Abgesehen davon wird weit unterschätzt, wie lange der Übergang zum christlichen Römischen Reich dauerte. Selbst unter Justinian I. finden wir noch: pagane Philosophen, klassische Bildungstraditionen, heidnische Restkulte, nichtchristliche Bevölkerungsgruppen. Die berühmte Schließung der platonischen Akademie im Jahr 529 wirkt gerade deshalb so symbolisch, weil sie zeigt, dass diese Traditionen überhaupt noch existierten.
Das Heidentum überdauerte selbst Justinian, Leppin schreibt dazu:
"Als Justinian (527 - 565) bewusst und unter großem Einsatz die letzten Reste des Heidentums ausmerzen wollte, gelang ihm das nicht vollständig. Sogar die Athener Philosophen, die nach Persien ausgewandert waren, kehrten in das Reich zurück, und über ihre Werke lebten die spätantiken Heiden fort, oft vermittelt durch christliche Autoren. Die Anhänger des alten Glaubens trugen wesentlich zu der ungeheuren geistigen Produktivität der Spätantike bei."
(Leppin, Hartmut: Theodosius der Große, Darmstadt 2003, S. 177)
Ich möchte einen Begriff in die Debatte einführen, den ich in meinem kommenden Buch „Das Römische Reich in der Byzantike“ etabliere: Die Byzantike.
Die Geschichtsschreibung leidet seit Jahrhunderten unter dem künstlichen Konstrukt „Byzanz“. Staatsrechtlich gab es nach 476 keinen Bruch: Der Kaisertitel fiel an Konstantinopel zurück; das Imperium blieb de jure eine Einheit unter einem Alleinherrscher. Der spätere Wechsel zur griechischen Amtssprache war reiner Pragmatismus, keine Abkehr von der römischen Identität.
Daher ist es irreführend, von einem „Nachfolger“ oder „Erbe“ Roms zu sprechen. Es war Rom selbst. Um den Charakter dieser Zeit zwischen Antike und Moderne zu fassen, ohne die Identität des Staates terminologisch zu opfern, schlage ich die Byzantike als Epochenbegriff vor. Sie beschreibt das Römische Reich in seiner mittelalterlichen Phase. Byzanz ist kein Staat, sondern der Geist einer Epoche – der Byzantike.
Während ich mich mit der Bezeichnung "Byzantinisches Reich" nie anfreunden konnte, überzeugt mich der Begriff "Byzantike" außerordentlich.
Er trennt Staat und Epoche. Man kann weiter von einem durchgehend existierenden Römischen Reich sprechen, dass aber in sinnvolle Epochen eingeteilt wird.
Dabei muss man bereits bestehende (Unter-)Epochenbegriffe nicht völlig verwerfen: Man kann weiterhin von Früh-, Mittel- und Spätbyzantinischer Zeit oder besser von Früh-, Mittel- und Spätbyzantike sprechen.
Natürlich bestehen erhebliche Unterschiede zwischen dem Staat eines Augustus und dem eines Manuel I., aber unterlag der römische Staat in seiner Geschichte nicht unzähligen, teilweise epochalen, Wandlungen? Ist diese Wandlungs- und Anpassungsfähigkeit nicht eines der wichtigsten Merkmale der Römer? Immerhin hat das Imperium u.a. einen vollständigen Wechsel seiner Staatsreligion vollzogen!
Nicht zuletzt waren die Bewohner des Ostreichs in ihrer Selbstwahrnehmung Römer. Dies allein mag nicht genügen, ist doch beispielsweise das Heilige Römische Reich Deutscher Nation ein überzeugendes Gegenbeispiel: Das HRR war weder heilig, noch römisch, während der längsten Zeit seiner Geschichte sicher kein von einer starken Zentralmacht geführten, zur Verteidigung oder gar zur Expansion fähiges Reich, es umfasste nicht nur deutschsprachige Gebiete und war sicher keine Nation.
Doch wie wurde Ostrom von seinen Nachbarn wahrgenommen? Niemand kam auf die Idee, zu behaupten, dass das Römische Reich 476 mit Romulus Augustus endete.
Odoaker sendete die Insignien an den Kaiser in Konstantinopel und auch die Sassaniden stellten sicher nicht in Zweifel, dass das Römische Reich weiterexistierte. Konstantinopel mit dem Osten war ohnehin lange vor dem Fall Westroms zum Machtzentrum des Reiches geworden.
"Faktisch konnte es den Byzantinern zwei Jahrhunderten nach der Neugründung ihrer Stadt kaum gleichgültiger sein, wie die Leute in Rom über sie dachten. [...] In Ktesiphon, am Hof ihrer bedeutendsten Rivalen, kam bestimmt niemand auf die Idee, die ungebrochene Macht der Kaiser in Frage zu stellen."
(Holland, Tom: Mohammed - Der Koran und die Entstehung des Arabischen Weltreichs, Stuttgart 2017, S. 147 f.)
Man sollte auch nicht die Ausstrahlungskraft Konstantinopels unterschätzen und auch nicht die Legitimität derjenigen, in deren ununterbrochenen Besitz sich diese Stadt (zumindest bis zum Vierten Kreuzzug 1204) befand.
"Und sicherlich machte die Hauptstadt der rivalisierenden Weltmacht selbst auf einen Diplomaten, der die Größe und Herrlichkeit Ktesiphons kannte, den Eindruck von einer fast überirdischen Majestät berührt zu sein. Wer sich Konstantinopel näherte, wurde überwältigt vom imposantesten Stadtbild auf dem ganzen Erdkreis."
(ebenda, S. 148)
Für wesentlich halte ich in diesem Zusammenhang auch die Herausstellung des Oströmischen Reiches als fortbestehendes Römisches Reich und nicht als Nachfolgestaat.
Die Osthälfte des Römischen Reiches ist nicht untergegangen oder wurde neugegründet. Die germanischen Staaten, das Frankenreich Karls des Großes, das Heilige Römische Reich, (das Sultanat der Rum-Seldschuken), das Osmanische Reich und zuletzt das Zarentum Russland als "Drittes Rom" waren Nachfolgerstaaten, oder besser "Nachahmerstaaten", die sich auf Rom beriefen, aber nicht Rom waren.
Meines Erachtens hält auch die Argumentation nicht stand, dass das Byzantinische Reich eher griechisch als römisch war und deshalb nicht das Römische Reich war.
Die Osthälfte des Römischen Reiches war immer griechisch geprägt und hatten die Griechen nicht zuletzt auf die Römer in Italien einen großen Einfluss ausgeübt?
"Die Langlebigkeit von Byzanz war auf die Kombination dreier Faktoren zurückzuführen: die griechische Kultur, der christliche Glaube und das römische Konzept der Staatlichkeit. Der Mann, dem es gelang, all dies zusammenzuhalten und die römische Zivilisation am Goldenen Horn neu zu begründen, war ein großer Kaiser: Justinian."
(Cazzulo, Aldo: Ewiges Imperium - Wie das Römische Reich die westliche Welt prägt, Hamburg 2024, S. 236)
Interessant finde ich auch, wie Dante die römische Geschichte in seiner Göttlichen Komödie in der Form der Reise des römischen Adlers zunächst von Ost (Aeneas von Troja) nach West und dann wieder nach Osten verarbeitet.
(vgl. Ewiges Imperium S. 237 ff. bzw. Alighieri, Dante: Die göttliche Komödie, München 2017 (Anaconda Verlag), Das Paradies – Sechster Gesang, S. 432 ff.)
Der bereits erwähnte Heather stellt die Bedeutung Ostroms (vor allem des Corpus Iuris Civilis) für das übrige Europa ebenfalls heraus:
„Er [Justinian] sicherte sich damit einen Ruf als Gesetzgeber – von seiner Bedeutung im Mittelalter zeugt nicht zuletzt seine herausragende Position im dritten Teil von Dantes Göttlicher Komödie, wo er als Schutzherr von Recht und Gerechtigkeit auftritt.“
(Heather, Peter: Die letzte Blüte Roms – Das Zeitalter Justinians, Darmstadt 2018, S. 206)
Betrachtet man die Wirkungsmacht des Corpus Iurius Civilis weit über die Grenzen Ostroms hinaus und erkennt diesen eindeutig als charakterlich römisch (also in seinen Grundlagen auf dem in Rom entwickelten Rechtsverständnisses) an, so muss man anerkennen, dass auch das verkleinerte Oströmische Reich des Mittelalters in seiner Wirkungsmacht nicht vom Römischen Reich der Antike verstecken braucht.
„Das römische Recht des Corpus Iurius Civilis, das in starkem Maße auch das Kirchenrecht beeinflusst hat, erlangte aufgrund seiner komplexer Rezeptionsvorgänge seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert in den deutschen Territorien sowie nahezu überall in Kontinentaleuropa als ius commune Geltung. Von Europa aus ist es dann um die Welt gegangen; fast alle Rechtsordnungen sind von ihn und seiner Methode mehr oder minder stark geprägt.
Im Deutschen Reich wurde das römische Recht – von landesrechtlichen Vorbehalten abgesehen – erst mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1.1.1900 in complexu außer Kraft gesetzt. Bis dahin hatte es in der durchj ahrhunderte Praxis gewonnenen Ausgestaltung und Modifizierung als ‚gemeines Recht‘ noch für rund 16,5 Millionen Einwohner – ein Drittel der damaligen Reichsbevölkerung – unmittelbar gegolten. In Wissenschaft und Ausbildung war seine Stellung ohnehin beherrschend.
Im heute geltenden Recht wirkt das römische Recht in vielfältiger Weise nach. Dies gilt sowohl in für Grundwertungen und Einzelregelungen unserer Privatrechtsordnung als auch für Begrifflichkeit, System und Methode.“
(Behrends, Knütel, Kupisch, Seiler: Corpus Iurius Civilis – Die Institutionen, Berlin 2007, S. V)
Die „Herabsetzung/Herabwürdigung“ des „Ostteils des Römischen Reichs“ zum „Byzantinischen Reich“ beruht meines Erachtens darauf, dass der Westen (v.a. das Papsttum, das Kaisertum seit Karl dem Großen, usw.) das Ziel verfolgte, dem Osten die Legitimität zu entziehen und sich selbst als Nachfolger der Römer zu legimitieren (man denke nur an die Konstantinische Schenkung) und dieser Versuch zieht sich (vielleicht unbewusst) bis heute.