Siedlung nicht durch Wasser, sondern durch Feuer zerstört wurde. Der Magdalenen-Teich erinnert noch an die alte Kirche, die noch bis ins Mittelalter stand. Grabsteine nutzte man für die neue Stadtmauer. An das Römerlager erinnert nichts mehr. Seltsam ist der Verlauf der heutigen Straße "zum Burglehn". Die Straße verläuft exakt parallel zur südlichen Lagergrenze, vielleicht sogar unmittelbar auf der nördlichen, von welcher möglicherweise noch schwache Reste sichtbar waren. Dem gegenüber ist die römisch scheinende Stadt Aken eine planmäßige Gründung flamischer Siedler. Ob an dieser Stelle ebenfalls ein Lager war, konnte durch die Überbauung bisher nicht festgestellt werden.
Aken1 hätte also den Flussübergang günstig nutzen können. Aken2 ist weiter entfernt. Es scheint fast so, als ob dazu ein weiteres Lager östlich unmittelbar am Fluss gehörte. Günstigere Übergänge wären die Bereiche an der späteren Thileburg, der Schadehalle und Brambach.
Klare römische Funde gibt es in benachbarten germanischen Siedlungen in Kleinzerbst, Chörau, Libbesdorf und Großkühnau. Während im Baggergut aus dem Kühnauer See viele wertvolle bronzezeitliche Artefakte entdeckt wurden, fehlen solche römischer Herkunft. Ein germanischer Einbaum wurde unter mehreren Metern Schwemmsand aufgefunden.
 
Seltsam ist der Verlauf der heutigen Straße "zum Burglehn". Die Straße verläuft exakt parallel zur südlichen Lagergrenze, vielleicht sogar unmittelbar auf der nördlichen, von welcher möglicherweise noch schwache Reste sichtbar waren.
Die südliche Lagergrenze weist im Bereich des Titulum einen leichten Knick auf. Der Bereich östlich des Titulum weicht ca. 10 °,
der Bereich westlich ca. 13 ° von einer gedachten Parallele der Straße ab.
 
Die südliche Lagergrenze weist im Bereich des Titulum einen leichten Knick auf. Der Bereich östlich des Titulum weicht ca. 10 °,
der Bereich westlich ca. 13 ° von einer gedachten Parallele der Straße ab.
Dann hast Du bessere Unterlagen als meine Satellitenaufnahme und mein Messtischblatt. Das Problem ist, dass der Lagerabschnitt nördlich der Ackerstraße nicht sichtbar wird. Sonst wäre eine Abweichung besser erkennbar. Es wäre ja auch denkbar, dass die Lagerseiten nicht "exakt" parallel verliefen. Ich ziehe also mein rein optisch ermitteltes "exakt" zurück.
 
Guten Abend an alle!

Vorneweg möchte ich sagen, dass ich absoluter Laie bin. Siehe auch Beitrag 1. Mir geht es einfach nur darum, wenn die Römer hier waren, wo waren sie - vielleicht noch wer.
Ich möchte heute mehrere Beiträge einstellen ( geht aber nur um eine Örtlichkeit, möchte damit aber einen Beitrag nicht überfrachten ) und eure Meinung dazu hören. Bitte den letzten Beitrag abwarten, damit ihr euch ein Gesamtbild bilden könnt.

Falls Fragen kommen wegen Messtischblätter o.ä. - die habe ich nicht. Meine Quellen sind einzig Google Maps, Bing Maps und der
Sachsen-Anhalt Viewer...und mein Handy zur Bildverarbeitung. :)
Im letzten Beitrag werde ich noch, denk ich, zwei interessante Informationen schreiben.
Seid bitte fair. Ich stehe nicht so im Stoff drin wie die meisten von euch.

Anfangen möchte ich eigentlich mit 2020. Ich hatte damals Bilder eingestellt unter dem Thema "Lager in Thüringen". Da gab es dieses Thema noch nicht. Es wurde damals nicht weiter diskutiert, was auch iO. ist.
Losgelassen hat es mich all die Jahre nicht, da dieses eventuelle Lager ja in Sachsen-Anhalt ist.
Als Hermundure die Lager im Raum Aken und das an der Saale vorgestellt hat, habe ich mir meine Bilder noch einmal angeschaut.
2020 war ich etwas erschrocken, was ich ausgemessen hatte und wo es sich auch befand.
Nachdem aber die anderen Lagergrößen grob bekannt sind, hab ich mich doch noch einmal damit beschäftigt.
Wie gesagt, was jetzt kommt sind in meinen Augen nur Indizien.

Als erstes möchte ich noch einmal die Bilder aus 2020 einstellen. Leider habe nicht mehr alle wegen Handywechsel.

Die Größe wäre nach den für mich möglichen Messmethoden 770mx810m +/- 20m.
Man sieht das mögliche Titulum und eine Lagerecke.
Als Referenz nehme ich das Bild vom Titulum an der Saale und die Traktorspuren. :oops:
Die Entfernung zwischen Titulum und Lagereingang ist ungefähr die Hälfte der Strecke zwischen den Traktorspuren.
Würde hier auch grob passen.
Was auch interessant ist, dass beim Titulum kleine schwarze Löcher, fast wie aufgereiht, vorhanden sind - Pfostenlöcher?

Im nächsten Beitrag würde ich die eventuellen Lagerecken betrachten.

Euer Steffen
 

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Eine eventuelle Lagerecke hatte ich ja aus 2020 schon. Wo könnten die anderen sein?
Ich muss dazu sagen, eine weitere hab ich eventuell gefunden, die dritte Ecke wahrscheinlich auch. Die vierte Ecke grob eingegrenzt aufgrund der Abmessungen und wenn es symmetrisch angelegt wurde.
Die zweite Lagerecke konnte ich finden, da man heute noch den Verlauf des oberen Grabens aus Beitrag 1 nachvollziehen kann.
Bild 1 ist die Lagerecke 1 aus 2020.
Bild 2, 3, 4 ist die Lagerecke 2 aus 2025.
Bild 5 ist die Lagerecke 3. Hier bin ich mir aber etwas unsicher wegen dem Verlauf. Es könnten mehrere Varianten möglich sein.
Der Graben kommt von oben und nach links weg gibt es 1 bis 3 Verlaufsmöglichkeiten.
Hoffentlich kommen die Bilder in der richtigen Reihenfolge.
 

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Als nächstes würde ich den Graben betrachten und zwei Fotos (4&5) vom "möglichen" Lagerinnenraum. Da fällt auf, dass es dort vermehrt kleine, dunkle Flecken bzw. Punkte gibt. Die kommen außerhalb nicht in dieser Häufigkeit vor. Wenn, dann in der Nähe vom Graben.
 

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Zum Schluss noch ein mögliches Titulum vom südöstlichen Graben. Der Abstand würde passen.
Was mir beim Messen aufgefallen ist, es wäre quasi in der Mitte bei ca 400m.
Der Streifen ist ziemlich dünn.
Den Lagereingang kann ich nicht ganz deuten. Der Bereich wirkt auf mich, ich sage es mal "unruhig".
 

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Ich hoffe, ihr könnt anhand der Bilder eine Beurteilung vornehmen.
Was ich zum Schluss noch erwähnen möchte, wären 3 interessante Fakten:

Die Ausrichtung (nicht die Abmessungen) vom Lager an der Saale und was ich vorgestellt habe, wäre fast identisch.
Das sichtbare, nordöstliche Titulum Lager Saale und bei mir befindet sich nicht exakt in der Mitte, sondern - wie soll ich sagen - im ersten Drittel.

Ich bin unvoreingenommen einfach mal bei Google Maps vom Lager an der Saale "losmarschiert" (nicht Luftlinie!), ungefähr so, wie der heutige Straßenverlauf ist und vorausgesetzt, das waren ungefähr auch die Wege wie vor 2000 Jahren.
Start östlicher Ausgang Saalelager, Ziel südwestliche Lagergrenze von dem oben beschriebenen - was auch immer das ist, was ich oben vorgestellt habe......und jetzt könnt ihr mich einweisen:

Das Ziel wurde nach rund 30 km bzw. ca. 20 römischen Meilen erreicht inklusive Elbquerung. Was ich vorgestellt habe, liegt östlich der Elbe!

Ich habe echt lange überlegt, das zu schreiben, weil ich es selber kaum glauben kann.
Jetzt wünsche ich euch allen noch einen schönen Abend und ich bin auf eure Meinungen gespannt.


Euer Steffen

P.S: Sollten es doch nur Stromleitungen, Kabel, Wassergräben etc sein, dann hatte ich wenigstens 3h Spaß am Tablet.o_O:rolleyes: und die Sonne geht morgen auch wieder auf. :)
 
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