Ich hoffe mal, wir sind jetzt nicht allzusehr von Thema abgewichen, aber ich denke, dass die Konkurrenz der Habsburger natürlich auch ins Habsburgerjahr thematisch hinein gehört.
Da die Thematik der Hausmachtspolitik zur Sprache kam und bei einer Diskussion über die Habsburger durchaus nicht zu vernachlässigen ist, halte ich es IMHO schon für opportun, in solchen Kontexten auch die Hausmachtspolitik anderer Adelshäuser zu betrachten und zum Vergleich heranzuziehen.
Ansonsten bin ich derzeitig am Grübeln...
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Ein bisschen muss ich zugeben, dass der Hinweis auf die Schönburger von timotheus auch eher verwirrte...
Wie bereits zuletzt angemerkt, bin ich da selbst noch stark am Nachdenken... :grübel:
Mir ging es dabei vorrangig um die Charakterisierung - von mir aus auch die Bewertung - der Hausmachtspoltik.
Soweit ich es verstanden habe - ich räume gern ein, daß ich mich irren kann -, meint Hausmacht zunächst einmal den erblichen Territorialbesitz eines Adelsgeschlechts und v.a. die daraus mittels Steuern, Abgaben etc. gezogene finanzielle Kraft/Macht/Potenz.
Hausmachspolitik als Erweiterung der Hausmacht ist nun mE auf folgende Aspekte ausgerichtet (wobei nicht immer alle zutreffen müssen und demgegenüber aber auch zugleich zutreffen können!):
(a) Konsolidierung des erblichen Teritorialbesitzes,
(b) Vergrößerung des erblichen Territorialbesitzes,
(c) Tausch von Besitzungen, um von verstreuten Besitzungen zu flächenstaatsähnlichen Gebilden zu kommen.
Die Größe einer solchen Hausmacht wiederum war seit der 2. Hälfte des 13. Jh. relevant für
1. die Macht, welche der (Wahl-)König den Territorialfürsten entgegensetzen konnte und
2. die Macht, welche ein Territorialfürst im Reich gegenüber anderen Reichsfürsten innehatte.
Wie bereits richtig ausgeführt, erwiesen sich diesbezüglich die Luxemburger, dann die Wittelsbacher und eben auch die Habsburger, später dann übrigens ebenso die Hohenzollern, als besonders erfolgreich. Natürlich liegt es da durchaus nahe, die Hausmachtspolitik der (albertinischen) Wettiner - weil nun auch nicht gerade als unbedeutend abzutun - zu charakterisieren.
Es wird gemeinhin - und das nicht zu Unrecht - ausgeführt, daß die angesprochene Leipziger Teilung von 1485 sich als folgenschwer für die wettinische Hausmacht bzw. Hausmachtspolitik auswirkte. Dies als Grund alleinstehend zu betrachten, wäre mE aber zu vereinfacht, denn mit Blick auf die ebenfalls erwähnten Wittelsbacher - grob gesagt: Teilung in "Pfälzer" und "Bayern" - bringt eine Teilung der Erblande nicht zwangsläufig einen solchen Effekt.
Über die ernestinischen Wettiner, deren Ländereien - etwas vereinfacht gesagt - durch fortwährende Erbteilungen weiter zersplitterten, brauchen wir IMHO die Diskussion an dieser Stelle dann nicht weiter zu vertiefen. Es sei aber angemerkt, daß in ihrem Teilterritorium von 1485 bereits zum Zeitpunkt der Leipziger Teilung vormals eigenständige Herrschaften unter die Lehenshoheit der (ernestinischen) Wettiner fielen (wenn auch bspw. die Reußen später wieder Kleinstaaten bilden konnten).
Dies war nun - in beiderlei Hinsicht - bei den albertinischen Wettinern nicht der Fall: zwar wurden das Teilterritorium von 1485 in der Folgezeit zusammengehalten, konsolidiert und sogar vergrößert (z.B. durch den Erwerb der Lausitzen während des Dreißigjährigen Krieges), aber es gelang nicht "sofort" und "vollständig", eigenständige Herrschaften unter die Lehenshoheit zu bringen bzw. gestaltete sich dieser Prozeß äußerst langwierig und mühsam. Dazu aus
Thomas Nicklas "Macht oder recht: Frühneuzeitliche Politik im obersächsischen Reichskreis" - 2002 - vgl. auch
Macht oder recht: Frühneuzeitliche ... - Google Buchsuche:
Thomas Nicklas schrieb:
...
Als gleichfalls einst reichsministeriales Geschlecht waren die Herren von Schönburg zu Land und Leuten gekommen. Sie hatten eine selbständige Stellung und ein ziemlich geschlossenes Territorium an der Zwickauer Mulde, zwischen Altenburger Land und Erzgebirge, erlangt. Ihnen gehörten die Herrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein und Hartenstein, in denen die Landsherrschaft von den Albertinern beansprucht wurde. Allerdings waren die Schönburger entschlossen, gegen alle Pressionen an der Reichsstandschaft festzuhalten...
wo noch hinzugefügt werden muß: "... welche sie über den Verlust der Eigenständigkeit durch den Rezess von 1740 hinaus noch bis zum Ende des HRRDN beibehalten konnten. Dieser im alten Reich einmalige rechtliche Sonderstatus währte darüberhinaus noch im späteren Königreich Sachsen bis 1878."
Ergänzung nach dem bereits zuvor verlinkten
Schönburg, Fürsten, Grafen und Herren von | Sächsische Biografie | ISGV
Mit Blick auf die bereits im Hochmittelalter erfolgte Zugehörigkeit zu zwei Lehnsverbänden sowie auf den später immer wieder gesuchten Rückhalt beim Haus Habsburg und dem Reich, stand ein solch recht hartnäckiges Bestreben, diese Eigenständigkeit zu bewahren, sicherlich auch der albertinisch-wettinischen Hausmachtspolitik (Erweiterung der Hausmacht) ein wenig entgegen. Hinzu mag da auch der Umstand kommen, daß die albertinischen Wettiner selbst reichspolitisch zumeist auch eher um einen Ausgleich mit Kaiser und Reich sowie um ein gutes Verhältnis zu Adelshäusern wie Habsburg (sic!) und Wittelsbach bemüht waren.
Doch ich möchte nochmals auch hinzufügen, daß diese Gedankengänge meinerseits noch nicht ganz ausgegoren sind... :fs:
PS: Wie kriegen wir jetzt wieder den Bogen richtig zu den Habsburgern zurück? :scheinheilig: